Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

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kabel_fan
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von kabel_fan »

Ich denke, da hat der "Geschwärzte" etwas dagegen bzw. wird KDG das auch nicht dürfen.
fizup
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von fizup »

Was sagt denn der Vermieter dazu?
Fabian
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Fabian »

fizup hat geschrieben:Was soll denn 45k TKG damit zu tun haben. Dort geht es um die Sperrung durch den Anbieter.
Was bedeutet denn die Passage ?
[ x ] BK Anschluss der Kabel Deutschland.
fizup hat geschrieben:Die Hausverteilanlage gehört aber laut den AGB dem Geschwärzten. Wenn der TE die Leitung nicht mehr zahlen will, dann muss der Geschwärzte seine Anlage dem TE auch nicht für lau zur Verfügung stellen.
Deshalb habe ich ihm geraten, die Vertragsunterlagen zu korrigieren und wenn nötig, zu ändern.
Den BK Anschluss von Kabel Deutschland zu kappen, käme einer Sperre des Telefondienstes gleich.
Und dafür gilt nun mal ein besonderer Schutz. Sonst wäre man als Nutzer leicht erpressbar.
fizup
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von fizup »

Einen Vertrag kann man aber nunmal nicht einseitig ändern. Und wenn es eben kein BK Anschluss der Kabel Deutschland ist, dann ist es eben keiner.
Fabian
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Fabian »

Quadratur_des_O hat geschrieben: Kann ich nicht zu KDG gehen und freundlich darum bitten, dass sie vom Verteiler im Keller ein eigenes Kabel in die darüberliegende Wohnung ziehen? Das würde ich sogar bezahlen. - Hauptsache weg von diesem Kümmelverein. :|
Das geht nur, wenn du eine Multimediagestattung für KDG vom Vermieter erhältst. Dazu müsste der Vermieter sein Vertragsverhältnis mit der derzeigen Firma kündigen.

Warum lässt du nicht den BK Anschluss von KDG bei dir eintragen ?
[ x ] BK Anschluss der Kabel Deutschland.
Quadratur_des_O
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Quadratur_des_O »

Fabian hat geschrieben:Das geht nur, wenn du eine Multimediagestattung für KDG vom Vermieter erhältst. Dazu müsste der Vermieter sein Vertragsverhältnis mit der derzeigen Firma kündigen.
Aktuell laufen Gespräche mit der Hausverwaltung und den Wohnungseigentümern. Der Kabelnetzbetreiber soll wohl zur Rede gestellt werden, da er offensichtlich für Leistungen kassiert, die er nicht bringt (Stichwort: "Für Kabelanschluss HD kassieren, aber nur Analog einspeisen"). Es wird hoffentlich darauf hinauslaufen, dass dem Betreiber gekündigt wird und die Eigentümer selber bei KDG vorstellig werden und einen Mehrnutzer-Vertrag abschließen.
Fabian hat geschrieben:Warum lässt du nicht den BK Anschluss von KDG bei dir eintragen ?
[ x ] BK Anschluss der Kabel Deutschland.
Laut Aussage des Kabelnetzbetreibers wäre das nicht möglich. :wand:

Ich warte jetzt erst mal ab, was bei dem Gespräch rauskommt und dann sehe ich weiter.
Fabian
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Fabian »

Quadratur_des_O hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben:Warum lässt du nicht den BK Anschluss von KDG bei dir eintragen ?
[ x ] BK Anschluss der Kabel Deutschland.
Laut Aussage des Kabelnetzbetreibers wäre das nicht möglich. :wand:
In der AGB steht etwas anderes.
..., sofern nicht Kunden Einzelnutzungsverträge mit der Kabel Deutschland GmbH abgeschlossen haben und diese direkt bezahlen.
Ausserdem ist ja, wie oben angeführt, ein Feld im Vertrag vorgesehen, an der der BK Anschluss der Kabel Deutschland angekreuzt werden kann.

Quadratur_des_O hat geschrieben:Ich warte jetzt erst mal ab, was bei dem Gespräch rauskommt und dann sehe ich weiter.
Für dich kommt es jetzt darauf an, deine Internet/Phone Verbindung zu sichern.

Dazu würde ich der Firma per Einschreiben/Rückschein mitteilen, dass du einen Einzelnutzervertrag über Internet/Phone bei KDG hast, sodass die Verbindung zum KDG Netz bestehen bleiben muss.
Gleichzeitig kannst du darauf hinweisen, dass nach derzeitiger Gesetzeslage das Intenet/Phone Netz bis zu deinem Kabelmodem geht. (eventuell Kabelmodem/Router)
Eine Unterbrechung dieses Netzes wäre ein Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG).

Ausserdem würde ich mir selbst im Hause mal ansehen, wie die Technik aussieht. Mit geeignetem Werkzeug kann man unterbrochene Leitungen auch selber wieder flott machen.
kabel_fan
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von kabel_fan »

Alles was in den AGB steht bezieht sich nur auf TV-Angebote. Alles andere hat damit nichts zu tun.
Und was internet/telefon angeht, gibt es ja auch andere Möglichkeiten als Kabel.

Und mit Hinweisen: "...kann man selbst wieder herstellen" wäre ich sehr vorsichtig. Immerhin handelt es sich dabei um fremdes Eigentum.
Fabian
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Fabian »

kabel_fan hat geschrieben:Alles was in den AGB steht bezieht sich nur auf TV-Angebote. Alles andere hat damit nichts zu tun.
Das ist falsch. In der Überschrift wird von "Kabelanschluss" gesprochen, und im folgenden Text kommen ja auch Einzelnutzerverträge vor.
kabel_fan hat geschrieben:Und was internet/telefon angeht, gibt es ja auch andere Möglichkeiten als Kabel.
Dazu kannst du ja einen eigenen Thread aufmachen.
kabel_fan hat geschrieben:Und mit Hinweisen: "...kann man selbst wieder herstellen" wäre ich sehr vorsichtig. Immerhin handelt es sich dabei um fremdes Eigentum.
Ja, das Hausnetz gehört dem Hauseigentümer. Der sollte der Firma ohnehin bald Hausverbot erteilen.
Quadratur_des_O
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Quadratur_des_O »

Fabian hat geschrieben:
kabel_fan hat geschrieben:Alles was in den AGB steht bezieht sich nur auf TV-Angebote. Alles andere hat damit nichts zu tun.
Das ist falsch. In der Überschrift wird von "Kabelanschluss" gesprochen, und im folgenden Text kommen ja auch Einzelnutzerverträge vor.
Im nachfolgenden Text ist aber auch nur von "Rundfunk- und Fernsehprogrammen" die Rede. Leider habe ich keine AGBs zu seinen Internetverträgen zur Hand. Könnte ich allerdings im Laufe des Wochenendes organisieren.

Weiterhin habe ich mich direkt an Kabel Deutschland gewandt, die in ihrer ersten Mail meinten, dass er das darf. Daraufhin habe ich meine baldige Kündigung von Internet und Telefon bedauert und darum gebeten, dass sie es vielleicht doch mal an ihre Rechtsabteilung weiterleiten. Laut deren erneuter Antwort, scheint mein Anliegen nun tatsächlich dort zu liegen. :anbet:

Bin gespannt und werde Euch auf dem Laufenden halten. Bis hierin schon mal ein ganz großes Danke an Euch, denn vieles habe ich bis gestern gar nicht berücksichtigt. Danke. :love: