Ausgangslage:
Bis Juni habe ich mit einem Bekannten in einer WG gelebt. Der Internet & Telefon Vertrag läuft über seinen Namen. Im Juni ist er ausgezogen und meine Freundin eingezogen. Nun habe ich erst vor Kurzem folgendes gelesen:
https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ ... eutschland
Punkt 3 besagt, dass ich den Vertrag "übernehmen" könnte. Also sprich, dass mein bekannter seinen Vertrag (1 Jahr Restlaufzeit) frühzeitig kündigen kann und ich durch eine Neubestellung keine Einrichtungsgebühr bezahlen muss.
Am Wochenende habe ich dann folgendes bei Kabel deutschland per Mail gefragt:
Als Antwort bekomme ich heute nun:Ich habe eine Frage bzgl. der Vorgehensweise bei der Vertragsübernahme in einer WG.
Der bisherige Telefon & Internet Vertragspartner (Kundennummer xxxxxxxxx) ist aus der WG ausgezogen. Ich würde nun gern den Vertrag übernehmen.
Ich habe mich bereits hier informiert: https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ ... eutschland
Ich müsste also eine normale Online Bestellung (neuer Vertrag) machen und der Vertrag des vorherigen WG Mitglieds muss gekündigt werden. Muss das in dieser Reihenfolge geschehen und möglichst zeitgleich? Muss ich bei der Bestellung irgendeinen Kommentar hinterlassen?
Das bedeutet, dass mir Kabel Deutschland schriftlich erlaubt, den Anschluss noch 1 Jahr zu nutzen, obwohl es nicht meiner ist? Und was hat es mit der Ignorierung des "WG Punkts" zu tun? Gibts das so nicht mehr?Leider ist eine Vertragsübernahme bei Kabel Deutschland nicht möglich. Aber natürlich können Sie die gewünschten Produkte gerne bestellen - am besten gleich online unter www.kabeldeutschland.de.
Bitte beachten Sie dabei: Der bereits bestehende Vertrag für den betreffenden Anschluss muss gekündigt werden und zwar:
- schriftlich
- vom Vertragsinhaber
- unter Einhaltung der Kündigungsfrist
Natürlich können Sie den alten Vertrag noch bis zum Kündigungstermin weiter nutzen und können den Abschalttermin als Wunschtermin für den neuen Vertrag angeben.
Grüße
Magnus