Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

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twen-fm
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von twen-fm »

Also ganz entfernen werden sie die nie... :wink:
Warum wohl? :naughty:
Allerdings, ein paar Möglichkeiten sehe ich schon, um dann Druck auf die ÖR auszuüben, ohne allzu viele Kunden zu verärgern: Zum Beispiel ein paar ortsfremde Dritte Programme raus, oder auch die ganzen Spartenprogramme...
Unterschätze nicht die Beliebtheit der Dritten Programme, so ist z.B. der mdr das beliebteste Dritte ausserhalb seines Einspeisegebietes, so u.a. hier in Berlin-Brandenburg. Der rbb ist in Berlin (außer der Abendschau) total unbeliebt und wird verschmäht, dafür wird der mdr umso mehr geliebt. Und das ist nicht mit den Einschaltquoten meßbar, sondern das ist eine Tatsache. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, was hier los war als der mdr seine Sendeszeit tagsüber mit TV Polonia teilen musste. Die Kabelzuschauer haben geflucht ohne Ende und damals gab es keine Internetforen usw...
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DerSarde
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von DerSarde »

twen-fm hat geschrieben:Unterschätze nicht die Beliebtheit der Dritten Programme, so ist z.B. der mdr das beliebteste Dritte ausserhalb seines Einspeisegebietes, so u.a. hier in Berlin-Brandenburg. Der rbb ist in Berlin (außer der Abendschau) total unbeliebt und wird verschmäht, dafür wird der mdr umso mehr geliebt. Und das ist nicht mit den Einschaltquoten meßbar, sondern das ist eine Tatsache. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, was hier los war als der mdr seine Sendeszeit tagsüber mit TV Polonia teilen musste. Die Kabelzuschauer haben geflucht ohne Ende und damals gab es keine Internetforen usw...
Auch wieder wahr. Bei uns im Westen Bayerns hat man sich ja letztes auch total darüber aufgeregt, dass man SWR Fernsehen BW analog aus dem Netz geworfen hat, und er dann noch nicht mal wenigstens digital zu sehen war.
Da gingen dann hunderte Beschwerdebriefe bei KDG und SWR ein... :wink:

Haben sich die Kunden letztes Jahr in Berlin eigentlich auch noch beschwert, dass MDR analog ganz aus dem Netz geflogen ist?
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twen-fm
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von twen-fm »

Kann gut möglich sein, ich lese allerdings keine Tages- oder Lokal-Wochenzeitungen und deswegen bin ich in dieser Hinsicht nicht mehr auf den neuesten Stand. Es kann aber auch sein, das die Proteste nicht umfangreich waren, da sehr viele Haushalte den mdr über Sat oder DVB-T empfangen und daher nicht mehr von der KDG und dessen launen abhängig sind.
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Maliboy
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Maliboy »

Interessant, das hier hier drüber hier noch nichts gelesen habe (oder ich bin für die Suche zu doof).

Im Prinzip war die erste Aussage wie alle anderen Gerichte auch. Neu ist aber die Aussage das es durchaus das Recht auf Einspeiseendgelder gibt:
Allerdings folgte das Gericht dem Hilfsantrag des Infrastrukturbetreibers und bestätigte, dass Unitymedia grundsätzlich nicht verpflichtet sei, die öffentlich-rechtlichen Must-Carry Programme unentgeltlich zu verbreiten.
Wenn das BGH in eine ähnliche Kerbe schlägt, wird es interessant. Ich verstehe auch nicht, wie das gehen soll:
Ausspeisen darf man wegen Must-Carry nicht, Geld darf man verlangen, aber ob gezahlt wird, liegt bei den ÖR? Irgendwie beißt sich die Katze da in den Schwanz.
Tschau,
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von DerSarde »

Maliboy hat geschrieben:Interessant, das hier hier drüber hier noch nichts gelesen habe (oder ich bin für die Suche zu doof).
Hab ich eine Seite vorher in diesem Thread schon geschrieben... :wink:
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 90#p506338
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Uli22
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Uli22 »

Gleichstellung von SAT, DVB-T und Kabel wie im Artikel beschrieben.

Kein Kunde zahlt!
MfG
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exkarlibua
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von exkarlibua »

Maliboy hat geschrieben:Interessant, das hier hier drüber hier noch nichts gelesen habe (oder ich bin für die Suche zu doof).

Im Prinzip war die erste Aussage wie alle anderen Gerichte auch. Neu ist aber die Aussage das es durchaus das Recht auf Einspeiseendgelder gibt:
Allerdings folgte das Gericht dem Hilfsantrag des Infrastrukturbetreibers und bestätigte, dass Unitymedia grundsätzlich nicht verpflichtet sei, die öffentlich-rechtlichen Must-Carry Programme unentgeltlich zu verbreiten.
Wenn das BGH in eine ähnliche Kerbe schlägt, wird es interessant. Ich verstehe auch nicht, wie das gehen soll:
Ausspeisen darf man wegen Must-Carry nicht, Geld darf man verlangen, aber ob gezahlt wird, liegt bei den ÖR? Irgendwie beißt sich die Katze da in den Schwanz.
Nicht wirklich!
Wenn die KNB nicht verpflichtet sind unentgeltlich einzuspeisen, aber wegen Must Carry einspeisen müssen, dann ist im Prinzip der Besteller in der Pflicht.
Das wären dann die LMAs (für analog) bzw. die Länder (digital, RStv).
Aber ist eh nicht mehr maßgebend, wenn erst mal der BGH entschieden hat.
slang
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von slang »

Uli22 hat geschrieben:Gleichstellung von SAT, DVB-T und Kabel wie im Artikel beschrieben.

Kein Kunde zahlt!
Also darf KD / Unitymedia für den Kabelanschluss, auch über die Nebenkosten, nichts in Rechnung stellen? ;)
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McMurphy
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von McMurphy »

slang hat geschrieben:
Uli22 hat geschrieben:Gleichstellung von SAT, DVB-T und Kabel wie im Artikel beschrieben.

Kein Kunde zahlt!
Also darf KD / Unitymedia für den Kabelanschluss, auch über die Nebenkosten, nichts in Rechnung stellen? ;)
Wenn das so wäre, dann würde ich meine ablehnende Meinung zu Einspeiseentgelten sofort ändern. Ist es aber nicht, und kommt auch nie. Dann müssten ja alle KNB ihre unverschlüsselten TV- und Radioleistungen unentgeltlich anliefern und würden das dann mit den Einspeiseentgelten finanzieren können. Vom Kunden selbst würden dann nur noch Private in HD, Pay-TV-Pakete und Fremdsprachenangebote bezahlt werden. Interessantes Modell, aber leider :fingerzeig: pure Science-Fiction.
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twen-fm
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von twen-fm »

Und da ist schon das "Gegenurteil":

http://www.wz-newsline.de/home/politik/ ... -1.1922155
Kabelnetzbetreiber müssen die Programme des Westdeutschen Rundfunks (WDR) kostenlos verbreiten. Das hat am Donnerstag das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Der WDR ist demnach nicht verpflichtet, dafür eigens Verträge mit Unitymedia NRW, Unitymedia Hessen und Kabel Baden-Württemberg abzuschließen und Geld zu zahlen (Aktenzeichen 6 K 2805/13 und 6 K 3364/14).
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