Wie komme ich aus meinem Vertrag?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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fozzmen
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 16.07.2014, 10:12

Wie komme ich aus meinem Vertrag?

Beitrag von fozzmen »

Guten Tag Liebe Community,

Von Januar bis Mai hatte ich bis zu 21 Verbindungsabbrüche pro Tag
- 3 verschiedene Router und 7 Techniker bei mir zu Gast
Leider konnte Kabel Deutschland das Problem nicht lösen.
Ich habe mich dann dazu entschlossen das Problem selbst zu lösen und habe mir über Kabel eine Fritzbox geholt( für zusätzliches Geld pro Monat)
Jetzt funktioniert alles einwandfrei aber das ist das Problem
Es geht mir um das Prinzip, dass ich meine bezahlte Leistung von Kabel nur bekomme, sobald ich mir einen zusätzliche Option dazu buche
Wie komme ich aus diesem Vertrag?hilft der Verbraucherschutz?

Ich könnte theoretisch wieder auf den alten Router zurückbuchen und mein Internet wieder schrotten, aber wie viele Techniker schickt mir Kabel bis sie einsehen, dass eine fristlose Kündigung für beide Seiten das Beste ist?

Der Kundenservice reagiert nicht einmal auf meine Mails..
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Wie komme ich aus meinem Vertrag?

Beitrag von kabel_fan »

Mir persönlich wäre eine stabile Leitung mehr wert als ein fragwürdiges Prinzip. Zudem sollte in Betracht gezogen werden, welche Alternativen es bei anderen Anbietern gibt und was diese kosten. Wobei es ja auch Menschen gibt, die bereit sind, mehr Geld für weniger Leistung zu bezahlen, wenn nur das "Prinzip" passt.
Ich würde allerdings versuchen, KDG klar zu machen, dass die Kosten für die fritzbox von KDG zu tragen sind, da andernfalls die vertraglichen Leistungen nicht erfüllt werden. Das dürfte aber bei der "Kommunuikationskultur" von KDG etwas problematisch sein. Evtl. helfen da noch die "Kabelhelden" weiter
https://www.kunden-kabeldeutschland.de/

Fristlose Kündigung? Wenn KDG die fritzbox nicht stellt und dann tatsächlich die vertraglichen Leistungen nicht erbirngen kann, könnte schon sein, dass § 314 BGB in Betracht kommt.