Dann geht die Portierung der Hauptrufnummer bzw. von einzelnen "Unter"-Nummern natürlich nicht!

Die Portierung hat nicht stattgefunden da die Telekom die Portierung verweigert hat. Das ist insoweit kein Problem.mr.magic hat geschrieben:Ich kann nur soviel beitragen.
Ist die Nummer auf dem Kabeldeutschlandndetz erreichbar und aus Fremdnetzen nicht, ist die Portierung nicht sauber durchgelaufen. Somit muss eine Portierungsstörung bei KDG aufgegeben werden.
Das wird auch dein Problem sein.DReffects hat geschrieben:
Hintergrund: Auflösung einer Ärztlichen Gemeinschaftspraxis. Bisher nutzt Arzt 2 Telefonanlage und zwei Rufnummern von Arzt 1 (dem auch der Anschluss gehört). Nun sollen eben die genutzten Nummern auf Arzt 2 (und zu KD) übertragen werden.
Dann liegt eine Störung vor, und es ist eine schriftliche Störungsmeldung erforderlich, auch deshalb:DReffects hat geschrieben: Nur ist eben nun die Alte nummer via KD nicht mehr erreichbar.
Falls da von KDG nichtssagende Textbausteine als Antwort kommen, kann notfalls die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur eingeschaltet werden.DReffects hat geschrieben: Ich sprach auch schon mit der Bundesnetzagentur. Die meinten auch nur, dass man sich bitte an den Telefonanbieter weden möge.
Wenn die einzelne Rufnummer dir zugeteilt gewesen wäre, hätte das wohl auch funktioniert.DReffects hat geschrieben:jo, das ist inzwischen auch klar. Da gabs einfach vorab seitens KD eine falsche info. Die sagten dass eine Portierung einer einzelrufnummer jederzeit möglich sei. Aber wie gesagt: das ist insofern nicht weiter dramatisch da die telekom halt einfach eine rufumleitung eingerichtet hat.
Nur ist eben nun die Alte nummer via KD nicht mehr erreichbar.
Ich habe nun natürlich noch keine schriftliche Störungsmeldung eingereicht aber die Problematik ist ja, dass KDG ja (zu Recht) sagt, dass die Nummer gar nicht bei Ihnen verwaltet wird und sie daher auch nichts tun können. (Keine Ahnung ob das stimmt, mit dem nichts tun können).Dann liegt eine Störung vor, und es ist eine schriftliche Störungsmeldung erforderlich, auch deshalb: