Vermarktungsverbot

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
weihnachtsmann
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Re: Vermarktungsverbot

Beitrag von weihnachtsmann »

rrscheffler hat geschrieben:
weihnachtsmann hat geschrieben: 1: nein, nicht im Netz.
2: was ??
Zu 1: wo dann?
Zu 2: Das Breitband lässt sich doch sicher von KDG auf seine bestehende Verbindung zum Kunden messen?!
1: nur in den systemen von kdg, darauf haben nur mitarbeiter von Kabel Zugriff.
2: nicht, das ich wüsste. ( ohne aktiven vertrag und freigeschalteter leitung
rrscheffler
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Re: Vermarktungsverbot

Beitrag von rrscheffler »

Danke
rrscheffler
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Re: Vermarktungsverbot

Beitrag von rrscheffler »

Also, es besteht ja ein TV Vertrag, somit gibt es auch eine "Leitung" zu KDG, die man messen könnte. Was sagt diese Verbindung aus?
Kunde sieht fern?
Kunde könnte Telefon und Internet nutzen?

Es wird ja so getan, als könnte mir KDG kein Internet und Telefon anbieten. Nun läuft die Anfrage bei der KD Community, hier brauchte man aber tatsächlich drei Tage, um festzustellen, dass es besser wäre, ich würde die Adresse nennen, wie putzig. Natürlich habe ich sie genannt. Warum aber braucht man dafür drei Tage, um danach zu fragen, Könnte sie nicht optional in einem persönlichen Bereich in der Anmeldeprozedur hinterlegt werden. Mir ist klar, dass organisatorische Fragen nur Leute interessieren, die nicht abhängig beschäftigte beim Unternehmen sind, weil die Organisation bei derartiger Überlastung keine zusätzlichen Denkprozesse zulassen. Aber vielleicht kann der Spandauer flinke Denker berlin69er hier hilfreich einsteigen.
rrscheffler
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Re: Vermarktungsverbot

Beitrag von rrscheffler »

Übrigens, bereits am 22.10.13 fragte ich im Kundenportal unter meiner Kundennummer und Adresse nach dieser Vermarktungssperre und bekam auch gleich am selben Tag eine Vorgangsnummer und am Folgetag diese Nachricht:

"Sehr geehrte(r) Absender(in),

vielen Dank für Ihre Nachricht! Jetzt möchten wir Ihre Frage natürlich schnell und umfassend beantworten - deshalb haben wir Ihr Anliegen gleich an unsere Experten für dieses Thema weitergeleitet.

In der Regel dauert es ein bis zwei Tage, bis wir Ihnen Bescheid geben können. Bitte beachten Sie aber, dass wir in Einzelfällen auch mehr Zeit benötigen. Wir hoffen, dass Sie dafür Verständnis haben. Sobald wir eine Antwort haben, melden wir uns natürlich sofort bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kabel Deutschland Service-Team

Kabel Deutschland
Kundenservice
99116 Erfurt"

Antwort blieb bislang aus! :(
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berlin69er
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Re: Vermarktungsverbot

Beitrag von berlin69er »

Du musst dort 3-4 Werktage Geduld aufbringen. Dafür könne die fast immer helfen... ;)
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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Re: Vermarktungsverbot

Beitrag von rrscheffler »

Danke :?
weihnachtsmann
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Re: Vermarktungsverbot

Beitrag von weihnachtsmann »

auch bei den Emails zum tech. support kannst du momentan ein paar tage warten :(
rrscheffler
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Re: Vermarktungsverbot

Beitrag von rrscheffler »

Man möchte sich ja gern mal vorstellen, was da so bei KDG abläuft. So kompliziert ist mein Vorgang ja nun wirklich nicht. Entweder will KDG mich davor schützen, vorfristig mit ihr eine vertragliche Verbindung einzugehen, weil sie ja wissen, dass ich bei Telekom bis 14.04.2015 einen Vertrag habe, oder sie wissen nicht, was sie tun.
Schließlich kann ich angeblich über einen KDG Laden oder Subunternehmer mit KDG in Vertrag gehen, dies würde sich aber mit dem "Schutzgedanken" widersprechen.
Im Übrigen finde ich es nicht richtig, eine Sperre einzurichten, den Kunden nicht darüber zu unterrichten und keiner weiß warum.
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berlin69er
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Re: Vermarktungsverbot

Beitrag von berlin69er »

Ich vermute über einen MB oder ähnlich geht's, weil der sich direkt vor Ort nochmals die örtlichen Gegebenheiten ansehen kann. Das "virtuelle" Kabel Deutschland, was du über HL und per Homepage erreicht kann das nicht. Die Sperre ist vermutlich drin, um "unnötige" Technikereinsätze zu verhindern.
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Scraby
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Re: Vermarktungsverbot

Beitrag von Scraby »

Entgegen der Aussage der Eigentümergemeinschaft, brauchst du im Kabel Deutschland-Shop keinen Neuvertrag beantragen. Denn diese Shops greifen ebenfalls nur auf die Datenbank zu, die auch online verfügbar ist.

Was du aber meines Erachtens machen kannst, ist die Vor-Ort-Beratung eines Medienberaters in Anspruch zu nehmen. Denn der kann sich die baulichen Gegebenheiten ansehen und hat auch die Möglichkeit entsprechende Änderungen weiterzugeben. Es gab hier unter anderem ein paar Beispiele in denen Kabel Deutschland der Meinung war, dass Objekte nicht ans Kabelnetz angeschlossen sind oder nicht über bereits vorhandene Übergabepunkte verfügen. Diese Dinge haben sich so auch klären lassen.

Du kannst das "Vermarktungsverbot" auch noch einmal telefonisch reklamieren.Sinnvoll wäre hierbei aber, dass du das nicht mit dem "First-Level-Support" machst, sondern dich zu einer "Second-Level-Abteilung" durchstellen lässt, die eine weitere Prüfung veranlassen kann.

Oder du nimmst die Hilfe der Kabelhelden in Anspruch. Dies wurde dir ja bereits vorgeschlagen.