Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Bubba2k3
Newbie
Beiträge: 50
Registriert: 21.02.2012, 17:26

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bubba2k3 »

guenter24 hat geschrieben:
Bubba2k3 hat geschrieben:(...)
Also, ich weiß was es bedeutet, wenn man einen Vertrag abschließt, dazu brauche ich keine Belehrung! Nur das ist doch eine einfache Sache: ich bekomme eine Leistung --> ich bezahle dafür, ich bekomme keine Leistung --> ich bezahle nicht dafür.
Du hast aber die Leistung vertraglich für einen ganz bestimmten "Übergabeort" bestellt.
Wenn Du nun, warum auch immer, den "Übergabeort" verändert, entspricht der Vertrag nicht mehr den schriftlich fixierten und von dir anerkannten Merkmalen.
So gesehen bist DU "vertragsbrüchig" geworden und hast den Schaden zu ersetzen (drei Monate zahlen).
Könnte KDG am neuen Ort die Leistung bereitstellen, müsstest Du eine Umzugsgebühr bezahlen, was von der Begründung her wohl in die gleiche Richtung ginge.
Bielo hat geschrieben:Du machst den zweiten Schritt vor dem ersten. Nicht KDG ist dafür die Ursache, dass sie ihren Teil des Vertrages nicht mehr einhalten können. Sie wollen den Vertrag, dir die Leistung am alten Wohnort zu liefern ja einhalten. Du brichst ja den Vertrag und machst eine vertragsmäßige Lieferung unmöglich.

Also dieser Argumentation kann ich ja zum Teil folgen, aber andererseits muss es doch (von beiden Seiten) möglich sein, dass man auf bestimmte, nicht unbedingt vorhersehbare Ereignisse/Veränderungen entsprechend reagieren kann??? Ich möchte den Vertrag ja nicht beendet haben, weil ich KD einfach nur nicht mehr möchte, sondern weil sich wichtige Dinge (hier ein Umzug) ergeben haben. Ich möchte doch nicht jedes Mal bei einem Vertragsabschluss erst einmal überlegen müssen, was denn passiert, wenn sich in der Zukunft Situation A oder B ergibt.

Aber ich sehe schon, bei diesem Thema werden wir uns wohl nicht mehr einig werden. :wink:
Benutzeravatar
Thyrael
Ehrenmitglied
Beiträge: 9750
Registriert: 03.02.2009, 12:46

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Thyrael »

Die KDG kommt dir doch entgegen, statt der kompletten Restlaufzeit zahlst du nur 3 Monate. Warum sollte die KDG mehr Kulanz zeigen und somit € verschenken, ich versteh die Aufregung nicht. Gäbe es dieses neue TKG nicht wäre das Geheule hier im Forum groß wenn die KDG auf die Einhaltung der Restlaufzeiten bestehen würde.

Aber diese Diskussion gibt es hier seit bestehen dieses Threads immer wieder, jemand kommt ins Forum, fragt nach, ihm gefällt die Antwort nicht, hätte lieber gar nichts gezahlt, die KDG ist doch so groß und kann ruhig auf ein paar € verzichten usw. usf. bis dann wieder etwas Ruhe einkehrt und der nächste mit den gleichen Fragen aufschlägt und sich das Spiel wiederholt.
Benutzeravatar
koaschten
Insider
Beiträge: 3982
Registriert: 04.06.2010, 14:21
Wohnort: Itzehoe

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von koaschten »

Wir sollten mal so nen Copy Paste Block in den ersten Post einfügen den der erste der hier nen neuen Post sieht nur copy pasten braucht :roll:
Bubba2k3
Newbie
Beiträge: 50
Registriert: 21.02.2012, 17:26

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bubba2k3 »

Vielleicht weil jeder eine eigene Meinung dazu hat und die in die Diskussion einbringen möchte/will??? Oder man dieses Thema allgemein diskutieren möchte, es sei denn, Diskussionen sind hier nicht gewünscht, dann muss ich mich halt nach einer anderen Stelle umsehen.


PS
Es soll sogar in der menschlichen Geschichte passiert sein, dass sich bei Dingen im Laufe der Zeit Vorgänge oder Vorgehensweisen der einen oder anderen Seite geändert haben. Aber pssst, nicht weiter erzählen.
Benutzeravatar
koaschten
Insider
Beiträge: 3982
Registriert: 04.06.2010, 14:21
Wohnort: Itzehoe

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von koaschten »

Richtig, die Änderung war das FRÜHER als es die TKG Novelle noch nicht gab KDG so kulant war und die Kunden bei Umzug und nicht versorgbar manchmal vorzeitig aus dem Vertrag gelassen hat. Seit der TKG Novelle gibt es da keine Ambivalenz mehr. KDG lässt jeden nicht versorgbaren Kunden nach 3 Monaten ab Umzug aus dem Vertrag. Und ist sogar so kulant und besteht nicht auf Kündigungsfristen sondern beendet Tag-genau nach 3 Monaten und nicht zum Monatsende.

DAS ist die aktuelle GESETZLICH GEREGELTE Lage. Da nützt auch kein diskutieren. Klagen kannste vielleicht dagegen, aber für die Kosten würde ich lieber drei Monate weiterzahlen...
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

Ich bin mir nichtmal sicher, ob die neue Regelung des TKG nicht einen zu großen Eingriff in die Vertragsfreiheit ggü. dem Anbieter bedeutet. Dies vor allem vor dem Hintergrund des BGH Urteils.

Ich könnte mir wirklich vorstellen, dass eine Überprüfung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens ein überraschendes Ergebnis bringt. Immerhin greift der Gesetzgeber in bestehende, freiwillig abgeschlossene Verträge ein.

Das ist schon was anderes, als wenn per Gesetz vorgegeben wird, dass zB Verträge nicht länger als 24 Monate dauern dürfen. Da kann sich der Anbieter mit seiner Kalkulation darauf einstellen. In Fällen vom Umzügen eher schlechter.
Bubba2k3
Newbie
Beiträge: 50
Registriert: 21.02.2012, 17:26

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bubba2k3 »

Ja, natürlich ist so die gesetzliche Regelung und die ist mir auch bekannt, aber trotzdem kann es doch sein, dass KD (aus welchen Gründen auch immer) im Laufe der Zeit seine Vorgehensweise ändert oder geändert hat. Am Anfang haben sie immer die 3 Monate genommen und irgendwann haben sie ihre Vorgehensweise geändert oder angepasst oder was auch immer und warum auch immer und lassen Kunden auch schon nach einem Monat oder 2 Monaten aus dem Vertrag.
Ja, sie MÜSSEN es nicht, machen es aber vielleicht aus welchen Gründen auch immer. Was ist denn dann daran falsch, wenn ich dieses Thema noch mal aufgreife??? Der Thread ist jetzt 6 Monate alt, aber das heißt doch nicht, dass das was am Anfang drin steht auf immer und ewig so sein wird oder muss oder???

Ansonsten macht diesen Thread doch einfach dicht, wenn da keiner mehr rein schreiben soll, da ja sowieso schon alles drin steht und sich die nächste Zeit auch nichts daran ändert. Ich bin da zwar anderer Meinung, denn ich kann NICHT in die Zukunft schauen.
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

Es macht eben kein Sinn, dass hier laufend geschrieben wird, dass man doch von KDG keine Leistung erhält und man deshalb nicht zahlen will. Dann wiederholt sich doch der Topic. Wenn man hier nach Erfahrungen fragt, ist das natürlich legitim. Nur laufend das Gesetz neu auslegen zu wollen, das bringt wenig.
Benutzeravatar
Thyrael
Ehrenmitglied
Beiträge: 9750
Registriert: 03.02.2009, 12:46

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Thyrael »

Genau das meinte ich, die meisten fragen eben nicht nach Erfahrungen sondern diskutieren über das TKG und das sie ja keine Leistung bekommen. Eine Diskussion ist ja auch nicht verkehrt aber wenn sie sich ständig im Kreis dreht und die gleichen Argumente vorgetragen werden ist das ganze irgendwann müßig. Sollte sich zu dem Thema irgendetwas ändern wird das hier bzw. drüben in der KDG-eigenen Community früher oder später auftauchen.
Bubba2k3
Newbie
Beiträge: 50
Registriert: 21.02.2012, 17:26

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bubba2k3 »

Na ja, aber man wird doch noch seine Meinung darüber sagen dürfen, was man von dieser Regelung hält und das man damit im Grundsatz (und nicht im Einzelfall) nicht einverstanden ist, dass man bezahlt und keine Gegenleistung dafür bekommt oder???
Ok, vielleicht habe ich mich dann auch nicht genau genug ausgedrückt, aber es ging mir nicht darum das Gesetz anders auszulegen.


Edit:
Natürlich, ich kann mir schon sehr gut vorstellen, das wenn sich zu diesem Thema etwas ändert, dass das dann hier besprochen wird, aber wenn ich das erste Mal auf diesen Thread mit über 30 Seiten stoße, dann weiß ich das ja gar nicht.