guenter24 hat geschrieben:Die Unabhängigkeit der Richter bedeuted doch nicht, dass sich sie über Entscheidungen des BGH oder gar Gesetze hinwegsetzen können.
Steht doch ganz deutlich im zitierten GG-Artikel: Unterworfen nur dem
Gesetz
Es geht auch nicht um die Frage, ob sich ein Gericht über ein BGH-Urteil hinwegsetzt oder nicht, ob dies sinnvoll ist oder nicht, sondern um die Aussage, dass es dies nicht könne.
Und diese Aussage ist einfach falsch. Es gibt dazu eine Menge Literatur, auch über den in Art. 20 GG festgeschriebenen Vertrauensschutz etc.
Unverändert gilt aber eine bereits ältere Aussage des BVerfG:
„Höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung...."
Nachzulesen in BVerfGE 38, 386, 396 auf
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv038386.html zu einem Beschluss aus dem Jahre 1975
Nicht zu vergessen ist ferner, dass auch der Bundesgerichtshof zwar selten, aber es kommt vor, seine Rechtsauffassung ändert. Auch das BVerfG tut dies.
Schließlich ist unsere Gesellschaft einem stetigen Wandel unterworfen, der natürlich auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung hat.
Der BGH ist ein "Oberstes Gericht" (95 I GG) also letztes Glied (zumindest im Normalfall) des Instanzenwegs. Nicht mehr und nicht weniger.
@Berliner
Ich glaube nicht, dass man hier irgendeine Absicht unterstellen kann. Schlampig halt (das werden unsere Normen immer mehr, deshalb auch soviel Streitereien), wäre ja nichts dabei gewesen, einen Halbsatz nach "Kündigungsfrist" anzufügen:"....,beginnend mit dem Tag des Wohnsitzwechsels"
Aber wetten, dass es dann Streit gäbe, wie "Wohnsitzwechsel" auszulegen sei. Und was von Kündigungen zu halten ist, die erst einige Zeit nach dem Wohnsitzwechsel gemacht werden? Müsste man obigen Satz wieder ergänzen:".. ,beginnend mit dem Tag des Wohnsitzwechsels oder wenn dies später der Fall ist, mit Zugang der Kündigung beim Anbieter"
DAS ist dann erst Bürokratie und schon geht das Geschimpfe wieder los, dass kein Mensch mehr Gesetze versteht. Die im übrigen nicht von Beamten "verbrochen" werden, sondern von unseren Abgeordneten (auch wenn da viele davon Beamte sind).