Widerufsrecht zu Vertragsbeginn
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Widerufsrecht zu Vertragsbeginn
Hallo,
ich habe gestern bei KD einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen, (Beginn 31.12.20113) aus dem ich aber so schnell wie möglich wieder heraus möchte. Dabei habe ich eine Widerrufszeit von 2 Wochen, von welche ich Gebrauch machen möchte. So weit so gut. Dennoch finde ich in meinem Vertrag keine Vertragsnummer, die ich im Kündigungsschreiben angeben kann, sodass eine Kündigung schwierig wird.
Wenn ich das richtig verstehe erscheint die Vertragsnummer auf der Auftragsbestätigung, die bei mir demnächst im Briefkasten landen soll. Jetzt habe ich aber das Problem, dass ich über Weihnachten nicht zu Hause bin und und die Bestätigung u.U. im Briefkasten länger liegen bleibt. Das heißt über die 2 Wochen des Wideerufrechtes hinaus, sodass ich aus dem Vertrag nicht heraus komme.
Meine Fragen sind nun
- kann ich auch ohne Vertragsnummer kündigen?
- Ich habe die E-Mail des Vertreters. Ist eine Kündigung über die E-Mail-Adresse des Vertreters möglich? Da ich mit diesem ja den Vertrag abgeschlossen habe.
- ab wann genau Zählt die Widerrufsfrist? Unterzeichnung des Vertrages oder Erhalt der Auftragsbestätigung oder Beginn des Vertrages?
- ist das alles überhaupt rechtens?
- wie lange dauert es, bis die Bestätigung im Briefkasten landet? Vielleicht kommt sie ja schon bevor über Weihnachten abreise:
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich habe gestern bei KD einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen, (Beginn 31.12.20113) aus dem ich aber so schnell wie möglich wieder heraus möchte. Dabei habe ich eine Widerrufszeit von 2 Wochen, von welche ich Gebrauch machen möchte. So weit so gut. Dennoch finde ich in meinem Vertrag keine Vertragsnummer, die ich im Kündigungsschreiben angeben kann, sodass eine Kündigung schwierig wird.
Wenn ich das richtig verstehe erscheint die Vertragsnummer auf der Auftragsbestätigung, die bei mir demnächst im Briefkasten landen soll. Jetzt habe ich aber das Problem, dass ich über Weihnachten nicht zu Hause bin und und die Bestätigung u.U. im Briefkasten länger liegen bleibt. Das heißt über die 2 Wochen des Wideerufrechtes hinaus, sodass ich aus dem Vertrag nicht heraus komme.
Meine Fragen sind nun
- kann ich auch ohne Vertragsnummer kündigen?
- Ich habe die E-Mail des Vertreters. Ist eine Kündigung über die E-Mail-Adresse des Vertreters möglich? Da ich mit diesem ja den Vertrag abgeschlossen habe.
- ab wann genau Zählt die Widerrufsfrist? Unterzeichnung des Vertrages oder Erhalt der Auftragsbestätigung oder Beginn des Vertrages?
- ist das alles überhaupt rechtens?
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Vielen Dank für eure Hilfe.
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn
Die Widerufsfrist beginnt mit der Belehrung über die selbige. Üblicher Weise, bekommst du die dann schriftlich mit der Auftragsbestätigung. Nichts desto trotz würde ich an deiner Stelle jetzt schonmal über das Kundenportal einen schriftlichen Widerruf abgeben. Eine Vertragsnummer sollte nicht notwendig sein, wenn du deinen Namen, deine Anschrift, den Namen des Medienberaters, sowie Datum und ungefähre Uhrzeit des Vertragsabschlusses aufführst. Wichtig ist noch, anzugeben, welcher Vertrag genau widerufen werden soll. Ein Hinweis, dass du jetzt schon widerrufst, da du zwischen den Feiertagen verreist bist, sollte als logische Erklärung genügen. Dem Medienberater würde ich den Widderruf nicht überlassen...
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TV: Sony KD-55A1 OLED
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn
Das heißt die Widerrufsfrist begann gestern?
Sind also meine Erfolgsaussichten mit Datum, Vertreter, Art des Vertrages... ganz gut? Wie ist die Einschätzung?
Und bringt es etwas, wenn ich bei der Widerrufung per Fax (was ich vorhabe) eine Kopie des Vertrages als Anlage anhänge?
Sind also meine Erfolgsaussichten mit Datum, Vertreter, Art des Vertrages... ganz gut? Wie ist die Einschätzung?
Und bringt es etwas, wenn ich bei der Widerrufung per Fax (was ich vorhabe) eine Kopie des Vertrages als Anlage anhänge?
Zuletzt geändert von larnold am 18.12.2013, 12:38, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn
Und bitte benutze nicht das Wort "Kündigung" sondern widerrufe deinen Vertrag!
Eine Kündigung wäre nämlich erst zum ordentlichen Vertragsende (Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) möglich.
Das ganze per Einschreiben versenden und den Einlieferungsbeleg mindestens bis zur schriftlichen
Widerrufsbestätigung von KDG aufbewahren!
Eine Kündigung wäre nämlich erst zum ordentlichen Vertragsende (Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) möglich.
Das ganze per Einschreiben versenden und den Einlieferungsbeleg mindestens bis zur schriftlichen
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn
ich meine Widerruf natürlich. Ist Fax auch okay?guenter24 hat geschrieben:Und bitte benutze nicht das Wort "Kündigung" sondern widerrufe deinen Vertrag!
Eine Kündigung wäre nämlich erst zum ordentlichen Vertragsende (Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) möglich.
Das ganze per Einschreiben versenden und den Einlieferungsbeleg mindestens bis zur schriftlichen
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn
Hast du die Belehrung darüber denn gestern erhalten? Dann läuft die Frist auch schon... Grundsätzlich haste bei sogenannten Haustürgeschäften ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht, wenn das deine Frage war.larnold hat geschrieben:Das heißt die Widerrufsfrist begann gestern?
Edit: nutze das Kundenformular auf der KDG Seite, denn dort bekommst du im Anschluss eine Bestätigung per Mail. Bei allen anderen Wegen fällt der Nachweis schwer...
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn
Welches ist jetzt die beste art zu Kündigen? Die einen Sagen Internetformular, die anderen Post mit Einschreiben. Fax soll auch möglich sein, da es hier eine Sendebestätigung gibt. Nur E-Mail und Telefon sollen keine gute Idee sein. Ich muss ja schlimmstenfalls beweisen können, dass ich die Kündigung weggeschickt habe und sie auch bei KD eingegangen ist.berlin69er hat geschrieben: Edit: nutze das Kundenformular auf der KDG Seite, denn dort bekommst du im Anschluss eine Bestätigung per Mail. Bei allen anderen Wegen fällt der Nachweis schwer...
Und was ist wenn von KD die Antwort kommt: "leider können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten, da sie keine Vertragsnummer angegeben haben"?
Ist mein Widerruf trotzdem rechtens?
Muss mich leider bis heute Abend aus der Diskussion zurückziehen. Bin trotzdem über weitere Tipps und Hinweise sehr dankbar.
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn
Eine Email Adresse, wo du das hinschicken kannst hat KDG nicht mehr. Per Brief und Fax fehlt der Nachweis über den genauen Inhalt. Bleibt das Kontaktformular: dort erhältst du, nach dem absenden eine Bestätigung per Mail, in der auch nochmal dein Schreiben aufgeführt ist. Das sollte als Nachweis genügen.
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn
In dem Kontaktformular soll die Kundennummer angegeben werden, welches ein Pflichtfeld ist. Eine Kundennummer habe ich noch nicht. Was soll ich da am besten eingeben?
** hat sich erledigt. Ich muss in das Kontaktfeld für Interessenten.
** hat sich erledigt. Ich muss in das Kontaktfeld für Interessenten.
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn
Was natürlich pauschal beim Brief Fax falsch ist. Es gibt bei Faxen einen qualifizierten Sendebericht der schon zeigt was drauf steht. Und die Legende mit dem Brief stirbt auch nicht aus.berlin69er hat geschrieben:Eine Email Adresse, wo du das hinschicken kannst hat KDG nicht mehr. Per Brief und Fax fehlt der Nachweis über den genauen Inhalt. Bleibt das Kontaktformular: dort erhältst du, nach dem absenden eine Bestätigung per Mail, in der auch nochmal dein Schreiben aufgeführt ist. Das sollte als Nachweis genügen.
Gruß Gastanmeldung