Pueppitheorie hat geschrieben:[...]Kosten erstattet? Gutschriften? KabelDtl. verlangt und zwar jeden Monat um die 30,-€.
Verlangt KD diese Gebühren seit Vertragsschluss im Januar -oder- erst seit Ablauf der 6 Monate im August?
-> Wenn seit August: Pech, weil KD explizit auf die maximale Kostenübernahme von 6 Monaten hinweist, die im August bei dir abgelaufen sind
-> Wenn seit Januar: Ebenfalls Pech, sofern KD dir im schriftlichen Teil zum Vertrag mitgeteilt hat, dass die Kostenübernahme -wie auf der Homepage geschrieben- nur für Festnetz-Wechsler gilt.
-> Sofern KD schriftlich gar keine Zusicherung der Kostenübernahme gegeben hat, ebenfalls Pech, weil es DEINE Aufgabe gewesen wäre, die Vertragsunterlagen INNERHALB der Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Empfang zu kontrollieren. Nach Ablauf der Widerrufsfrist gilt der Vertrag als rechtsgültig geschlossen, wie er schriftlich fixiert wurde, insbesondere dann, wenn von dir keinerlei SCHRIFTLICHER Einwand vorgebracht wird, sondern sogar "brav" bezahlt wird.
Einzige Möglichkeit wäre, wenn KD in den schriftlichen Unterlagen eine Kostenübernahme fixiert hätte und die nicht eingehalten hat - dann könnte man KD eben jene (max. 6*30 Euro) 180 Euro als Schadenersatz aufbrummen. Länger als 6 Monate wird KD aber keinesfalls auf die Grundgebühr verzichten, weil dies nirgendwo durch KD beworben wird -oder- bestätigt wurde.
Übrigens hilft dir der Post von areiter keinen Deut weiter, da hier mittlerweile viel zu viel Zeit ins Land gegangen ist, als dass noch irgendwie der Vertragsschluss angefochten werden könnte. Insbesondere dann, wenn weder ein Widerspruch zum Vertragsschluss -noch- eine Rückbuchung der Gebühren -noch- sonst eine Reaktion, aus der erkenntlich ist, dass der Vertrag bestritten wird, ersichtlich ist.
Jetzt ist mehr als 1/2 Jahr rum, in dem du still gehalten hast, nun wirst du -wohl oder übel- nicht um das "Aussitzen" der Restzeit drum herum kommen.
Verbuche die Gebühren als Lehrgeld, dass man bei Vertragsschluss die Unterlagen zu kontrollieren und ggfs. SCHRIFTLICH Widerspruch einzureichen hat, denn selbst mit einem Anwalt wirst du aus der Nummer nicht mehr schadenfrei raus kommen.