Gastanmeldung hat geschrieben:Jetzt bitte noch die AGB von 2008 verlinken. Ich meine den Passus gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht, heisst es ist wohl eine ausserordentliche (nicht Sonderkündigung) möglich.
Selbst wenn ein entsprechender Passus in den AGB von 2008 nicht stehen würde, wäre bei Preisanpassung eine außerordentliche Kündigung nicht möglich.
Letzten Endes kann KD jederzeit bei Verlängerung des Vertrags -mit ausreichender Ankündigung VOR Ablauf der Kündigungsfrist- den Vertrag zu einem beliebigen neuen Preis "verlängern".
Dir steht es dann frei, den Vertrag "regulär" zu kündigen -oder- die Preisanpassung zu schlucken.
De facto hat man als Kunde dann also die Wahlmöglichkeit: Entweder Vertragsverlängerung mit KD zum höheren Preis -oder- reguläre Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit (durch KD).
Man sollte hier immer bedenken, dass das Recht zur Kündigung nicht ein einseitiges Recht des Kunden ist, sondern dem Vertragspartner genau so zusteht. Wenn KD also die alten Verträge nicht mehr haben will, kann KD auch einfach regulär kündigen und der Kunde steht ab Datum X ohne Vertrag da. Ob der Kunde dann wieder einen (neuen) Vertrag mit KD abschließt oder zur Konkurrenz wechselt, ist ja alleine dem Kunden überlassen.