Zufriedenheitsgarantie - FRAGE

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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
FTB
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Beiträge: 10
Registriert: 20.11.2014, 18:20

Re: Zufriedenheitsgarantie - FRAGE

Beitrag von FTB »

kabel_fan hat geschrieben: KDG (wie auch andere Firmen) entlassen gerne Kunden, wenn nicht unbedingt absehbar ist, wie sich ein Streitfall entwickelt.
War ja dann gut für mich, daß KD sich unsicher war.

kabel_fan hat geschrieben: Ist halt kostengünstiger, auf die Einnahmen einer möglichen MVLZ zu verzichten, als ständig sich mit dem Kunden auseinander setzen zu müssen.
Ich hatte KD mehrfach um eine logische und verständliche Erklärung zur Definition der Zufriedenheitsgarantie gebeten. Die Antworten, welche zu 90% aus verschiedensten, vorgefertigten Textbausteinen bestanden, waren nie konkret und genau. Schwammiges und ablenkendes Geschreibsel, manchmal mit unhöflichem Unterton.
Das ging dann fast täglich bis knapp Ende Februar.

kabel_fan hat geschrieben: Diesen Schluß würde ich jetzt nicht so ohne weiteres ziehen, vor allem nicht vor dem Hintergrund der Drohung mit § 263 StGB (Betrug).
Gedroht habe ich nicht, sondern lediglich darauf hingewiesen, daß ich mir vorbehalte rechtliche Schritte einzuleiten. Hatte mich da wohl in meinem letzten Post etwas ungenau ausgedrückt...sorry!
Ungewöhnlich schnell, unter 60min, bekam ich dann Antwort von KD.
Der Rest ist bekannt...

Grüße
knaeusi
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Registriert: 06.04.2009, 23:01

Re: Zufriedenheitsgarantie - FRAGE

Beitrag von knaeusi »

Hab mir den Fred auch mal aus Interesse durchgelesen, und kann die Anfrage sehr wohl verstehen.

Ich kann bei der Offerte im Netz nirgends erkennen, dass es Unterschiede bei der Bestellart gibt.
In Punkt 7 steht ausnahmslos drin, dass man bei Abschluss I+P ein Sonderkündigungsrecht 6 Wochen erhält.
Auf der Page steht extra die Telefonnummer um zu bestellen.
Sollte es bei einer Bestellung im Nachgang heißen, diese Garantie müsste separat angefordet, bestellt, angesprochen werden, ist dies nicht im Kontext des Angebotenen.
Das wäre in der Tat gewaltig irreführend.