Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
In der WG meines Sohnes in Lüneburg mussten wir auch 3 Monate weiterzahlen.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hallo,
ich hab Anfang der Woche KabelD Internet&Phone Business 100 bestellt (als Privatperson).
Frage: Gilt da eigentlich auch die 3-Monate-Kündigungsfrist bei Umzug? Hab auf der Website in den AGBs nichts Widersprüchliches gefunden, aber eben auch nichts Bestätigendes...
ich hab Anfang der Woche KabelD Internet&Phone Business 100 bestellt (als Privatperson).
Frage: Gilt da eigentlich auch die 3-Monate-Kündigungsfrist bei Umzug? Hab auf der Website in den AGBs nichts Widersprüchliches gefunden, aber eben auch nichts Bestätigendes...
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Das hat nichts mit AGB zu tun, sondern steht im Gesetz, dass ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten besteht, wenn bei einem Umzug am neuen Wohnort die Leistung nicht erbracht werden kann. Zieht du um, und an der neuen Anschrift sind identische Leistungen möglich, zieht der Vertrag mit um.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe mir das Thema einigermaßen durchgelesen und weiß nun, dass ich nach dem Gesetz verpflichtet bin, 3 Monate weiterzuzahlen und nur auf Kulanz von KDG hoffen kann.
Meine Frage ist nun:
Ich habe am 23.05.2015 aufgrund meines Umzugs gekündigt. Habe auch die neue Adresse angegeben und dort kann KabelDeutschland nicht liefern.
Gekündigt hatte ich zum 01.08 (neuer Mietbeginn).
Kabel Deutschland hat nun die Kündigung schriftlich bestätgt und als Ende den 31.10 angegeben.
Wie stehen nun meine Chancen, dagegen noch vorzugehen und wie oft wird eine Kulanzhandlung gemacht? Soll ich überhaupt auf Kulanz schreiben oder gleich widersprechen? Sprich, wie sind die Erfahrungen auf den besten Erfolg?
Danke für eure Antworten schon mal!
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe mir das Thema einigermaßen durchgelesen und weiß nun, dass ich nach dem Gesetz verpflichtet bin, 3 Monate weiterzuzahlen und nur auf Kulanz von KDG hoffen kann.
Meine Frage ist nun:
Ich habe am 23.05.2015 aufgrund meines Umzugs gekündigt. Habe auch die neue Adresse angegeben und dort kann KabelDeutschland nicht liefern.
Gekündigt hatte ich zum 01.08 (neuer Mietbeginn).
Kabel Deutschland hat nun die Kündigung schriftlich bestätgt und als Ende den 31.10 angegeben.
Wie stehen nun meine Chancen, dagegen noch vorzugehen und wie oft wird eine Kulanzhandlung gemacht? Soll ich überhaupt auf Kulanz schreiben oder gleich widersprechen? Sprich, wie sind die Erfahrungen auf den besten Erfolg?
Danke für eure Antworten schon mal!
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Da sehe ich gar keine Chance, KD handelt nach dem Gesetz das für den Kunden geändert wurde...
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- Insider
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wieso Widerspruch?Rgbg4ever hat geschrieben:Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe mir das Thema einigermaßen durchgelesen und weiß nun, dass ich nach dem Gesetz verpflichtet bin, 3 Monate weiterzuzahlen und nur auf Kulanz von KDG hoffen kann.
Meine Frage ist nun:
Ich habe am 23.05.2015 aufgrund meines Umzugs gekündigt. Habe auch die neue Adresse angegeben und dort kann KabelDeutschland nicht liefern.
Gekündigt hatte ich zum 01.08 (neuer Mietbeginn).
Kabel Deutschland hat nun die Kündigung schriftlich bestätgt und als Ende den 31.10 angegeben.
Wie stehen nun meine Chancen, dagegen noch vorzugehen und wie oft wird eine Kulanzhandlung gemacht? Soll ich überhaupt auf Kulanz schreiben oder gleich widersprechen? Sprich, wie sind die Erfahrungen auf den besten Erfolg?
Danke für eure Antworten schon mal!
Diese Drei-Monats-Frist begint frühestens(!) ab dem nachgewiesenen Umzugsdatum.
Wenn Du am 1.8. umziehst, ist der 31.10. korrekt.
Wichtig ist noch, daß Du baldmöglichst nach dem Umzug eine Kopie der Meldebestätigung an KDG schickst.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ist das denn überhaupt nötig? Im Brief von KDG stand nichts dergleichen.guenter24 hat geschrieben:Wieso Widerspruch?Rgbg4ever hat geschrieben:Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe mir das Thema einigermaßen durchgelesen und weiß nun, dass ich nach dem Gesetz verpflichtet bin, 3 Monate weiterzuzahlen und nur auf Kulanz von KDG hoffen kann.
Meine Frage ist nun:
Ich habe am 23.05.2015 aufgrund meines Umzugs gekündigt. Habe auch die neue Adresse angegeben und dort kann KabelDeutschland nicht liefern.
Gekündigt hatte ich zum 01.08 (neuer Mietbeginn).
Kabel Deutschland hat nun die Kündigung schriftlich bestätgt und als Ende den 31.10 angegeben.
Wie stehen nun meine Chancen, dagegen noch vorzugehen und wie oft wird eine Kulanzhandlung gemacht? Soll ich überhaupt auf Kulanz schreiben oder gleich widersprechen? Sprich, wie sind die Erfahrungen auf den besten Erfolg?
Danke für eure Antworten schon mal!
Diese Drei-Monats-Frist begint frühestens(!) ab dem nachgewiesenen Umzugsdatum.
Wenn Du am 1.8. umziehst, ist der 31.10. korrekt.
Wichtig ist noch, daß Du baldmöglichst nach dem Umzug eine Kopie der Meldebestätigung an KDG schickst.
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- Insider
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
probier´s aus!
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- Newbie
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- Registriert: 11.10.2011, 16:21
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Geht das auch ein bisschen klarer Wenn die das doch schriftlich nicht verlangen, kann ichs ja eigentlich ja auch nicht wissen, dass sie es wollen.
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- Kabelexperte
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- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Na ja, normale user werden nichts anderes schreiben können. Bisher war es halt fast immer so, dass KDG einen Nachweis wollte. Aber wenn du schon einen bestätigten Termin hast, kannst du es ja wirklich ausprobieren.