Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

guenter24 hat geschrieben:Und darüber kann/konnte sich kein Gericht hinwegsetzen:
Das stimmt so nicht. In der Regel werden sich untergeordnete Gerichte Urteile des BGH als Leitlinien nehmen, aber daran gebunden sind sie absolut nicht.
Diese Unabhängigkeit der Richter ist dokumentiert in Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz:

"Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen."

Gerade dann, wenn der Sachverhalt anders gelagert ist, kann ein neues Verfahren durchaus einen Sinn machen. Und auch der BGH kann dann zu einem ganz anderem Urteil kommen.
Im Fall der Kündigung bei Umzug in nichtversorgtes Gebiet wäre etwa denkbar, dass der Kunde bereits viele Jahre dem Unternehmen treu war, denn im "Umzugsurteil" war ein Aspekt auch die sehr kurze Vertragslaufzeit des Kunden.
guenter24
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von guenter24 »

Ich habe noch nie gehört, das sich ein Amtsgericht über eien BGH-Enscheid hinwegsetzt.
DIe Klage wird vermutlich gar nicht erst angenommen mit dem Hinweis auf einen entsprechenden BGH-Entscheid.
Die Unabhängigkeit der Richter bedeuted doch nicht, dass sich sie über Entscheidungen des BGH oder gar Gesetze hinwegsetzen können.
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

Können schon. Machen in der Praxis wohl eher weniger. Ich denke, dass wollte dein Vorposter ausdrücken.
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Ähm, der BGH Entscheid bestätigt doch aber, dass bis zum Ende der Laufzeit gezahlt werden muss. Durch die Gesetzesänderung wurde das doch dann aber wieder hinfällig. Von daher könnte sich auf das Urteil kein anderes Gericht mehr beziehen, da überholt. Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass die etwas ungenau definierte Aussage im Gesetz, wann denn nun die 3 Monate beginnen beanstandet wird und das dann gerichtlich überprüft wird.
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Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

berlin69er hat geschrieben: dass die etwas ungenau definierte Aussage im Gesetz, wann denn nun die 3 Monate beginnen beanstandet wird und das dann gerichtlich überprüft wird.
Dazu hatte ich mal eine Anfrage dieses Jahr an die BNetzA gestellt. Das war die Anwort:

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Sehr geehrter Herr Bielo, 

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie Verzögerungen oder Probleme beim Umzug Ihrer Telekommunikationsdienste (Internet, Telefon etc.) beklagen.

Am 10.05.2012 ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Durch die Gesetzesänderung wurden u. a. die Rechte des Verbrauchers beim Anbieterwechsel und beim Umzug im Telekommunikationsbereich in § 46 TKG vom 22. Juni 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 03. Mai 2012 (BGBl. I Nr. 19 v. 09.05.2012, S. 958ff.), grundlegend neu geregelt.

Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seinen Anbieter mit dem Umzug seiner Telekommunikationsdienste beauftragt, dann ist dieser gemäß § 46 Abs. 8 TKG verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird.

Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf, als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Die Kündigung von Verträgen beurteilt sich jedoch ausschließlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Die Beurteilung vertraglicher Angelegenheiten ist nicht Bestandteil des Telekommunikationsrechts und kann somit von der Bundesnetzagentur nicht vorgenommen werden.

Das TKG räumt die Möglichkeit der Sonderkündigung bei einem Umzug ein, lässt aber einige Detailfragen offen. Die noch offenen Rechtsfragen zum Thema Umzug sollen voraussichtlich Ende 2. Quartal 2013 Gegenstand einer Anhörung der Anbieter sein und können daher jetzt noch nicht beantwortet werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie noch um Geduld, bis die Prüfung aller Detailfragen abgeschlossen ist.

 
Ich denke, er meint 2014. Ich werde bald eine neue Anfrage stellen.
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Das ist jetzt aber interessant! Dann wurde das mit Absicht so schwammig formuliert, wenn ich das richtig interpretiere? Oh man, Beamte... :(
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kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

guenter24 hat geschrieben:Die Unabhängigkeit der Richter bedeuted doch nicht, dass sich sie über Entscheidungen des BGH oder gar Gesetze hinwegsetzen können.
Steht doch ganz deutlich im zitierten GG-Artikel: Unterworfen nur dem Gesetz

Es geht auch nicht um die Frage, ob sich ein Gericht über ein BGH-Urteil hinwegsetzt oder nicht, ob dies sinnvoll ist oder nicht, sondern um die Aussage, dass es dies nicht könne.
Und diese Aussage ist einfach falsch. Es gibt dazu eine Menge Literatur, auch über den in Art. 20 GG festgeschriebenen Vertrauensschutz etc.

Unverändert gilt aber eine bereits ältere Aussage des BVerfG:
„Höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung...."
Nachzulesen in BVerfGE 38, 386, 396 auf http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv038386.html zu einem Beschluss aus dem Jahre 1975

Nicht zu vergessen ist ferner, dass auch der Bundesgerichtshof zwar selten, aber es kommt vor, seine Rechtsauffassung ändert. Auch das BVerfG tut dies.
Schließlich ist unsere Gesellschaft einem stetigen Wandel unterworfen, der natürlich auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung hat.

Der BGH ist ein "Oberstes Gericht" (95 I GG) also letztes Glied (zumindest im Normalfall) des Instanzenwegs. Nicht mehr und nicht weniger.


@Berliner
Ich glaube nicht, dass man hier irgendeine Absicht unterstellen kann. Schlampig halt (das werden unsere Normen immer mehr, deshalb auch soviel Streitereien), wäre ja nichts dabei gewesen, einen Halbsatz nach "Kündigungsfrist" anzufügen:"....,beginnend mit dem Tag des Wohnsitzwechsels"
Aber wetten, dass es dann Streit gäbe, wie "Wohnsitzwechsel" auszulegen sei. Und was von Kündigungen zu halten ist, die erst einige Zeit nach dem Wohnsitzwechsel gemacht werden? Müsste man obigen Satz wieder ergänzen:".. ,beginnend mit dem Tag des Wohnsitzwechsels oder wenn dies später der Fall ist, mit Zugang der Kündigung beim Anbieter"
DAS ist dann erst Bürokratie und schon geht das Geschimpfe wieder los, dass kein Mensch mehr Gesetze versteht. Die im übrigen nicht von Beamten "verbrochen" werden, sondern von unseren Abgeordneten (auch wenn da viele davon Beamte sind).
Zuletzt geändert von kabel_fan am 25.06.2014, 13:41, insgesamt 1-mal geändert.
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Es gab ja schon oft Fälle, bei denen nach einem BGH Urteil Gesetzestexte geändert wurden und das Urteil somit hinfällig wurde. Oftmals ist das sogar auf Anraten oder Forderung des obersten Gerichts erfolgt. Und das Gericht kann immer nur anhand aktueller Gesetzeslage urteilen.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Da hast du vollkommen recht, auch wenn das in erster Linie für das BVerfG zutreffend ist. Aber was bei einem geänderten Gesetz rauskommt, sieht man ja. Neuer Ärger :fahne:
Sapient
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Sapient »

Hallo, ich habe mich gerade wegen dem Thread hier angemeldet.
Bei mir hat sich gerade das Problem ergeben, welches hier beschrieben wird. Habe am 24.7. die Kündigung geschrieben und wollte zum 30.11. raus aus dem Vertrag.

Wie schon sooft zitiert KD $46 und interpretiert das ab Umzugsdatum die 3 Monate gezählt werden. Allerdings Steht im §46 nichts darüber ab wann die Frist beginnt und ist meiner Meinung nach zu schwammig ausgedrückt. Ich kann nämlich mit gleichem Recht das rechtzeitige Abschicken zum Monatsende inkl. 3 Monate zum Auszugstermin als Fristbeginn ansehen und den §46 zu meinem Vorteil auslegen.

Meiner Meinung nach läuft es auf §47a hinaus http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__47a.html und das bedeutet, dass die Bundesnetzagentur vielleicht entscheiden muß, wie sowas gehandelt wird.

Der Vorteil, ich habe ausser den 3 Monaten, die ich zahlen muss nicht mehr zu verlieren. KD hingegen ... :twisted:

Bei meinem Fall kommt noch hinzu, dass ich nicht Hauptmieter werde und meine Vermieterin gleichzeitig Eigentümerin ist, die wegen Doppelversorgung eine Kabelnutzung in ihrem Eigentum nicht wünscht, da diese ja auch nicht nötig ist.

Grüße und starke Nerven :kaffee: