Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Falls es euch interessiert: Die Mehrfach-Klagen der kleinen Kabelnetzbetreiber gegenüber ARD & ZDF wurden alle abgewiesen. Die würden erst recht keine Chance haben auf Einspeisegebühren zu klagen...
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Grundsätzlich gebe ich dir da natürlich recht, dass das schon oft genug vorgekommen ist, dass der BGH doch noch anders urteilt. Wobei man nicht vergessen darf, dass der BGH in diesem Fall als Revisionsinstanz nicht in der Sache entscheidet, sondern nur das Urteil der Vorinstanz aufhebt und das Verfahren dorthin zurückverweist und das eben auch nur, wenn die Urteile auf Rechtsfehlern beruhen. Dass hier schwerwiegende Rechtsfehler vorliegen, die am Ende ein grundsätzlich anderes Urteil nötig machen würden, halte ich aber durch die Tatsache, dass eben bisher ALLE Verfahren eindeutig gegen KDG ausgingen für sehr unwahrscheinlich. Natürlich gilt immer der Grundsatz: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.joefi hat geschrieben:Die Urteile des BGH, die komplett konträr ausfielen zu den voran gegangenen Instanzen: die teilweise komplett das Gegenteil als Auswirkung hatten, dessen, was der Gesetzgeber gewollt hatte, sind sattsam bekannt. Der BGH hat da in der Juristenwelt einen "legendären Ruf". ich würde auf nichts vertrauen; hoffe natürlich wie viele andere, dass die Vorinstanzen bestätigt werden.maniacintosh hat geschrieben:Weil eigentlich kann es nicht sein, dass in einer zweistelligen Anzahl von Verfahren – davon etliche schon vor einem Oberlandesgericht – alle Gerichte bisher grundsätzlich vollkommen falsch geurteilt haben.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Eher in der Hand der Göttin Justitia. Die aber hoffentlich gerecht entscheiden wird!
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Die Frage ist, was ist gerecht? ARD und ZDF zahlen für Satellit und DVB-T. Für Kabel zahlen sie nicht mehr, weil der Endkunde dafür bezahlt. Es hat bislang niemand die alles entscheidende Frage gestellt: Wieso wälzen die Sender die Übertragungskosten im Kabel auf die Kabelkunden ab?
Hauptkritikpunkt von ARD und ZDF ist doch, dass KDG von 2 Seiten Geld bekommt, vom Kunden und von den Sendern. Mit welchem Recht stellen sich die Sender hin und beanspruchen für sich das Recht die Verbreitungskosten einzusparen? Die Kabelkunden haben genauso ein Recht selbiges zu beanspruchen. KDG wird das Modell eines kostenlosen Kabelanschlusses, denn darauf würde das hinauslaufen, natürlich noch weniger gefallen als der Wegfall der Einspeiseentgelte i.H.v. "nur" 40 Mio. Euro p.a. Ich wollt's nur mal gesagt haben, weil hier einige immer auf die böse KDG schimpfen. ARD und ZDF sind nicht wirklich besser, sie verkaufen es nur geschickter. Hierbei bedienen sie sich einer Argumentationskette, die vergleichend zu anderen Staaten und deren Gepflogenheiten im Kabel-TV arbeitet, und das wird einfach zur gängigen Norm erhoben. ARD und ZDF behaupten auch wertvollen Content zu liefern und sie sehen es nicht ein dafür auch noch zahlen zu müssen. Soweit ist das auch nachvollziehbar und richtig, nur die Frage wieso gerade ARD und ZDF in den Genuss der Kostenreduzierung kommen soll und nicht der Kabelkunde wird geschickt nicht angesprochen. Bei mehr als 7 Mrd. Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, sollten 40 Mio. für Kabelgebühren drinnen sein. Also was ist gerecht? Ich weiß es nicht
Bevor mir einer ein Beschäftigungsverhältnis zu KDG unterstellt, natürlich befürworte ich das Vorgehen von ARD und ZDF. Andernfalls müssten die Sender für jede Kabelverbreitung und auch für IPTV zahlen. Nur so schwarz/weiß wie der Sachverhalt der Sender dargestellt wird ist er auch nicht.
Hauptkritikpunkt von ARD und ZDF ist doch, dass KDG von 2 Seiten Geld bekommt, vom Kunden und von den Sendern. Mit welchem Recht stellen sich die Sender hin und beanspruchen für sich das Recht die Verbreitungskosten einzusparen? Die Kabelkunden haben genauso ein Recht selbiges zu beanspruchen. KDG wird das Modell eines kostenlosen Kabelanschlusses, denn darauf würde das hinauslaufen, natürlich noch weniger gefallen als der Wegfall der Einspeiseentgelte i.H.v. "nur" 40 Mio. Euro p.a. Ich wollt's nur mal gesagt haben, weil hier einige immer auf die böse KDG schimpfen. ARD und ZDF sind nicht wirklich besser, sie verkaufen es nur geschickter. Hierbei bedienen sie sich einer Argumentationskette, die vergleichend zu anderen Staaten und deren Gepflogenheiten im Kabel-TV arbeitet, und das wird einfach zur gängigen Norm erhoben. ARD und ZDF behaupten auch wertvollen Content zu liefern und sie sehen es nicht ein dafür auch noch zahlen zu müssen. Soweit ist das auch nachvollziehbar und richtig, nur die Frage wieso gerade ARD und ZDF in den Genuss der Kostenreduzierung kommen soll und nicht der Kabelkunde wird geschickt nicht angesprochen. Bei mehr als 7 Mrd. Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, sollten 40 Mio. für Kabelgebühren drinnen sein. Also was ist gerecht? Ich weiß es nicht
Bevor mir einer ein Beschäftigungsverhältnis zu KDG unterstellt, natürlich befürworte ich das Vorgehen von ARD und ZDF. Andernfalls müssten die Sender für jede Kabelverbreitung und auch für IPTV zahlen. Nur so schwarz/weiß wie der Sachverhalt der Sender dargestellt wird ist er auch nicht.
Wieso für künstlich verschlechterte Programme auch noch 18.99 €/Monat zahlen?
Kabel Deutschland frei und glücklich dabei
Das sind die Alternativen:
SES-Astra - Telekom Entertain - DVB-T
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Schönes Thema! Das Breitbandkabel ist eine Empfangstechnik, keine Sendetechnik! Das ist der entscheidende Unterschied. Das Kabel ist im Prinzip nur eine überdimensionale Mehrteilnehmeranlage mit besonderer Einkabeltechnik. Einen Kabelanschluss statt DVB-T oder Satellit zu verwenden, ist ja immer eine Entscheidung, die auf Empfangsseite getroffen wird – auch wenn es oft der Vermieter und nicht der Zuschauer selber entscheidet. Die Ausstrahlung via Satellit ist einerseits eben die Grundversorgung und eben Zuführung zu den Kabelnetzen. Die Ausstrahlung per DVB-T ist ergänzend, da der Empfang von Satelliten nicht in allen Fällen technisch möglich ist. Die Glasfaserzuführung zu KDG und UMBW ist ja erst eine sehr junge Entwicklung und ein Entgegenkommen der Öffis, man könnte die Kabelnetzer die Signale auch weiterhin von Astra und DVB-T einsammeln lassen.Kordi hat geschrieben:Die Frage ist, was ist gerecht? ARD und ZDF zahlen für Satellit und DVB-T. Für Kabel zahlen sie nicht mehr, weil der Endkunde dafür bezahlt. Es hat bislang niemand die alles entscheidende Frage gestellt: Wieso wälzen die Sender die Übertragungskosten im Kabel auf die Kabelkunden ab?
Die Kabelbetreiber erbringen eine Dienstleistung für den Zuschauer, nicht für die Sender. Bei DVB-T und DVB-S ist das anders.
Wenn man die bisher gezahlten Einspeisegebühren betrachtet und das auf alle TV-Kunden umlegen würde, käme da nicht mal annährend 1€ Preiserhöhung pro Haushalt und Monat bei raus. Das zeigt doch deutlich, was die Haupteinnahmequelle von KDG ist. Ein kostenloser Kabelanschluss für den Zuschauer ist also so oder so unrealistisch, da die Sender niemals zustimmen würden etwa das 20fache an Einspeisegebühren zu zahlen, abgesehen davon, dass das steigende Rundfunkbeiträge für alle bedeuten würde. Man darf auch nicht vergessen, wer hier (mehr) Nutzen aus der Einspeisung zieht. KDG profitiert hier sicher mehr, als die Sender (nicht nur die Öffis). Sollte nur eine der großen Sendergruppen (Öffis, RTL Gruppe, P7S1) im Kabel fehlen, kann KDG den Laden dicht machen, weil die Kunden in Scharen weglaufen. Umgekehrt könnten die Sender auf die Kabelverbreitung relativ gut verzichten, da die Zuschauer dann eben zu DVB-S oder IPTV wechseln (bzw. bei den Öffis auch zu DVB-T). Auch wenn für die Kabelanbieter TV nicht mehr das Kerngeschäft ist, ist man doch – gerade über Mehrnutzerverträge mit der Wohnungswirtschaft – einfach in ganz vielen Haushalten halt schon drin. Der TV-Kabelanschluss ist so oft noch der Türöffner für das Telefon- & Internet-Angebot.Hauptkritikpunkt von ARD und ZDF ist doch, dass KDG von 2 Seiten Geld bekommt, vom Kunden und von den Sendern. Mit welchem Recht stellen sich die Sender hin und beanspruchen für sich das Recht die Verbreitungskosten einzusparen? Die Kabelkunden haben genauso ein Recht selbiges zu beanspruchen. KDG wird das Modell eines kostenlosen Kabelanschlusses, denn darauf würde das hinauslaufen, natürlich noch weniger gefallen als der Wegfall der Einspeiseentgelte i.H.v. "nur" 40 Mio. Euro p.a. Ich wollt's nur mal gesagt haben, weil hier einige immer auf die böse KDG schimpfen. ARD und ZDF sind nicht wirklich besser, sie verkaufen es nur geschickter.
Auch dies sieht beim Satelliten ein wenig anders aus, hier ist es SES relativ egal, ob ARD und ZDF die Kapazitäten anmieten. Natürlich sind die deutschen Öffis als Ankermieter attraktiv, so dass sie ggf. Sonderkonditionen bekommen, aber eben nicht um jeden Preis. Wenn die Deutschen keine Kapazitäten auf 19.2°Ost haben wollen, gibt es noch genug andere Sender in Europa an die man sie vermarkten kann. Zur Not werden eben Feeds und Datendienste über den Satelliten gejagt. Kabel funktioniert in Deutschland aber eben nur mit den deutschen Sendern, ohne sie lässt sich ein TV-Kabelanschluss nicht verkaufen!
Erstes Problem: Es würde nicht bei den 40 Millionen bleiben. Wenn KDG und UMKBW recht bekämen, würden auch die kleinen Kabelanbieter und wahrscheinlich auch etliche IPTV-Anbieter aufbegehren. Zweiter Punkt: 40 Millionen wären wohl drin, aber sind in der aktuellen Gebührenperiode nicht eingeplant, somit müssten sie an anderer Stelle eingespart werden. Ob die KEF für die nächste Gebührenperiode nun – nachdem sie gestrichen wurden – so ohne weiteres wieder Kabelgebühren genehmigen würde, ist fraglich. Im Fall eines Urteils gegen die Öffis, müsste sie es natürlich, aber sonst? Dritter Punkt: Sinn und Zweck der Einspeisegebühren, war die Finanzierung des Ausbaus des staatlichen Breitbandkabelnetzes der Deutschen Bundespost. Das Netz ist aber nicht mehr staatlich, sondern in den Händen einer privatwirtschaftlich organisierten, gewinnorientierten Firma. Der (flächenmässige) Ausbau der Netze ist abgeschlossen, neue Regionen werden eher selten erschlossen und da eben auch nur, wenn es sich wirtschaftlich rechnet. Der technische Ausbau erfolgt in erster Linie für die Telefon- und Internet-Angebote. Rundfunkbeiträge, die jeder zahlen muss, ob er will oder nicht, zur Gewinnsteigerung eines Privatunternehmens zu nutzen und ihm zu ermöglichen Telefon- und Internet-Anschlüsse zu verramschen zu verwenden, finde ich jedenfalls nicht in Ordnung. Vierter Punkt: So abwegig finde ich die Argumentation mit dem Rest der Welt nun nicht. Es muss ja einen Grund haben, dass das deutsche Modell weltweit einmalig war (muss man ja so schreiben). ARD und ZDF verlangen ja noch nicht einmal Geld dafür, dass KDG den Content verbreiten darf.Hierbei bedienen sie sich einer Argumentationskette, die vergleichend zu anderen Staaten und deren Gepflogenheiten im Kabel-TV arbeitet, und das wird einfach zur gängigen Norm erhoben. ARD und ZDF behaupten auch wertvollen Content zu liefern und sie sehen es nicht ein dafür auch noch zahlen zu müssen. Soweit ist das auch nachvollziehbar und richtig, nur die Frage wieso gerade ARD und ZDF in den Genuss der Kostenreduzierung kommen soll und nicht der Kabelkunde wird geschickt nicht angesprochen. Bei mehr als 7 Mrd. Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, sollten 40 Mio. für Kabelgebühren drinnen sein. Also was ist gerecht? Ich weiß es nicht
Noch einmal zusammengefasst: Kabel-TV ist eine Empfansgtechnik. Da nie alle Haushalte in Deutschland zumindest theoretisch anschließbar sind, ist das Kabel auch keine Grundversorgung. Überall, wo Kabel möglich ist, ist auch DVB-S oder DVB-T möglich. Umgekehrt gilt dies nicht!
Zuletzt geändert von maniacintosh am 22.03.2015, 21:31, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Hast du einen kleinen Schreibfehler gemacht? DVB-T statt DVB-C.
Ansonsten ist dein Beitrag wirklich sehr gut geschrieben. *Daumenhoch*
Was ich noch kurz ergänzen wollte: Auch wenn die Begehren der kleinen Kabelnetzbetreiber oder die IPTV Anbieter bei einem (unrealistischen) Sieg erwecken würden, es wäre nicht ohne weiteres möglich, auch ihnen Einspeisegebühren zuzugestehen. Vor allem, da die kleinen Kabelnetzbetreiber ihre Sammelklagen wieder zurückgezogen haben aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten.
Ansonsten ist dein Beitrag wirklich sehr gut geschrieben. *Daumenhoch*
Was ich noch kurz ergänzen wollte: Auch wenn die Begehren der kleinen Kabelnetzbetreiber oder die IPTV Anbieter bei einem (unrealistischen) Sieg erwecken würden, es wäre nicht ohne weiteres möglich, auch ihnen Einspeisegebühren zuzugestehen. Vor allem, da die kleinen Kabelnetzbetreiber ihre Sammelklagen wieder zurückgezogen haben aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Natürlich muss es im letzten Satz DVB-T heissen, hab es entsprechend angepasst.
Gerade weil die kleinen Anbieter ihre Klagen zurückgezogen haben, sehe ich da eine realistische Chance im Falle eines Sieges von UMKBW und/oder KDG, dass man dann erneut klagt, da man dann einen Präzedenzfall hat und eben durch den Rückzug bisher kein Urteil gefällt wurde.
Gerade weil die kleinen Anbieter ihre Klagen zurückgezogen haben, sehe ich da eine realistische Chance im Falle eines Sieges von UMKBW und/oder KDG, dass man dann erneut klagt, da man dann einen Präzedenzfall hat und eben durch den Rückzug bisher kein Urteil gefällt wurde.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Betrifft zwar UM gegen ÖR, aber könnte auch wichtig für KDG sein:
Es gab ein Urteil vor dem Verwaltungsgerichtshof Hamburg:
UM hat demnach keinen Anspruch auf den Abschluss eines Einspeisevertrags mit den ÖR, aber:
Der Hilfsantrag, dass UM grundsätzlich nicht verpflichtet sei, die MUST-CARRY-PROGRAMME der ÖR unentgeltlich einzuspeisen, wurde anerkannt!
http://www.digitalfernsehen.de/Kabelstr ... 342.0.html
Es gab ein Urteil vor dem Verwaltungsgerichtshof Hamburg:
UM hat demnach keinen Anspruch auf den Abschluss eines Einspeisevertrags mit den ÖR, aber:
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Das Geld der Öffis werden sie nicht mehr sehen (dasselbe gilt ebenfalls für die KDG) und wenn tatsächlich keine Verpflichtung mehr bestehen sollte die Must-Carry-Programme unentgeltlich einzuspeisen, dann sollte UM (und/oder die KDG) diese aus dem Angebot entfernen. Mal schauen, mit welchen negativen Konsequenzen die Herrschaften danach klarkommen müssen...
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Also ganz entfernen werden sie die nie... Allerdings, ein paar Möglichkeiten sehe ich schon, um dann Druck auf die ÖR auszuüben, ohne allzu viele Kunden zu verärgern: Zum Beispiel ein paar ortsfremde Dritte Programme raus, oder auch die ganzen Spartenprogramme...twen-fm hat geschrieben:Das Geld der Öffis werden sie nicht mehr sehen (dasselbe gilt ebenfalls für die KDG) und wenn tatsächlich keine Verpflichtung mehr bestehen sollte die Must-Carry-Programme unentgeltlich einzuspeisen, dann sollte UM (und/oder die KDG) diese aus dem Angebot entfernen. Mal schauen, mit welchen negativen Konsequenzen die Herrschaften danach klarkommen müssen...
Ist halt das Dilemma, viele Möglichkeiten, Druck auf die ÖR auszuüben, haben sie nicht, selbst dann, wenn die ÖR für die Kabelverbreitung zahlen müssten. Die ÖR stellen nun mal die Programme Nr. 1 und 2 im Land, sind unabdingbar für jeden KNB, und auf diesen Lorbeeren würden sich die ÖR dann nach einem möglichen gleich lautenden endgültigen Urteil des BGH ausruhen... (was dann aber meiner Meinung nach fast schon ein Fall für das Bundeskartellamt darstellen würde, nämlich Ausnutzung einer Monopolstellung).
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