Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?

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KO123
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Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?

Beitrag von KO123 »

Sollte die Einzugermächtigung auch gleich wiederufen werden?

Kann mir jemand bitte mir der genauen Formulierung helfen?
kabel_fan
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Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?

Beitrag von kabel_fan »

Ich würde jetzt auf eine Auftragsbestätigung mit der Kundennummer warten und dann diese Formulierung nehmen. Kurz knapp und bündig - was soll man sonst machen.
guenter24
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Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?

Beitrag von guenter24 »

Eine Einzugsermächtigung kannst Du noch nicht erteilt haben, denn die erfordert deine Unterschrift.
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Krummlasche
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Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?

Beitrag von Krummlasche »

Nope. Schon einmal was von einem Online Mandat gehört?

Desweiteren ist ein schriftliches Sepa Mandat frühestens ab 2016 erforderlich, ansonsten braucht man keine Unterschrift.

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Gastanmeldung
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Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?

Beitrag von Gastanmeldung »

Krummlasche hat geschrieben: Desweiteren ist ein schriftliches Sepa Mandat frühestens ab 2016 erforderlich, ansonsten braucht man keine Unterschrift.
Wo kann man das in dem Wortlaut nachlesen?

Gruß Gastanmeldung
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Krummlasche
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Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?

Beitrag von Krummlasche »

Da musst du dich schon selbst bemühen. Ich weiß nicht, wo du es nach lesen kannst. Es handelt sich um eine Übergangsfrist, welche bis 2016 anhält. Wenn du mir eine Bankverbindung zu einer Abbuchung mitteilst, gilt vorerst noch die alte Lastschrift Regelung, so wie wenn du an der Kasse zahlst. Im Supermarkt erteilst du ja auch kein schriftliches Mandat.

Falls du fragen solltest: mein Wissen erhalte ich durch meine tägliche Arbeit, bei der ich mit Lastschriften/Abbuchungen/Konten zu tun habe.

So, dann wollen wir mal schauen, wo du meine Beiträge noch in Frage gestellt hast :hirnbump:

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kabel_fan
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Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?

Beitrag von kabel_fan »

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) ist der 1. Februar 2014 als verbindlicher Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Euroländern festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt werden die nationalen Überweisungs-und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt. Zwei Übergangsbestimmungen bis 1. Februar 2016 erleichtern in Deutschland die Umstellung auf SEPA. Demnach dürfen bis zu diesem Zeitpunkt Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin ihre Kontonummer und Bankleitzahl verwenden und im deutschen Einzelhandel das Elektronische Lastschriftverfahren weiter genutzt werden.
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/F ... 140#125140
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Krummlasche
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Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?

Beitrag von Krummlasche »

Ah klasse, Danke für die Mühe! :fahne: :fahne:

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kabel_fan
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Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?

Beitrag von kabel_fan »

Keine Ursache, gern geschehen.
Gastanmeldung
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Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?

Beitrag von Gastanmeldung »

Krummlasche hat geschrieben:So, dann wollen wir mal schauen, wo du meine Beiträge noch in Frage gestellt hast :hirnbump:
Spinne nicht rum. Ich habe lediglich auf eine Behauptung von Dir etwas gefragt nach der Quelle die du nicht liefern konntest.

Ich bin sonderlich unbeeindruckt was du täglich auf deiner Arbeitg machst, soll aber auch hier nicht das Thema sein.

Zu guter letzt habe ich noch einmal! auf einen deiner Beiträge geantwortet.

Leute gibt es...