Routerzwang / Zugangsdaten (VoIP) / Funktionseinschränkung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Routerzwang / Zugangsdaten (VoIP) / Funktionseinschränku
Stimmt, ist ein wenig pauschalisiert.
Fakt bleibt aber die Macht der Provider.
Gehen wir da konform?
Fakt bleibt aber die Macht der Provider.
Gehen wir da konform?
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Re: Routerzwang / Zugangsdaten (VoIP) / Funktionseinschränku
Ne, weil man das auch nicht pauschal sagen kann! Und letztlich ist doch auch klar, dass auch die Provider Interessen berücksichtigt werden müssen. Freie Marktwirtschaft...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Routerzwang / Zugangsdaten (VoIP) / Funktionseinschränku
Das sehen die Gerätehersteller etwas anders.
Verschiedenes ist da noch unklar. Die Verordnung ist bei der Website der Bundesnetzagentur noch nicht verändert worden. Ausserdem laufen Normungen zur gleichen Thematik auf europäischer Ebene.
Die Frage ist, ob man den Router per Bridge Mode abschalten kann oder nicht.
Ausserdem geht es in der Transparenz Verordnung noch um die Zugangsdaten.
Ich habe mal per Mail bei der Bundesnetzagentur angefragt was da los ist.
Die letzte Anfrage im Juni wurde noch optimistisch beantwortet.
Schade, dass Philipp Rösler nicht mehr im BMWI sitzt.
Verschiedenes ist da noch unklar. Die Verordnung ist bei der Website der Bundesnetzagentur noch nicht verändert worden. Ausserdem laufen Normungen zur gleichen Thematik auf europäischer Ebene.
Die Frage ist, ob man den Router per Bridge Mode abschalten kann oder nicht.
Ausserdem geht es in der Transparenz Verordnung noch um die Zugangsdaten.
Ich habe mal per Mail bei der Bundesnetzagentur angefragt was da los ist.
Die letzte Anfrage im Juni wurde noch optimistisch beantwortet.
Schade, dass Philipp Rösler nicht mehr im BMWI sitzt.
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Re: Routerzwang / Zugangsdaten (VoIP) / Funktionseinschränku
Jetzt gibt es auch Kommentare des Wirtschaftsministeriums.
Ich nehme an, dass dort die europäischen Regelungen abgewaret werden. Deshalb die Verzögerung der gesetzlichen Regelung bis 2015.
http://www.zdnet.de/88206796/routerzwan ... schaffung/
Ich nehme an, dass dort die europäischen Regelungen abgewaret werden. Deshalb die Verzögerung der gesetzlichen Regelung bis 2015.
http://www.zdnet.de/88206796/routerzwan ... schaffung/
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Re: Routerzwang / Zugangsdaten (VoIP) / Funktionseinschränku
Die Euphorie mancher User hier im Thread in allen Ehren!
Ich hab's aber genau so kommen sehen. Fazit: Es tut sich wieder nix! Nur die Begründungen / Ausreden sind jedesmal, wenn das Thema neu angegangen wird, jeweils andere.
Nennt mich pessimistisch, aber die Erfahrung lehrt einen das und irgendwann ist man nur noch so schrechlich müde.....
Ich hab's aber genau so kommen sehen. Fazit: Es tut sich wieder nix! Nur die Begründungen / Ausreden sind jedesmal, wenn das Thema neu angegangen wird, jeweils andere.
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Anbindung: KD 32/2
Router: AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270v2, FW 54.05.22
VoIP: sipgate, easybell, KD, intervoip
Telefone: AVM MT-F, mehrere Siemens-Dects
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Re: Routerzwang / Zugangsdaten (VoIP) / Funktionseinschränku
Ich habe ja schon darauf hingewiesen, ich wünschte das BMWI würde anders geführt.
Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass die Fachaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums so jämmerlich versagt.
Sonst könnte nicht ein so vielstimmiger Chor unnterschiedliedliche Meinungen durch die Gegend posaunen.
Was wirklich auf Referats- oder Sachbearbeiterebene passiert oder welche Ziele dort angestrebt werden, bleibt zunächst mal verborgen.
Nachdem die Verordnung nicht vor der Sommerpause im Parlament mehr behandelt wurde, habe ich erwartet, dass das Ganze aufgrund von ausstehenden EU-Regelungen gestoppt wurde.
Würden solche oder ähnliche Gründe in den Verlautbarungen angegeben, wären sie besser verständlich.
Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass die Fachaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums so jämmerlich versagt.
Sonst könnte nicht ein so vielstimmiger Chor unnterschiedliedliche Meinungen durch die Gegend posaunen.
Was wirklich auf Referats- oder Sachbearbeiterebene passiert oder welche Ziele dort angestrebt werden, bleibt zunächst mal verborgen.
Nachdem die Verordnung nicht vor der Sommerpause im Parlament mehr behandelt wurde, habe ich erwartet, dass das Ganze aufgrund von ausstehenden EU-Regelungen gestoppt wurde.
Würden solche oder ähnliche Gründe in den Verlautbarungen angegeben, wären sie besser verständlich.
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Re: Routerzwang / Zugangsdaten (VoIP) / Funktionseinschränku
Es ist bei all den Meldungen vielleicht sinnvoll, die Texte selbst zu vergleichen
Hier der alte Entwurf:
https://fsfe.org/news/2014/files/140221 ... rf_PDF.pdf
Interessanter ist der neue Referentenentwurf BNetzA:
https://netzpolitik.org/wp-upload/Entwu ... immung.pdf
Hieran entzündet sich die Kritik:
Hier der alte Entwurf:
https://fsfe.org/news/2014/files/140221 ... rf_PDF.pdf
Interessanter ist der neue Referentenentwurf BNetzA:
https://netzpolitik.org/wp-upload/Entwu ... immung.pdf
Hieran entzündet sich die Kritik:
Es befindet sich auch dies Kapitel über Routerfreiheit und Zugangsdaten, allerdings auch das leidige oben erwähnte integrierte Zugangsgerät (IAD).2. Hinweis, sofern das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf
4. Sicherstellung der Routerfreiheit
Die Anbieter müssen den Kunden auf die grundsätzliche Möglichkeit, einen eigenen Rou-ter („Telekommunikationsendeinrichtung“) an die entsprechende Schnittstelle anschließen zu können, hinweisen. Zudem müssen die Anbieter dem Kunden die für die Anmeldung der Telekommunikationsendeinrichtung erforderlichen Zugangsdaten mitteilen, dies aller-dings nicht „auf Verlangen“, sondern freiwillig. Der Kunde erhält allerdings bereits im Pro-duktinformationsblatt diejenigen Informationen, die notwendig sind, um ein integriertes Zugangsgerät (IAD) und dessen Funktionen besser einschätzen zu können.
Die Frage ist, ob die bei KDG gemieteten Fritzboxen IADs sind. Dann haben wir Pech gehabt.§ 9
Information über Zugangsdaten
Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes, die einen Zu-gang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz anbieten, müssen Verbrauchern und auf Verlangen anderen Endnutzern die zur Anmeldung der Telekommunikationsend-einrichtung erforderlichen Zugangsdaten mitteilen.
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Re: Routerzwang / Zugangsdaten (VoIP) / Funktionseinschränku
Nachricht der Bundesnetzagentur von heute auf meine Anfrage vom 25.9.2014
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr …
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gern geht der Verbraucherservice hierauf eine.
Zu dem Ablauf des Verfahrens und zur einer eventuellen Veröffentlichung:
Im Anschluss an die Veröffentlichung im Februar 2014 hatten Interessierte die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf der Transparenzverordnung abzugeben. Den zahlreichen Stellungnahmen und dem anschließend geführten Gesprächen wird mit dem überarbeiteten Entwurf der Verordnung Rechnung getragen.
Der Entwurf einer Transparenzverordnung ist nunmehr zur Abstimmung mit den Ministerien auf den Weg gegeben worden. Im Anschluss daran ist das Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag herzustellen. Eine weitere Veröffentlichung des Entwurfes ist bei diesem Verfahrensschritt nicht vorgesehen.
Thema Routerzwang bzw. Hinweispflicht auf die Austauschbarkeit des Multifunktionsgerätes:
Der Entwurf hat insbesondere zum Ziel, dass der Endkunde von seinem Festnetz- oder Mobilfunkanbieter transparenter u. a. über die Übertragungsrate seines Breitbandanschlusses informiert wird. Jeder Endkunde soll durch ein Produktinformationsblatt bereits vor Vertragsschluss die für ihn zur Auswahl des geeigneten Anbieters erforderlichen Informationen erhalten. Nach der Anschlussschaltung soll eine einfache Information über die vertraglich vereinbarte und die tatsächlich erzielte Leistungsfähigkeit des Breitbandanschlusses ermöglicht werden. Außerdem ist neben der regelmäßigen Information über das Ende seiner Mindestvertragslaufzeit auch vorgesehen, dass jeder Endkunde die notwendigen Informationen erhält, die zum Anschluss eines freien Routers an die jeweilige Schnittstelle erforderlich sind.
Zum Thema Router besteht bereits heute Konsens zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur. Die Sicherstellung der Routerfreiheit ist erklärtes Ziel von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur. Hierzu stehen wir im ständigen Dialog mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Wir setzen uns dafür ein, dass die Verbraucher die Wahl haben, sich für oder gegen den Router ihres Anbieters zu entscheiden.
Der Verordnungsentwurf bildet unter Zugrundelegung der gegenwärtigen Rechtslage die größtmögliche Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher ab.
Anbieter sollen den Kunden bereits vorab darauf hinweisen müssen, wenn sie den Austausch des Gerätes nicht zulassen. Im Rahmen der TK-Transparenzverordnung kann jedoch nicht die Praxis mancher Anbieter unterbunden werden, den kundenseitigen Austausch ihres mitvermarkteten gebündelten Multifunktionsgerätes (Router und Modem in einer Box), welches ggf. den von den Anbietern festgelegten Netzabschluss bildet, zu verhindern. Der Verordnungsentwurf sieht hierzu nunmehr vor, dass in diesem Fall der Anbieter den Kunden bereits vorab und zwar im vor Vertragsschluss ausgehändigten Produktinformationsblatt auf diese Praxis hinweisen muss. Somit hat der Kunde die Möglichkeit, sich einen Anbieter auszuwählen, der eine andere Praxis verfolgt.
Die Praxis mancher Anbieter, den kundenseitigen Austausch eines Multifunktionsgerätes zu verhindern, können wir in der derzeitigen Rechtslage leider nicht völlig unterbinden.
Sollte eine veränderte Rechtslage wie angekündigt in Kraft treten, wird die Bundesnetzagentur die freie Wahl des Multifunktionsgerätes durch den Kunden mit allen verfügbaren Mitteln gegenüber den Anbietern sicherstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
verbraucherservice@bnetza.de
http://www.bundesnetzagentur.de
29.09.2014
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- Beiträge: 984
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Re: Routerzwang / Zugangsdaten (VoIP) / Funktionseinschränku
Wenn das so kommt, dann bleibt wohl alles beim Alten, denn
Also alles wie gehabt, denn schon heute hat der Kunde ja (theoretisch) die Wahl des Anbieters.
genau dieser Passus besagt das. Leider ist es aber manchen / vielen Kunden gar nicht möglich zu wechseln, da es keine Alternativen gibt.Der Verordnungsentwurf sieht hierzu nunmehr vor, dass in diesem Fall der Anbieter den Kunden bereits vorab und zwar im vor Vertragsschluss ausgehändigten Produktinformationsblatt auf diese Praxis hinweisen muss. Somit hat der Kunde die Möglichkeit, sich einen Anbieter auszuwählen, der eine andere Praxis verfolgt.
Die Praxis mancher Anbieter, den kundenseitigen Austausch eines Multifunktionsgerätes zu verhindern, können wir in der derzeitigen Rechtslage leider nicht völlig unterbinden.
Also alles wie gehabt, denn schon heute hat der Kunde ja (theoretisch) die Wahl des Anbieters.
Anbindung: KD 32/2
Router: AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270v2, FW 54.05.22
VoIP: sipgate, easybell, KD, intervoip
Telefone: AVM MT-F, mehrere Siemens-Dects
Router: AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270v2, FW 54.05.22
VoIP: sipgate, easybell, KD, intervoip
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