Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
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- Kabelexperte
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Richtig, eigentlich ein voller Erfolg für KD. Aber eventuell auch ein Grund für die Öffis wieder an den Verhandlungstisch zu kehren? Man weiß ja nie.
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 470
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Als wenn ich es nicht geahnt hätte. Wieder kein endgültiges Urteil. Es ist zum .
Wie berliner69er schon sagt müsste jetzt mal langsam die Politik einschreiten, sonst haben wir in 10 Jahren noch kein Urteil.
Irgendwie habe ich den Eindruck das sich kein Gericht so richtig traut entweder den KNB bzw. den Sendeanstalten aufgrund der vorhandenen Machtverhältnisse ans Bein zu pinkeln. Wir sind also keinen Schritt weiter.
Wie berliner69er schon sagt müsste jetzt mal langsam die Politik einschreiten, sonst haben wir in 10 Jahren noch kein Urteil.
Irgendwie habe ich den Eindruck das sich kein Gericht so richtig traut entweder den KNB bzw. den Sendeanstalten aufgrund der vorhandenen Machtverhältnisse ans Bein zu pinkeln. Wir sind also keinen Schritt weiter.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Naja, grundlegend hat der BGH festgestellt:
- KDG hat keinen Anspruch auf Fortsetzung des alten Vertrages
- es gibt eine Pflicht, einen neuen Vertrag abzuschließen
- KDG wird nicht benachteiligt gegenüber Sat/DVB-T
- Einspeiseentgelte der ÖR ergeben sich nicht aus den Einspeiseentgelten der Privaten
Das alles ist aus meiner Sicht nicht gerade positive für die KDG.
Allerdings ist die Klage ja nicht abschließend entschieden worden, sondern an die Berufungsgerichte zurück gegeben worden. Und hier ergibt sich ja folgender Prüfungsauftrag: War die Kündigung durch die ARD-Anstalten, das ZDF, Arte, etc. eine verbotene Absprache, oder hat jede Rundfunkanstalt diese Entscheidung individuell getroffen? Wäre es eine verbotene Absprache, so ware die Kündigung rechtswidrig und die KDG könnte auf die Zahlung von Einspeiseentgelten bestehen.
Von daher heißt es aus meiner Sicht weiterhin abwarten, denn es ist immer noch nicht wirklich was entschieden worden, worduch die KDG oder die ÖR zum Handeln gezwungen werden.
- KDG hat keinen Anspruch auf Fortsetzung des alten Vertrages
- es gibt eine Pflicht, einen neuen Vertrag abzuschließen
- KDG wird nicht benachteiligt gegenüber Sat/DVB-T
- Einspeiseentgelte der ÖR ergeben sich nicht aus den Einspeiseentgelten der Privaten
Das alles ist aus meiner Sicht nicht gerade positive für die KDG.
Allerdings ist die Klage ja nicht abschließend entschieden worden, sondern an die Berufungsgerichte zurück gegeben worden. Und hier ergibt sich ja folgender Prüfungsauftrag: War die Kündigung durch die ARD-Anstalten, das ZDF, Arte, etc. eine verbotene Absprache, oder hat jede Rundfunkanstalt diese Entscheidung individuell getroffen? Wäre es eine verbotene Absprache, so ware die Kündigung rechtswidrig und die KDG könnte auf die Zahlung von Einspeiseentgelten bestehen.
Von daher heißt es aus meiner Sicht weiterhin abwarten, denn es ist immer noch nicht wirklich was entschieden worden, worduch die KDG oder die ÖR zum Handeln gezwungen werden.
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- Insider
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Wobei hier meines Erachtens für die einzelnen ARD-Anstalten auch noch die Frage zu klären wäre, ob eine einzelne Anstalt den Vertrag überhaupt unabhängig von den anderen hätte kündigen können. Die ARD hat ja gemeinsame Multiplexe und damit irgendwie ja auch zusammenhängende Verträge.HH-TV-Fan hat geschrieben:Allerdings ist die Klage ja nicht abschließend entschieden worden, sondern an die Berufungsgerichte zurück gegeben worden. Und hier ergibt sich ja folgender Prüfungsauftrag: War die Kündigung durch die ARD-Anstalten, das ZDF, Arte, etc. eine verbotene Absprache, oder hat jede Rundfunkanstalt diese Entscheidung individuell getroffen? Wäre es eine verbotene Absprache, so ware die Kündigung rechtswidrig und die KDG könnte auf die Zahlung von Einspeiseentgelten bestehen.
Aber im Prinzip sehe ich es so: BR und SWR haben durch den BGH in fast allen Punkten ihren Standpunkt bestätigt bekommen. Nur die ggf. erfolgte Absprache könnte die eigentliche Kündigung nichtig machen. Die logische Konsequenz daraus wäre für mich aber, dass die Anstalten schlicht und ergreifend nun einzeln noch mal kündigen und eben schlimmstenfalls bis Ende diesen Jahres nachzahlen müssten. Grundsätzlich ist die Kündigung also möglich und rechtsfähig. Es besteht kein Kontrahierungszwang.
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2x KDG G09 mit TV Basis HD
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
KDG hat verloren.
ARD und ZDF sollten vorsichtshalber noch einmal kündigen.
Nichtigkeit der Kündigungen bedeutet nicht automatisch, dass nachzuzahlen ist, zumal KDG die Verträge auch nicht mehr eingehalten hat (Ausspeisung, Herausfilterung, Datenreduzierung usw.).
Pech gehabt, KDG.
ARD und ZDF sollten vorsichtshalber noch einmal kündigen.
Nichtigkeit der Kündigungen bedeutet nicht automatisch, dass nachzuzahlen ist, zumal KDG die Verträge auch nicht mehr eingehalten hat (Ausspeisung, Herausfilterung, Datenreduzierung usw.).
Pech gehabt, KDG.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Wenn das alles so klar wäre, wie so einige "Stammtisch-Juristen" hier meinen, wäre die ganze Angelegenheit nicht bis zum BGH esakaliert, sondern längst abgeschlossen.
Der Entscheid des BGH lässt den nun neu in der Pflicht stehenden Gerichten ausreichend Spielraum und niemand kann vorhersagen oder wissen,
was letztlich und final entschieden wird.
Der Entscheid des BGH lässt den nun neu in der Pflicht stehenden Gerichten ausreichend Spielraum und niemand kann vorhersagen oder wissen,
was letztlich und final entschieden wird.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Einfach nur noch eine "unendliche Geschichte". In Unterföhring werden sicher heute die Sektkorken geknallt haben.
Diese ganze Farce kann einen (und damit sind wir, die leidtragenden KDG-Kunden gemeint) nur noch an-
Mehr werde ich dazu nicht mehr sagen.
Diese ganze Farce kann einen (und damit sind wir, die leidtragenden KDG-Kunden gemeint) nur noch an-
Mehr werde ich dazu nicht mehr sagen.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Da sprichst du etwas Wahres an. Hätte KD die Modifikationen am Signal der ÖR unterlassen, hätte man (Stand heute) "einfach" 2,5x den Jahresbetrag in Rechnung stellen können. Man hat aber massiv in die analogen Programme und die digitalen, zugelieferten Muxe eingegriffen. Als ÖR-Rundfunk würde ich in diesem Fall erst mal eine korrekte und belegbare Rechnung einfordern. Die muss eine tagesgenaue Aufstellung beinhalten, wann welches Programm oder welcher Zusatzdienst in welchen Kabelnetz mit wieviel angeschlossenen Wohneinheiten herausgenommen oder herruntergerechnet worden ist. Diese Aufstellung wird lustig, zumal sich die Aktionen ja über Wochen und Monate hingezogen haben. KD hat zudem jede Menge HD-Sender der ÖR-Anstalten aufgeschaltet, wozu weder ARD noch ZDF einen Auftrag erteilt haben.Kurz hat geschrieben:Nichtigkeit der Kündigungen bedeutet nicht automatisch, dass nachzuzahlen ist, zumal KDG die Verträge auch nicht mehr eingehalten hat (Ausspeisung, Herausfilterung, Datenreduzierung usw.).
Pech gehabt, KDG.
Nett finde ich ja den Satz,
Also jedes Berufungsgericht soll separat entscheiden ob die Kündigung OK oder nicht OK war? Genau das hätte ich vom BGH erwartet. Jetzt urteilt München es war OK, Stuttgart sagt es war nicht OK. Und es geht dann noch weiter, wenn die Kündigungen rechtskräftig sein sollten,Sollten die Berufungsgerichte dagegen zu dem Ergebnis kommen, dass die Kündigungen wirksam sind, werden sie zu prüfen haben, [...] klick
Für mich liest sich das so, und das ist jetzt meine freie Interpretation, als soll hier gleich ein Übertragungsstandard mit festgelegt werden, also wieviel Bitrate, HbbTV, Audiokanäle, etc. Einfacher gesagt, ist im Kabel der Plattformstandard der Massstab für alle Sender, oder definiert der jeweilige Sender die Datenrate, solange die 1/3 Regelung aus dem RStV eingehalten wird? Man kann auch sagen, darf der Kabelbetreiber die Programme re-muxen, oder obliegt die Muxverwaltung den Sendern und KD hat als Provider nur die Bandbreite zur Verfügung zu stellen?werden sie [die Berufungsgerichte] zu prüfen haben, welches die angemessenen Bedingungen für die Pflichteinspeisung [...] über das Kabelnetz [...] sind. klick
Wieso für künstlich verschlechterte Programme auch noch 18.99 €/Monat zahlen?
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Kordi hat geschrieben:Da sprichst du etwas Wahres an. Hätte KD die Modifikationen am Signal der ÖR unterlassen, hätte man (Stand heute) "einfach" 2,5x den Jahresbetrag in Rechnung stellen können. Man hat aber massiv in die analogen Programme und die digitalen, zugelieferten Muxe eingegriffen. Als ÖR-Rundfunk würde ich in diesem Fall erst mal eine korrekte und belegbare Rechnung einfordern. Die muss eine tagesgenaue Aufstellung beinhalten, wann welches Programm oder welcher Zusatzdienst in welchen Kabelnetz mit wieviel angeschlossenen Wohneinheiten herausgenommen oder herruntergerechnet worden ist. Diese Aufstellung wird lustig, zumal sich die Aktionen ja über Wochen und Monate hingezogen haben. KD hat zudem jede Menge HD-Sender der ÖR-Anstalten aufgeschaltet, wozu weder ARD noch ZDF einen Auftrag erteilt haben.
Ganz genau. Im Prinzip ist das heutige Urteil (naja, nennen wir es mal so) pro ÖR ausgefallen, denn es kann aus dem RStV keine Verpflichtung zu Einspeisegebühren abgeleitet werden. Nur aus zwei Punkten kann die KDG eine Art "Hoffnungsschimmer" herauslesen:
1. Das Urteil des BGH heute war noch nicht endgültig (eigentlich unglaublich - wofür ist der BGH dann da? ), sondern die Oberlandesgerichte entscheiden erneut. KDG hofft darauf, dass sie diesmal anders entscheiden. Nur: Weshalb sollten sie? Die früheren Urteile und auch das heutige des BGH sind in der Frage der Einspeisegebühren immer klar pro ÖR ausgegangen. Hier sieht es also nicht gut aus für die KDG.
2. Die ÖR können evtl. vom Bundeskartellamt wegen unerlaubter Absprache zu einer Strafe verdonnert werden. Das ist schon eher wahrscheinlich, muss aber erst nachgewiesen werden. Aber selbst in diesem Fall braucht sich die KDG keine Hoffnung auf Nachzahlung der Einspeisegelder zu machen, denn wofür sollten die ÖR nachzahlen - für den Plattformstandard? Das glaubt doch niemand ernsthaft. KDG hat sich selbst eine Grube gegraben: Indem sie die ÖR verschlechtert hat, hat sie die Kündigung akzeptiert. D. h., selbst wenn das Kartellamt eine unerlaubte Absprache feststellt und die OLGe darauf die Unrechtmäßigkeit der Kündigung, dürfte das der KDG nichts nützen, da sie durch die Rekodierung und Verschlechterung quasi Vertragsbruch begangen hat. (Unitymedia hat sich da schlauer angestellt und die ganze Zeit so getan, als wären die Verträge heute noch gültig.)
Enttäuschend am heutigen Urteil ist, dass wir kaum einen Schritt weiter gekommen sind, sondern dass sich das Ganze noch etliche Monate oder Jahre hinziehen wird. Das Problem, dass verschiedene OLGe jeweils anders entscheiden können (auch bei den technischen Fragen, sollte das endlich mal angegangen werden - auf die Politik braucht man hier kaum zu setzen; die denkt doch, dass der Markt alles schon regelt - sieht man ja wunderbar ), kommt auch noch hinzu. Dafür wäre der BGH die richtige Instanz gewesen. Was haben die eigentlich die letzten drei Monate gemacht? Für dieses lächerliche "Ja, gut, wir haben zwar eine Empfehlung, entscheiden es aber nicht endgültig, sondern geben es wieder an die Vorinstanzen zurück, heben aber vorsichtshalber schonmal alle Urteile auf, weil wir das ja können" hätte es doch nichtmal drei Tage gebraucht.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
+1 @GLS
In der Tat. Für UM sind die Verträge mit den Öffis immer noch gültig, trotz fristgemäß eingegangener Kündigung zum 31.12.2012.(Unitymedia hat sich da schlauer angestellt und die ganze Zeit so getan, als wären die Verträge heute noch gültig.)
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