Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
- Beiträge: 8
- Registriert: 19.01.2015, 09:21
Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?
Sollte die Einzugermächtigung auch gleich wiederufen werden?
Kann mir jemand bitte mir der genauen Formulierung helfen?
Kann mir jemand bitte mir der genauen Formulierung helfen?
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?
Ich würde jetzt auf eine Auftragsbestätigung mit der Kundennummer warten und dann diese Formulierung nehmen. Kurz knapp und bündig - was soll man sonst machen.
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- Insider
- Beiträge: 2245
- Registriert: 09.04.2011, 13:50
Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?
Eine Einzugsermächtigung kannst Du noch nicht erteilt haben, denn die erfordert deine Unterschrift.
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1315
- Registriert: 09.11.2010, 18:38
Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?
Nope. Schon einmal was von einem Online Mandat gehört?
Desweiteren ist ein schriftliches Sepa Mandat frühestens ab 2016 erforderlich, ansonsten braucht man keine Unterschrift.
Desweiteren ist ein schriftliches Sepa Mandat frühestens ab 2016 erforderlich, ansonsten braucht man keine Unterschrift.
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 434
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Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?
Wo kann man das in dem Wortlaut nachlesen?Krummlasche hat geschrieben: Desweiteren ist ein schriftliches Sepa Mandat frühestens ab 2016 erforderlich, ansonsten braucht man keine Unterschrift.
Gruß Gastanmeldung
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1315
- Registriert: 09.11.2010, 18:38
Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?
Da musst du dich schon selbst bemühen. Ich weiß nicht, wo du es nach lesen kannst. Es handelt sich um eine Übergangsfrist, welche bis 2016 anhält. Wenn du mir eine Bankverbindung zu einer Abbuchung mitteilst, gilt vorerst noch die alte Lastschrift Regelung, so wie wenn du an der Kasse zahlst. Im Supermarkt erteilst du ja auch kein schriftliches Mandat.
Falls du fragen solltest: mein Wissen erhalte ich durch meine tägliche Arbeit, bei der ich mit Lastschriften/Abbuchungen/Konten zu tun habe.
So, dann wollen wir mal schauen, wo du meine Beiträge noch in Frage gestellt hast
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/F ... 140#125140Gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) ist der 1. Februar 2014 als verbindlicher Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Euroländern festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt werden die nationalen Überweisungs-und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt. Zwei Übergangsbestimmungen bis 1. Februar 2016 erleichtern in Deutschland die Umstellung auf SEPA. Demnach dürfen bis zu diesem Zeitpunkt Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin ihre Kontonummer und Bankleitzahl verwenden und im deutschen Einzelhandel das Elektronische Lastschriftverfahren weiter genutzt werden.
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1315
- Registriert: 09.11.2010, 18:38
Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?
Ah klasse, Danke für die Mühe!
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?
Keine Ursache, gern geschehen.
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 434
- Registriert: 13.08.2008, 21:06
Re: Vom telefonischen Kaufvertrag zurücktreten?
Spinne nicht rum. Ich habe lediglich auf eine Behauptung von Dir etwas gefragt nach der Quelle die du nicht liefern konntest.Krummlasche hat geschrieben:So, dann wollen wir mal schauen, wo du meine Beiträge noch in Frage gestellt hast
Ich bin sonderlich unbeeindruckt was du täglich auf deiner Arbeitg machst, soll aber auch hier nicht das Thema sein.
Zu guter letzt habe ich noch einmal! auf einen deiner Beiträge geantwortet.
Leute gibt es...