Filesharing-Drosselung: Kabel Deutschland unterliegt vor Ger
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Filesharing-Drosselung: Kabel Deutschland unterliegt vor
Ja das meinte ich, das Gericht zählt die KDG wegen der unklaren und nicht eindeutigen Werbung an und die KDG fängt an komplett am Thema vorbei zu "argumentieren" das doch so wenige Kunden von der Drossel betroffen sind, letzteres hat mit dem ersten in meinen Augen nicht wirklich etwas zu tun, darum zweifele ich daran das die von der KDG eingesetzten Leute lesen können. Ich hoffe mich jetzt klarer ausgedrückt zu haben.
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- Kabelexperte
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Re: Filesharing-Drosselung: Kabel Deutschland unterliegt vor
Nein nein, ich hab es schon verstanden. Es ist auch richtig, dass (auf den ersten Blick) am Thema vorbei geredet wurde. Aber das wissen die Anwälte auch.
Ich könnte mir vorstellen, dass hinter dieser Strategie der Versuch steckt aufzuzeigen, dass es sich "nicht lohnt" darüber überhaupt zu reden. Oder dass es eben nicht irreführende Werbung ist, denn sonst wäre der betroffene Personenkreis (eben weil er die Hinweise nicht kennt) ungleich größer.
Aber was sie sich genau dabei gedacht haben, müsste man sie schon selbst fragen.
Ich könnte mir vorstellen, dass hinter dieser Strategie der Versuch steckt aufzuzeigen, dass es sich "nicht lohnt" darüber überhaupt zu reden. Oder dass es eben nicht irreführende Werbung ist, denn sonst wäre der betroffene Personenkreis (eben weil er die Hinweise nicht kennt) ungleich größer.
Aber was sie sich genau dabei gedacht haben, müsste man sie schon selbst fragen.
Re: Filesharing-Drosselung: Kabel Deutschland unterliegt vor
Das mag gut sein. Hauptsache was gesagt, rausreden geht ja schlecht. Daher halte ich das hier.....kabel_fan hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, dass hinter dieser Strategie der Versuch steckt aufzuzeigen, dass es sich "nicht lohnt" darüber überhaupt zu reden.
.....für falsch. Denn es geht nicht darum, ob und wieviele überhaupt betroffen sind. Weiterhin heißt es nicht, dass diejenigen, die die 10GB nicht überschreiten, die Drossel kennen.kabel_fan hat geschrieben:Oder dass es eben nicht irreführende Werbung ist, denn sonst wäre der betroffene Personenkreis (eben weil er die Hinweise nicht kennt) ungleich größer.
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- Kabelexperte
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Re: Filesharing-Drosselung: Kabel Deutschland unterliegt vor
Ich glaube, es macht wenig Sinn darüber zu spekulieren, welche Überlegungen hinter den Äußerungen stecken. Ich wollte nur sagen, dass ich fest davon überzeugt bin, dass man ganz bewußt so argumentiert hat und eine Strategie dahinter steckt. Das kann man nicht mit "die können anscheinend nicht lesen" abtun. Dass eine Strategie auch scheitern kann, geschieht nicht nur bei Gericht.
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- Ehrenmitglied
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Re: Filesharing-Drosselung: Kabel Deutschland unterliegt vor
Natürlich machen die das mit Absicht, das sie damit problemlos durchkommen, also im Sinne von "ich stehe hier vor Gericht und brabbel mal vor mich hin ohne wirklich etwas eindeutiges sagen zu müssen", nervt trotzdem. Die Gerichte sollten da irgendwie eindeutigere Aussagen fordern.
Re: Filesharing-Drosselung: Kabel Deutschland unterliegt vor
Schönes Beispiel, wie man was schreibt, ohne was zum Thema zu sagen. Man könnte glauben, sie haben gar nicht verstanden, worum es sich beim Urteil eigentlich dreht. Die Antwort geht doch auch in Rechtfertigung der Drosselung anstatt in Richtung falsche Werbung.
https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ ... wer_189617
https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ ... wer_189617
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Re: Filesharing-Drosselung: Kabel Deutschland unterliegt vor
Hat jemand nach der Argumentation zur Einführung dieser dämlichen AGB-Formulierung etwas anderes von KDG erwartet?
Ich finde man merkt bei KDG viel deutlicher als bei der Telekom dass es sich um ein ehem. (bürokratisches) Staatsunternehmen handelt - darf garnicht dran denken was ich da schon erlebt hab, z.B. Umstellung wg. Todesfall mit klar formuliertem Schreiben inkl. Sterbeurkunde. Über Wochen hat man es nicht fertig gebracht, die eindeutig formulierte Willenserklärung umzusetzen da man ja kein Formular bekommen hat.
Aber genug abgeschweift: Die Pressemitteilung von KDG zum Urteil ist auch wieder so typisch Marketing und Bürokraten Palaver - ich kenn das normal in Fällen in denen klar ist, dass man falsch liegt. Dann wird eben am Thema vorbei argumentiert
Wenn KDG damit durchkommt sollten sich das diverse Angeklagte zu Herzen nehmen - demnächst steht dann ein Einbrecher vor Gericht, die Beweislage eindeutig und der argumentiert dann, dass er ja nur in ganz seltenen Fällen einbricht und auch nur wenn niemand zu Hause ist. Oder er erzählt, dass man auch ein Auto hätte klauen können aber man das nicht wollte weil man schon ein Auto hat und grad das Wetter so schön ist. Ja ich weiß - extrem polemisch aber anders kann man auf diese Aussage von KDG zum Urteil nicht reagieren.
Und für diejenigen die es noch nicht verstanden haben: Das Urteil geht gegen die Werbung von KDG in der eine Flatrate beworben wird und dann in den AGBs bzw. im Kleingedruckten wird dann erwähnt, dass es halt doch keine Flatrate ist da in bestimmten Fällen gedrosselt wird. Wenn das Urteil rechtskräftig wird (wovon auf Grund anderer Urteile auszugehen ist) bleiben für KDG wenige Optionen:
- Nicht mehr mit Flatrate werben und klar hervorheben, dass in den AGBs die Möglichkeit der Drosselung enthalten ist.
- Umstellung auf Volumenrate wie zur Jahrtausendwende weit verbreitet. z.B. 100 GB pro Monat unbegrenzt mit 100 Mbit/s surfen für nur 29,90 €
- Fraglichen Punkt aus den AGBs ersatzlos streichen und wirklich eine Flatrate anbieten
- AGB und Technik insoweit anpassen, dass man einfach QoS nutzt - dann hat man in ausgelasteten Segmenten nie Probleme mit zeitkritischen Anwendungen (wie KDG Video on Demand, VoIP etc nennt) und für Downloads eben die Bandbreite die übrig bleibt bzw. dann variabel temporär weniger als 100 Mbit/s aber nicht pauschal nach x GB garkeine Bandbreite (was anderes sind 100 kbit/s nämlich nicht, wer was anderes behauptet soll mal ein größeres Treiberpaket oder ein aktuelles OS-Image mit 100 kbit/s runterladen).
Ich finde man merkt bei KDG viel deutlicher als bei der Telekom dass es sich um ein ehem. (bürokratisches) Staatsunternehmen handelt - darf garnicht dran denken was ich da schon erlebt hab, z.B. Umstellung wg. Todesfall mit klar formuliertem Schreiben inkl. Sterbeurkunde. Über Wochen hat man es nicht fertig gebracht, die eindeutig formulierte Willenserklärung umzusetzen da man ja kein Formular bekommen hat.
Aber genug abgeschweift: Die Pressemitteilung von KDG zum Urteil ist auch wieder so typisch Marketing und Bürokraten Palaver - ich kenn das normal in Fällen in denen klar ist, dass man falsch liegt. Dann wird eben am Thema vorbei argumentiert
Wenn KDG damit durchkommt sollten sich das diverse Angeklagte zu Herzen nehmen - demnächst steht dann ein Einbrecher vor Gericht, die Beweislage eindeutig und der argumentiert dann, dass er ja nur in ganz seltenen Fällen einbricht und auch nur wenn niemand zu Hause ist. Oder er erzählt, dass man auch ein Auto hätte klauen können aber man das nicht wollte weil man schon ein Auto hat und grad das Wetter so schön ist. Ja ich weiß - extrem polemisch aber anders kann man auf diese Aussage von KDG zum Urteil nicht reagieren.
Und für diejenigen die es noch nicht verstanden haben: Das Urteil geht gegen die Werbung von KDG in der eine Flatrate beworben wird und dann in den AGBs bzw. im Kleingedruckten wird dann erwähnt, dass es halt doch keine Flatrate ist da in bestimmten Fällen gedrosselt wird. Wenn das Urteil rechtskräftig wird (wovon auf Grund anderer Urteile auszugehen ist) bleiben für KDG wenige Optionen:
- Nicht mehr mit Flatrate werben und klar hervorheben, dass in den AGBs die Möglichkeit der Drosselung enthalten ist.
- Umstellung auf Volumenrate wie zur Jahrtausendwende weit verbreitet. z.B. 100 GB pro Monat unbegrenzt mit 100 Mbit/s surfen für nur 29,90 €
- Fraglichen Punkt aus den AGBs ersatzlos streichen und wirklich eine Flatrate anbieten
- AGB und Technik insoweit anpassen, dass man einfach QoS nutzt - dann hat man in ausgelasteten Segmenten nie Probleme mit zeitkritischen Anwendungen (wie KDG Video on Demand, VoIP etc nennt) und für Downloads eben die Bandbreite die übrig bleibt bzw. dann variabel temporär weniger als 100 Mbit/s aber nicht pauschal nach x GB garkeine Bandbreite (was anderes sind 100 kbit/s nämlich nicht, wer was anderes behauptet soll mal ein größeres Treiberpaket oder ein aktuelles OS-Image mit 100 kbit/s runterladen).
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Re: Filesharing-Drosselung: Kabel Deutschland unterliegt vor
Hallo Profis,
kann mir jemand sagen, was man unter Filesharing bei Kabel Dtld. zu verstehen hat?
Ist damit Video on demand Streaming über legale Videotheken wie Maxdome, Amazon Instant, Watchever auch gemeint?
Zählt Streamen von legalem Internetradio auch dazu?
Herzlichen Dank für eine Auskunft.
LG
kann mir jemand sagen, was man unter Filesharing bei Kabel Dtld. zu verstehen hat?
Ist damit Video on demand Streaming über legale Videotheken wie Maxdome, Amazon Instant, Watchever auch gemeint?
Zählt Streamen von legalem Internetradio auch dazu?
Herzlichen Dank für eine Auskunft.
LG
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Re: Filesharing-Drosselung: Kabel Deutschland unterliegt vor
Steht alles im ersten Post.
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Re: Filesharing-Drosselung: Kabel Deutschland unterliegt vor
Dann verstehe ich es hoffentlich richtig:
Die von mir genannten Streaming Dienste werden nicht gedrosselt.
Danke!
Die von mir genannten Streaming Dienste werden nicht gedrosselt.
Danke!