TE = Themenersteller...
Mal so als Info:
Eine stillschweigende Verlängerung eines bestehenden Vertrages um 2 Jahre ist lt. § 309 Abs. 9 BGB ausgeschlossen, stillschweigend kann ein laufender Vertrag maximal um 1 Jahr verlängert werden.
Solltest du hingegen aktiv selbst verlängert haben (z.B. durch Kauf eines neuen Endgerätes -oder- durch Wechsel in günstigere Konditionen nach der MVLZ -oder- einer anderen, deiner Unterschrift bedürfenden Aktion) kann eine Verlängerung um 2 Jahre erfolgen.
Das aber wirklich nur am Rande...
Zur Ausgangssituation: Wenn ich jetzt deine Aussagen richtig interpretiere, hast du also im April '14 deinen Internetvertrag bei Base aktiv um 2 Jahre geschlossen/verlängert, sprich bis April '16...
Dementsprechend kannst du (oder auch KD als durch das Wechselformular bevollmächtige Firma) den Base-Internetvertrag also frühestens im April '16 beenden (Kündigung dann also spätestens im Januar '16).
Wichtig: Die "normalen" Handyverträge und damit auch deine Festnetznummer(n), die an den Handyverträgen und nicht am Internetvertrag hängen, sind irrelevant, da jeder Mobilfunkvertrag eine eigene Laufzeit hat.
Und nun zu deiner jetzigen Situation mit KD- und Base-Vertrag:
KD selbst gibt bei der Wechsel-Geschichte aber maximal 6 Monate Preisübernahme an - steht u.a. so
online drin. Dementsprechend wäre also eine (komplette) Preisübernahme bis zum Ende des Vertrages erst ab Oktober/November '15 (je nach Vertragsende im April '16) möglich gewesen.
Jetzt kommen zumindest mir verschiedene Fragen auf:
- Warum hast du schon im Januar (bei 15 Monaten Restlaufzeit) bei KD einen neuen Vertrag abgeschlossen?
- Sollte KD den Base-Vertrag zum April '16 kündigen und und erst ab dann liefern? -oder- Sollte KD anstatt Base liefern, weil dir Base nicht mehr gefiel?
Denn gerade mal 9 Monate nach Vertragsschluss des Base-Vertrages über 24 Monate einen neuen Vertrag mit KD zu schließen und zu hoffen, dass KD dich 15 von 24 Monaten kostenlos beliefert, ist -gelinde gesagt- mehr als mutig.
Die Wechselprämie von KD war nie dafür gedacht, dass jemand 15 Monate überbrückt, viel eher soll sie dazu führen, dass der Umstieg von Kupfer-[DSL/Telefonkabel] auf Koax-Kabel[Antenne] so reibungslos wie möglich verläuft.
Während beim Umstieg DSL-DSL durch das TKG und die Schaltung in der Vermittlungsstelle sichergestellt ist, dass die Down-Zeit nur wenige Minuten beträgt, kann dies bei dem Medienwechsel Kupfer-Koax schon mal deutlich länger dauern, je nachdem wie lange KD braucht, um die Leitung internettauglich zu machen (bspw. die Verstärker im Haus auszuwechseln -oder- die MMD zu installieren). Deshalb das Angebot, dies 1..2 Monate vor Abschaltung vom Kupfer zu machen, so dass auch wirklich am Abschalttag der Kupferleitung Internet von KD sauber anliegt.
Jedoch zurück zur Situation in deinem Fall:
Das Problem, warum eine Anfechtung des Vertrages (ziemlich) sinnlos ist, ist Folgendes:
- In deinen Vertragsunterlagen wird KD auf die maximal 6 Monate Kostenübernahme hingewiesen haben,
- Weiterhin wird KD dir dort alle notwendigen Informationen zum Vertrag (z.B. Vertragsschluss, Art des Vertrages, AGB) mitgeteilt haben -und-
- KD wird explizit darauf hingewiesen haben, dass KEINE mündlichen Nebenabreden existieren (machen sie immer).
Alle Gespräche, die du also mit einem HL-Mitarbeiter geführt hast, sind also wertlos, sofern die dort besprochenen Inhalte sich nicht in den schriftlichen Vertragsinformationen wieder finden lassen.
- Sollte also im schriftlichen Teil auf die max. 6 Monate hingewiesen worden sein, ist KD aus dem Schneider...
- Sollte im schriftlichen Teil gar keine Vereinbarung zur (freiwilligen!) Kostenübernahme getroffen worden sein, so ist KD ebenfalls aus dem Schneider (denn dann gibt's gar keine Übernahmeverpflichtung).
Das ein Widerruf des Vertrages nicht zum Ziel führt, sollte mittlerweile auch klar sein:
Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge beläuft sich auf 14 Tage ab Belehrung darüber, frühestens jedoch mit Anfang der Belieferung.
Der einzige Ansatzpunkt hierbei wäre, wenn du dich auf den Standpunkt stellen würdest, dass die Widerrufsbelehrung nicht angekommen ist.
Da diese aber zusammen mit den Vertragsdaten verschickt wird -oder- sogar vom Monteur mitgebracht wird, gibt's da das Problem, dass die Frist schon längst abgelaufen ist.
Es wäre also deine Aufgabe gewesen, im Januar nach Erhalt der Vertragsdaten diese auf Korrektheit (also auch die korrekte Benennung der Kostenübernahme bis Ende der Mobilfunk-Laufzeit im April '16) zu prüfen.
Hättest du damals entsprechend gemerkt, dass die Übernahme nicht für die ganze Laufzeit des Mobilfunkvertrages gilt, hättest du damals -sogar ohne Angabe von Gründen- widerrufen können.
Das KD dir jetzt mitteilt, dass Sie den Vertrag (noch) nicht kündigen konnten, dürfte wohl auch kein Wunder sein - immerhin hast du ja einen Vertrag bis April '16 geschlossen.
KD erfährt übrigens nicht, warum die Kündigung abgelehnt wurde - dies fällt nämlich wiederum unter den Datenschutz - hier darf Base lediglich dich als Vertragsinhaber (oder von dir explizit für die kompletten Vertragsangelegenheiten bevollmächtigte Personen, zu denen KD auch mit dem Übernahmeformular nicht gehört) informieren.
Und um nochmal auf das Thema WLAN zurückzukommen (abseits dessen, dass du meiner Meinung nach aus dem KD-Vertrag nicht rauskommen wirst):
Die von mir genannten Geräte von Huawei setzen das Mobilfunksignal in ein WLAN-Signal um, dafür wird in die Geräte die SIM-Karte, welche sich derzeit in deinem Base-Stick befindet, eingesetzt.
Festnetz geht damit dann jedoch nicht, da diese Geräte wirklich nur reine Internet-Router sind - ohne die Möglichkeit für irgendwelche Telefonie.