guenter24 hat geschrieben:Du hast aber die Leistung vertraglich für einen ganz bestimmten "Übergabeort" bestellt.Bubba2k3 hat geschrieben:(...)
Also, ich weiß was es bedeutet, wenn man einen Vertrag abschließt, dazu brauche ich keine Belehrung! Nur das ist doch eine einfache Sache: ich bekomme eine Leistung --> ich bezahle dafür, ich bekomme keine Leistung --> ich bezahle nicht dafür.
Wenn Du nun, warum auch immer, den "Übergabeort" verändert, entspricht der Vertrag nicht mehr den schriftlich fixierten und von dir anerkannten Merkmalen.
So gesehen bist DU "vertragsbrüchig" geworden und hast den Schaden zu ersetzen (drei Monate zahlen).
Könnte KDG am neuen Ort die Leistung bereitstellen, müsstest Du eine Umzugsgebühr bezahlen, was von der Begründung her wohl in die gleiche Richtung ginge.
Bielo hat geschrieben:Du machst den zweiten Schritt vor dem ersten. Nicht KDG ist dafür die Ursache, dass sie ihren Teil des Vertrages nicht mehr einhalten können. Sie wollen den Vertrag, dir die Leistung am alten Wohnort zu liefern ja einhalten. Du brichst ja den Vertrag und machst eine vertragsmäßige Lieferung unmöglich.
Also dieser Argumentation kann ich ja zum Teil folgen, aber andererseits muss es doch (von beiden Seiten) möglich sein, dass man auf bestimmte, nicht unbedingt vorhersehbare Ereignisse/Veränderungen entsprechend reagieren kann??? Ich möchte den Vertrag ja nicht beendet haben, weil ich KD einfach nur nicht mehr möchte, sondern weil sich wichtige Dinge (hier ein Umzug) ergeben haben. Ich möchte doch nicht jedes Mal bei einem Vertragsabschluss erst einmal überlegen müssen, was denn passiert, wenn sich in der Zukunft Situation A oder B ergibt.
Aber ich sehe schon, bei diesem Thema werden wir uns wohl nicht mehr einig werden.