Neukunde und welchen Vertrag ?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Scraby
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Re: Neukunde und welchen Vertrag ?

Beitrag von Scraby »

Zahltag hat geschrieben:haustürgeschäfte werden durch die provision bezahlt welche du online sparen würdest. online gibt es natürlich exakt den gleichen (schlechten?!) service. auch gibts natürlich keinen extra service für haustürgeschichten in form von defekten leitungen und technikern usw. ist die leitung im haus kaputt, ist sowieso der vermieter der ansprechpartner. vor dem verteiler kabel deutschland usw...
der klinkenputzer hat nur paar lügen erzählt damit er was verkauft bekommt.

ein wechsel in den günstigeren tarif muss in den agb irgendwo erwähnt sein. ist es das nicht gilt es auch nicht.

am besten haustürgeschäft widerrufen und online das beantragen was man wollte wo man die agb usw auch gleich einsehen kann.
Das ist leider falsch, wenn du dich ein bisschen mit der Materie beschäftigt hättest, wüsstest du das auch.

Kabel Deutschland bietet Kunden von Internet & Telefon 100 nach Ablauf des ersten Jahres einen kostenfreien Wechsel in einen geringeren Tarif an und dies muss nicht in den AGB sondern im Angebot geregelt sein. Diese Wechselmöglickeit steht dir zu, egal wo du abschließt. Hatten wir dir aber eigentlich auch schon einmal in einem anderen Posting erläutert. Abgesehen davon, kannst du dir die AGB auch von einem Medienberater vorlegen lassen.

Ein Medienberater kann dir im Übrigen auch einen zusätzlichen Service anbieten, den du online nicht erhälst. Es gibt beispielsweise Objekte (NE3) wo die Leitung der Wohnung am Übergabepunkt abgeklemmt ist. Wenn ich nun online einen TV-Kabelanschluss beauftrage, muss ich mich selbst um die Freischaltung der Wohnung am Übergabepunkt kümmern. Bei Kabel Deutschland kann ich hierfür eine Vor-Ort-Installation mit Techniker für 99,90 Euro abschließen. Ein Medienberater schaltet (im Normalfall) die Wohnung gleich bei Vertragsabschluss frei, sodass ich hier Kosten sparen würde.
Resool
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Re: Neukunde und welchen Vertrag ?

Beitrag von Resool »

Hallo,

falls Saturn oder Media Märkte in der Nähe sind, ist es sinnvoll dort einen Vertrag abzuschließen.
Weil diese Unternehmen Promotoren in den Märkten haben, über die es einen Einkaufsgutschein von 100 Euro gibt (f. Internet u.Telefon 100).

Nach 12 Monaten ist dann ratsam kostenlos in den Internet u. Telefon 25 zu wechseln(mtl 24,95)

Weder die Freischaltung der Wlan Funktion (24x2=60) noch die Fritz!Box 6360 Cable(24x5=120) ist aus Kostengründen empfehlenswert.

Gruß Resool
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Rady
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Re: Neukunde und welchen Vertrag ?

Beitrag von Rady »

Danke,habe ich auf meine Liste geschrieben und entscheide heute Abend.
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berlin69er
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Re: Neukunde und welchen Vertrag ?

Beitrag von berlin69er »

Bei Abschluss im Mediamarkt und Co. gibt's, genauso wie im KDG Shop aber kein Widerrufsrecht, was du beachten solltest!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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Re: Neukunde und welchen Vertrag ?

Beitrag von Rady »

Moin,
bei den Verträgen verweisen Sie immer auf die gültigen aktuellen Tarife (nennt sich irgendwie anders,habe ich hier nicht liegen) hin.
Aktuell: Stand November 2013
Widerspruch kann man einlegen,aber nur direkt bei Kabel Deutschland.
Denke das muss auch möglich sein,wenn man bei Saturn und Co. anschliesst.Glaube dazu gibt es auch ein Gesetz.

Da es zur Zeit das Angebot gibt Tarif 100 für 1 Jahr und nach 1 Jahr wechseln auf den Tarif 25,haben wir uns überlegt,für 1 Jahr die Fritzbox zu nehmen.
Wenn wir auf den Tarif 25 zurück gehen, ist die Auswahl an Routern größer und wer weis was es dann so auf dem Markt gibt.
Oder er zieht zurück,nach Hotel Mama 8) alles noch offen.

Danke!

Rady
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berlin69er
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Re: Neukunde und welchen Vertrag ?

Beitrag von berlin69er »

Du hast mich falsch verstanden! Ich meine keinen Widerspruch, sondern die gesetzlich geregelte Möglichkeit des Widerrufs. Diese gilt nur bei online abgeschlossenen Verträgen oder sogenannten Haustürgeschäften. Musst halt überlegen, was dir wichtiger ist: der Gutschein oder die Möglichkeit zurück zu treten, wenn z.B vor Ort doch nicht alles so läuft, wie es soll. Alternativ gibt's noch Verträge mit einer Zufriedenheitsgarantie, welche du bei Abschluss aber ausdrücklich verlangen musst. Diese sollte dann auch schriftlich festgehalten sein!
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