...und wenn in den AGB drinsteht, dass ich jeden Abend dem GF dort den Hintern küssen muss, ist die Klausel noch lange nicht wirksam.Menne hat geschrieben:Steam wird ja auch nicht gecdrosselt!
du hast nen Vertrag bekommen und in den Agb´s stehts ganz klar drin!
Es gibt da einen ganz einfachen rechtlichen Grundsatz nach §305c BGB:
"Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil."
Es hieß doch eben, dass jeglicher Traffic, egal durch was verursacht, zu einer Drosselung von p2p, file-hostern und offenbar auch FTP führt.
Mein Problem ist folgendes: Wir bekommen über Wetransfer, Mega und Konsorten z.B. Druckvorlagen mit teils hunderten von Megabyte bis hin zu Gigabyte (Download) und stellen ähnliches Material auch via FTP bereit (Upload). Dieser gängigen Geschäftspraxis die nun mal so rein gar nichts mit eventuell fragwürdigem Torrent-Traffic zu tun hat, kann ich nun nicht nachgehen. Ich lade seit heute morgen an einem 3,7GB großen Dokument. Diese gewillkürte Drosselung führt ganz klar zu einer Geschäftsschädigung.
Mein Vertrag ist von März 2012, die Drossel gibt es so wie ich das auf heise.de verstanden hab erst seit Mai 2012 im Vertrag.