Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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elisenjens
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von elisenjens »

In der WG meines Sohnes in Lüneburg mussten wir auch 3 Monate weiterzahlen.
clancy688
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von clancy688 »

Hallo,

ich hab Anfang der Woche KabelD Internet&Phone Business 100 bestellt (als Privatperson).

Frage: Gilt da eigentlich auch die 3-Monate-Kündigungsfrist bei Umzug? Hab auf der Website in den AGBs nichts Widersprüchliches gefunden, aber eben auch nichts Bestätigendes...
kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Das hat nichts mit AGB zu tun, sondern steht im Gesetz, dass ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten besteht, wenn bei einem Umzug am neuen Wohnort die Leistung nicht erbracht werden kann. Zieht du um, und an der neuen Anschrift sind identische Leistungen möglich, zieht der Vertrag mit um.
Rgbg4ever
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Rgbg4ever »

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe mir das Thema einigermaßen durchgelesen und weiß nun, dass ich nach dem Gesetz verpflichtet bin, 3 Monate weiterzuzahlen und nur auf Kulanz von KDG hoffen kann.

Meine Frage ist nun:
Ich habe am 23.05.2015 aufgrund meines Umzugs gekündigt. Habe auch die neue Adresse angegeben und dort kann KabelDeutschland nicht liefern.
Gekündigt hatte ich zum 01.08 (neuer Mietbeginn).
Kabel Deutschland hat nun die Kündigung schriftlich bestätgt und als Ende den 31.10 angegeben.

Wie stehen nun meine Chancen, dagegen noch vorzugehen und wie oft wird eine Kulanzhandlung gemacht? Soll ich überhaupt auf Kulanz schreiben oder gleich widersprechen? Sprich, wie sind die Erfahrungen auf den besten Erfolg?

Danke für eure Antworten schon mal!
slang
Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von slang »

Da sehe ich gar keine Chance, KD handelt nach dem Gesetz das für den Kunden geändert wurde... ;)
guenter24
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Registriert: 09.04.2011, 13:50

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von guenter24 »

Rgbg4ever hat geschrieben:Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe mir das Thema einigermaßen durchgelesen und weiß nun, dass ich nach dem Gesetz verpflichtet bin, 3 Monate weiterzuzahlen und nur auf Kulanz von KDG hoffen kann.

Meine Frage ist nun:
Ich habe am 23.05.2015 aufgrund meines Umzugs gekündigt. Habe auch die neue Adresse angegeben und dort kann KabelDeutschland nicht liefern.
Gekündigt hatte ich zum 01.08 (neuer Mietbeginn).
Kabel Deutschland hat nun die Kündigung schriftlich bestätgt und als Ende den 31.10 angegeben.

Wie stehen nun meine Chancen, dagegen noch vorzugehen und wie oft wird eine Kulanzhandlung gemacht? Soll ich überhaupt auf Kulanz schreiben oder gleich widersprechen? Sprich, wie sind die Erfahrungen auf den besten Erfolg?

Danke für eure Antworten schon mal!
Wieso Widerspruch?
Diese Drei-Monats-Frist begint frühestens(!) ab dem nachgewiesenen Umzugsdatum.
Wenn Du am 1.8. umziehst, ist der 31.10. korrekt.
Wichtig ist noch, daß Du baldmöglichst nach dem Umzug eine Kopie der Meldebestätigung an KDG schickst.
Rgbg4ever
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Registriert: 11.10.2011, 16:21

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Rgbg4ever »

guenter24 hat geschrieben:
Rgbg4ever hat geschrieben:Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe mir das Thema einigermaßen durchgelesen und weiß nun, dass ich nach dem Gesetz verpflichtet bin, 3 Monate weiterzuzahlen und nur auf Kulanz von KDG hoffen kann.

Meine Frage ist nun:
Ich habe am 23.05.2015 aufgrund meines Umzugs gekündigt. Habe auch die neue Adresse angegeben und dort kann KabelDeutschland nicht liefern.
Gekündigt hatte ich zum 01.08 (neuer Mietbeginn).
Kabel Deutschland hat nun die Kündigung schriftlich bestätgt und als Ende den 31.10 angegeben.

Wie stehen nun meine Chancen, dagegen noch vorzugehen und wie oft wird eine Kulanzhandlung gemacht? Soll ich überhaupt auf Kulanz schreiben oder gleich widersprechen? Sprich, wie sind die Erfahrungen auf den besten Erfolg?

Danke für eure Antworten schon mal!
Wieso Widerspruch?
Diese Drei-Monats-Frist begint frühestens(!) ab dem nachgewiesenen Umzugsdatum.
Wenn Du am 1.8. umziehst, ist der 31.10. korrekt.
Wichtig ist noch, daß Du baldmöglichst nach dem Umzug eine Kopie der Meldebestätigung an KDG schickst.
Ist das denn überhaupt nötig? Im Brief von KDG stand nichts dergleichen.
guenter24
Insider
Beiträge: 2245
Registriert: 09.04.2011, 13:50

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von guenter24 »

probier´s aus! :)
Rgbg4ever
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Registriert: 11.10.2011, 16:21

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Rgbg4ever »

Geht das auch ein bisschen klarer ;) Wenn die das doch schriftlich nicht verlangen, kann ichs ja eigentlich ja auch nicht wissen, dass sie es wollen. ;)
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Na ja, normale user werden nichts anderes schreiben können. Bisher war es halt fast immer so, dass KDG einen Nachweis wollte. Aber wenn du schon einen bestätigten Termin hast, kannst du es ja wirklich ausprobieren.