Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
http://www.faz.net/agenturmeldungen/unt ... 61842.html
Urteil gibt es erst am 16. Juni 2015. Also weiter warten...
Urteil gibt es erst am 16. Juni 2015. Also weiter warten...
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Ist das Gut, oder ist das Schlecht?
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Jedenfalls zeigt es uns, das die Thematik nicht so einfach und klar ist, wie viele meinen.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Ich gehe mal davon aus, dass gewisse Einzelaspekte noch mal vor den OLG neu verhandelt werden müssen, aber in der Quintessenz KDG wieder einen auf den Deckel bekommt. Weil eigentlich kann es nicht sein, dass in einer zweistelligen Anzahl von Verfahren – davon etliche schon vor einem Oberlandesgericht – alle Gerichte bisher grundsätzlich vollkommen falsch geurteilt haben. Trotz unterschiedlicher Landesmediengesetze ist dir Rechtslage in allen 16 Bundesländern mindestens ähnlich.
*wunschmodus*Schön wäre am Ende ein salominisches Urteil: Die Öffis müssen zwar für analogen Must-Carry zahlen, wenn sie es wollen, aber wenn sie nicht zahlen wollen darf KDG sie analog nicht mehr einspeisen, mit der logischen Folge, dass (weil die Programme ja noch Must-Carry sind aber Analog-TV eben kein Must-Have) die analoge Rundfunkverbreitung eingestellt werden muss. */wunschmodus* Leider ist mir klar, dass dieses Szenario NICHT eintreten wird.
*wunschmodus*Schön wäre am Ende ein salominisches Urteil: Die Öffis müssen zwar für analogen Must-Carry zahlen, wenn sie es wollen, aber wenn sie nicht zahlen wollen darf KDG sie analog nicht mehr einspeisen, mit der logischen Folge, dass (weil die Programme ja noch Must-Carry sind aber Analog-TV eben kein Must-Have) die analoge Rundfunkverbreitung eingestellt werden muss. */wunschmodus* Leider ist mir klar, dass dieses Szenario NICHT eintreten wird.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
.. oder KD ist mal ganz innovativ und setzt Timesharing bei den Öffis (letzter Absatz).
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Hätte doch auch etwas, wenn KDG sogar Recht bekäme. Dann flögen die ÖR aus den Kabelnetzen und KDG könnte gar nicht schauen, wie sie innerhalb weniger Wochen und Monate Millionen von Haushalten los wären, die sich nicht für dumm verkaufen ließen ... passt doch auch. Lernen durch Schmerz.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Ich möchte mich gleich mal dafür entschuldigen, dass es jetzt länger wird. Ich will gerne mal das Pro und Contra näher beleuchten.
Die Richter müssen sorgfältig die Tragweite ihrer Entscheidung abwägen. Nehmen wir an KDG würde gewinnen und Must Carry bedeutet Must Pay. Dann stehen zig tausend (genaue Zahlen gibt es leider nicht) von kleinen und Kleinstkabelnetzbetreibern bei ARD und ZDF auf der Matte und fordern Kohle. Jeder mit seinen Preisvorstellungen und mit unterschiedlich viel Teilnehmern. ARD und ZDF kämen aus dem Verhandeln nicht mehr raus und die GEZ dürfte in Folge steigen. Hinzu kommen evtl. noch die ganzen Forderungen aus den vergangenen Jahren. Ferner müsste man enscheiden was als Kabelnetz gilt. Ist ein Wohnblock mit z.B. 10 Parteien, wo der Vermieter einen Sat-Switch installiert hat jetzt auch Kabelnetzbetreiber und kann der Geld von ARD und ZDF verlangen? Die Richter würden den Gerichten eine Klageflut bescheren und ein Verhandlungs- und Programmchaos in der Republik verursachen.
Nehmen wir an ARD und ZDF würden gewinnen. Damit würde man "nur" das Geschäftsmodell der 2 größten Kabelbetreiber auf den Kopf stellen und sich dem europäischen Standard angleichen. Einspeiseentgelte sind ein deutscher Spezialfall, den es nirgendwo sonst auf der Welt gibt. Wenn man die Entgelte abschafft, hat das aber auch weitreichende Konsequenzen. Zum einen dürfte der VPRT auf der Matte stehen und eine Gleichbehandlung der Privaten fordern. Damit würden Einspeiseentgelte komplett wegbrechen. Die Konsequenz wären steigende Preise für die Kabelkunden. Das wäre das geringste Problem. Schlimmer sieht es mit der Frage aus, wie neue Sender ins Kabel kommen, bzw. die jetzigen drinnen bleiben. Früher hat KDG gewartet bis ein Sender zur Tür reinkam, einen Koffer Geld mitgebracht hat und im Gegenzug eingespeist wurde. Das würde mit so einem Urteil nicht mehr geschehen. KDG könnte aber auch nicht einfach von sich aus einspeisen, weil in Deutschland die Sender über ihre Verbreitung bestimmen. Ohne Zustimmung des Senders ist eine Weiterleitung seiner Signale in Kabelanlagen rechtswidrig. Das bedeutet KDG müsste von der passiven in die aktive Rolle wechseln und plötzlich bei den Sendern vorsprechen. Sagen die nein, sieht das Kabel alt aus. Wann die Sender ja sagen dürfte nicht schwer zu erraten sein. Die Sender hätten damit die Macht einzelne Kabelgesellschaften schwer zu schädigen oder im schlimmsten Fall zu ruinieren. Man nehme nur mal an ARD, ZDF, die RTL- oder die P7S1-Gruppe verweigern die Einspeisung. Daher halte ich es für wahrscheinlich, dass die Richter entweder ein Must Offer, oder ein Must Tolerate für alle Sender festlegen. Wenn ihr mich fragt, ich finde das sowieso Schwachsinn, dass ein Sender die Weiterleitung seines Programms untersagen kann, wenn es parallel in ganz Deutschland über Satellit empfangbar ist. Must Tolerate wäre für mich der fairste Kompromiss. Die Sender müssen die Weiterleitung tolerieren, die Kabelgesellschaften zahlen die Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften und hätten trotzdem selbstbestimmt die Möglichkeit ihren Kunden ein attraktives Programmangebot aus dem Pool von Sendern anzubieten. Ungeklärt ist die Frage, wie Sender (besonders kleinere) die Einspeisung über Kabel sicherstellen können. Darauf habe ich auch keine Antwort, oder anders gefragt: Welchen Anreiz hat KDG sagen wir mal einen Sender wie Joiz einzuspeisen, würde der eine Einspeisung wünschen? Es kann eigentlich nur Geld oder Zwang (Must Carry) sein. Das sind alles ungeklärte Fragen. Ich beneide die Richter jedenfalls nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass KDG gewinnt, aber ein 2 Seiten-Urteil wird das auch nicht werden, und dem wird sich auch das Gericht bewusst sein. Andernfalls hätte man heute geurteilt und nicht erst in 3 Monaten. Da wird schon noch etwas zusätzliches kommen. Am 16. Juni wissen wir mehr.
Die Richter müssen sorgfältig die Tragweite ihrer Entscheidung abwägen. Nehmen wir an KDG würde gewinnen und Must Carry bedeutet Must Pay. Dann stehen zig tausend (genaue Zahlen gibt es leider nicht) von kleinen und Kleinstkabelnetzbetreibern bei ARD und ZDF auf der Matte und fordern Kohle. Jeder mit seinen Preisvorstellungen und mit unterschiedlich viel Teilnehmern. ARD und ZDF kämen aus dem Verhandeln nicht mehr raus und die GEZ dürfte in Folge steigen. Hinzu kommen evtl. noch die ganzen Forderungen aus den vergangenen Jahren. Ferner müsste man enscheiden was als Kabelnetz gilt. Ist ein Wohnblock mit z.B. 10 Parteien, wo der Vermieter einen Sat-Switch installiert hat jetzt auch Kabelnetzbetreiber und kann der Geld von ARD und ZDF verlangen? Die Richter würden den Gerichten eine Klageflut bescheren und ein Verhandlungs- und Programmchaos in der Republik verursachen.
Nehmen wir an ARD und ZDF würden gewinnen. Damit würde man "nur" das Geschäftsmodell der 2 größten Kabelbetreiber auf den Kopf stellen und sich dem europäischen Standard angleichen. Einspeiseentgelte sind ein deutscher Spezialfall, den es nirgendwo sonst auf der Welt gibt. Wenn man die Entgelte abschafft, hat das aber auch weitreichende Konsequenzen. Zum einen dürfte der VPRT auf der Matte stehen und eine Gleichbehandlung der Privaten fordern. Damit würden Einspeiseentgelte komplett wegbrechen. Die Konsequenz wären steigende Preise für die Kabelkunden. Das wäre das geringste Problem. Schlimmer sieht es mit der Frage aus, wie neue Sender ins Kabel kommen, bzw. die jetzigen drinnen bleiben. Früher hat KDG gewartet bis ein Sender zur Tür reinkam, einen Koffer Geld mitgebracht hat und im Gegenzug eingespeist wurde. Das würde mit so einem Urteil nicht mehr geschehen. KDG könnte aber auch nicht einfach von sich aus einspeisen, weil in Deutschland die Sender über ihre Verbreitung bestimmen. Ohne Zustimmung des Senders ist eine Weiterleitung seiner Signale in Kabelanlagen rechtswidrig. Das bedeutet KDG müsste von der passiven in die aktive Rolle wechseln und plötzlich bei den Sendern vorsprechen. Sagen die nein, sieht das Kabel alt aus. Wann die Sender ja sagen dürfte nicht schwer zu erraten sein. Die Sender hätten damit die Macht einzelne Kabelgesellschaften schwer zu schädigen oder im schlimmsten Fall zu ruinieren. Man nehme nur mal an ARD, ZDF, die RTL- oder die P7S1-Gruppe verweigern die Einspeisung. Daher halte ich es für wahrscheinlich, dass die Richter entweder ein Must Offer, oder ein Must Tolerate für alle Sender festlegen. Wenn ihr mich fragt, ich finde das sowieso Schwachsinn, dass ein Sender die Weiterleitung seines Programms untersagen kann, wenn es parallel in ganz Deutschland über Satellit empfangbar ist. Must Tolerate wäre für mich der fairste Kompromiss. Die Sender müssen die Weiterleitung tolerieren, die Kabelgesellschaften zahlen die Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften und hätten trotzdem selbstbestimmt die Möglichkeit ihren Kunden ein attraktives Programmangebot aus dem Pool von Sendern anzubieten. Ungeklärt ist die Frage, wie Sender (besonders kleinere) die Einspeisung über Kabel sicherstellen können. Darauf habe ich auch keine Antwort, oder anders gefragt: Welchen Anreiz hat KDG sagen wir mal einen Sender wie Joiz einzuspeisen, würde der eine Einspeisung wünschen? Es kann eigentlich nur Geld oder Zwang (Must Carry) sein. Das sind alles ungeklärte Fragen. Ich beneide die Richter jedenfalls nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass KDG gewinnt, aber ein 2 Seiten-Urteil wird das auch nicht werden, und dem wird sich auch das Gericht bewusst sein. Andernfalls hätte man heute geurteilt und nicht erst in 3 Monaten. Da wird schon noch etwas zusätzliches kommen. Am 16. Juni wissen wir mehr.
Wieso für künstlich verschlechterte Programme auch noch 18.99 €/Monat zahlen?
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Sollte die KDG das durchziehen, dann ist der Ofen aber sowas von ausmattb hat geschrieben:.. oder KD ist mal ganz innovativ und setzt Timesharing bei den Öffis (letzter Absatz).
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Man stelle sich vor, die Hauptprogramme teilten sich ihren Kanal. Auf den Shitstorm wäre ich mal gespannt