Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

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reneromann
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von reneromann »

Pueppitheorie hat geschrieben:[...]
Die TE :grin: versteht nicht ganz warum die Leistung seitens Base eingestellt werden sollte, oder läuft ein Vertrag trotz Kündigung nicht bis zu dem Datum auf dem Vertrag?! Base möchte bis Vertragsende bezahlt werden, außer bei einem Vergleich. Oder irre ich mich da?
Ich bin bei Verfassen meines Postings davon ausgegangen, dass dein Vertrag bereits aus den 24 Monaten raus war, dementsprechend jährlich [und damit auch im April '15] kündbar gewesen ist.
Die Info, dass du den Vertrag erst im April '14 mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen hast, kam erst in einem späteren Post.
Aus den vorherigen Posts von dir las es sich eher, als hätte KD die Kündigung nicht rechtzeitig zugestellt und würde dir jetzt den schwarzen Peter zuschieben wollen - da aber der April '15 gar nicht als Kündigungstermin -aufgrund des 24-monatigen Vertrages vom April '14- in Frage kommt, hat sich dieser Einwand erledigt.

Ansonsten klar:
Die Leistung vom Anbieter muss bis 23:59 des in der Kündigung genannten Tages bereitgestellt (und bezahlt) werden.
Fabian
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von Fabian »

reneromann hat geschrieben: @Fabian:
Das KD bereits Gebühren erhebt, ist ja auch kein Problem - immerhin ist die Leitung von KD bereits geschaltet und nutzbar (egal ob der Kunde das Endgerät anschließt und damit auch real nutzt oder nicht).


Es ist ein deutliches Zeichen dafür, dass KDG die 6 Monate Vergünstigungen nicht einräumen will.
Ob das ein Problem ist, ist eine andere Frage.
reneromann hat geschrieben:Der von dir genannte Fall, dass VOR dem Wechsel nicht kassiert werden darf, richtet sich explizit lediglich auf den Umstieg DSL-DSL, bei dem der neue Anbieter logischerweise nicht für die Leitung kassieren darf, solange der alte Anbieter noch drauf hängt (und somit der neue Anbieter gar keine Leistung erbringen kann). Hier muss taggenau von beiden Anbietern abgerechnet werden, sprich alter Anbieter bis zum Umschalttag, neuer Anbieter ab Umschalttag.
Du meinst KDG schränkt die Wechselvergünstigung auf DSL Verträge ein. Wenn das so ist, kann KDG das ja als Argument anführen. Breitbandanschlüsse über Funk werden künftig grössere Bedeutung haben. Deshalb würde mich diese Einschränkung schon interessieren.
Sie müsste dann auch ins künftige Produktinformationsblatt.
reneromann hat geschrieben:Hier wurde jedoch mit dem Kunden explizit eine vorfristige Bereitstellung der Leistung vereinbart, strittig ist ja nun nur, ob KD für die vollen 15 Monate die Grundgebühr übernimmt -oder- lediglich für 6 (wodurch der TE auf 9 Monaten sitzen bleiben würde).
6 Monate sollten genügen, alles was darüber ist, wäre Kulanz für die chaotische Beratung.
reneromann hat geschrieben:Zumal KD ja -auch nach Unterlagen des TE- noch gar nicht kündigen kann - immerhin ist der nächste Zeitpunkt für die Kündigung lt. Unterlagen des TE im April '16 - und der liegt noch über 6 Monate in der Zukunft. KD könnte also sehr wohl noch die Kündigung des TE rechtzeitig zustellen und damit der Verpflichtung aus dem Vertrag nachkommen, den Altvertrag zu kündigen - nur hat dies ja nichts mit der Grundgebührenbefreiung zu tun, die KD selbst freiwillig anbietet -und- auf maximal 6 Monate begrenzt.
Kündigen kann man jederzeit, auch KDG im Auftrag des TE.
Die Vertragslaufzeit ist bis April 16.
reneromann
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von reneromann »

Fabian hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben: @Fabian:
Das KD bereits Gebühren erhebt, ist ja auch kein Problem - immerhin ist die Leitung von KD bereits geschaltet und nutzbar (egal ob der Kunde das Endgerät anschließt und damit auch real nutzt oder nicht).


Es ist ein deutliches Zeichen dafür, dass KDG die 6 Monate Vergünstigungen nicht einräumen will.
Ob das ein Problem ist, ist eine andere Frage.
KD hat doch 6 Monate lang die Kosten erstattet...
Aber jetzt sind halt die 6 Monate rum und die TE steht vor dem Problem, zwei Verträge an der Backe zu haben und für beide zahlen zu müssen...
reneromann hat geschrieben:Der von dir genannte Fall, dass VOR dem Wechsel nicht kassiert werden darf, richtet sich explizit lediglich auf den Umstieg DSL-DSL, bei dem der neue Anbieter logischerweise nicht für die Leitung kassieren darf, solange der alte Anbieter noch drauf hängt (und somit der neue Anbieter gar keine Leistung erbringen kann). Hier muss taggenau von beiden Anbietern abgerechnet werden, sprich alter Anbieter bis zum Umschalttag, neuer Anbieter ab Umschalttag.
Du meinst KDG schränkt die Wechselvergünstigung auf DSL Verträge ein. Wenn das so ist, kann KDG das ja als Argument anführen. Breitbandanschlüsse über Funk werden künftig grössere Bedeutung haben. Deshalb würde mich diese Einschränkung schon interessieren.
Sie müsste dann auch ins künftige Produktinformationsblatt.
Ich kopiere mal von der KD-Seite den derzeitigen Text:
Jetzt Wechselprämie sichern:
Bis zu 6 Monate keine Grundgebühr!

Wer erhält die Gutschrift der Grundgebühr?

Neukunden, die einen Internet- und Telefonanschluss von Kabel Deutschland bestellen, noch einen bestehenden Vertrag mit einem anderen Festnetzanbieter haben und ihre Rufnummer mitnehmen, erhalten die Gutschrift über die Grundgebühr ihres neuen Internet- und Telefonanschlusses.

Was umfasst die Grundgebühr?

Die Grundgebühr umfasst die monatlichen Kosten des gewählten Internet- und Telefonanschlusses von Kabel Deutschland. Nicht enthalten sind Einmalentgelte und etwaige Nutzungsentgelte, wie beispielsweise Gesprächsgebühren, Miet- und Kaufgeräte.

Wie und wie lange wird die Grundgebühr erstattet?

Sie erhalten die Gutschrift über die Grundgebühr Ihres neuen Internet- und Telefonanschlusses von Kabel Deutschland bis zum Schalttag (maximal für sechs Monate) für jeden vollen Monat, den Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter noch einen Anschluss haben. Die Beträge werden Ihnen auf den nächsten Rechnungen gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Was muss ich tun, um die Gutschrift zu erhalten?

Nach der Installation aktivieren Sie Ihren Anschluss und senden uns einfach das Anbieterwechselformular an:

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
Kundenservice
99116 Erfurt

oder an die Telefax-Nr.: 01805-73 58 00
(0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, im Mobilfunkbereich maximal 0,42 €/Min.)

Bin ich unter meiner alten Telefonnummer durchgehend erreichbar?
Bis der Anbieterwechsel abgeschlossen ist, sind Sie wie gewohnt unter Ihrer alten Telefonnummer/Ihren alten Telefonnummern erreichbar – und zwar über Ihren bisherigen Anbieter. Sie können aber schon Ihren neuen Kabel Deutschland-Anschluss nutzen: In der Zusammenfassung Ihrer Auftragsdaten finden Sie die Kabel Deutschland Rufnummer, mit der Sie bereits telefonieren können.
Interessant ist der Punkt unter "Wer erhält...":
Da steht drin, dass NUR Ex-Festnetzkunden diesen Bonus erhalten - also nix mit Internet von Funk...
Unabhängig davon, dass der Altvertrag ein Mobilfunk- und kein Festnetzvertrag war, hat KD ja anscheinend 6 Monate lang die Grundgebührenbefreiung durchgeführt...


reneromann hat geschrieben:Hier wurde jedoch mit dem Kunden explizit eine vorfristige Bereitstellung der Leistung vereinbart, strittig ist ja nun nur, ob KD für die vollen 15 Monate die Grundgebühr übernimmt -oder- lediglich für 6 (wodurch der TE auf 9 Monaten sitzen bleiben würde).
6 Monate sollten genügen, alles was darüber ist, wäre Kulanz für die chaotische Beratung.
6 Monate gab es bereits, ausstehend sind 9 - und die chaotische Beratung müsste erst einmal nachgewiesen werden [ob KD dann auf Kulanz mehr gibt, sei mal dahingestellt].
Und ich glaube kaum, dass KD dann insgesamt auf 15 von 24 Monatsbeiträgen verzichten wird...
reneromann hat geschrieben:Zumal KD ja -auch nach Unterlagen des TE- noch gar nicht kündigen kann - immerhin ist der nächste Zeitpunkt für die Kündigung lt. Unterlagen des TE im April '16 - und der liegt noch über 6 Monate in der Zukunft. KD könnte also sehr wohl noch die Kündigung des TE rechtzeitig zustellen und damit der Verpflichtung aus dem Vertrag nachkommen, den Altvertrag zu kündigen - nur hat dies ja nichts mit der Grundgebührenbefreiung zu tun, die KD selbst freiwillig anbietet -und- auf maximal 6 Monate begrenzt.
Kündigen kann man jederzeit, auch KDG im Auftrag des TE.
Die Vertragslaufzeit ist bis April 16.
Gut, dass wir uns da mittlerweile einig sind.
Dementsprechend hat KD den Teil mit der Kündigung -sofern es überhaupt ein Vertragsbestandteil ist- noch gar nicht erfüllen können, weil die Laufzeit des Altvertrages ja noch keine Kündigung zuließ.
Fabian
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von Fabian »

reneromann hat geschrieben: KD hat doch 6 Monate lang die Kosten erstattet...
Aber jetzt sind halt die 6 Monate rum und die TE steht vor dem Problem, zwei Verträge an der Backe zu haben und für beide zahlen zu müssen...
Habe ich bisher nicht so gelesen. Wenn das so ist, gibt es darüber nichts mehr zu verhandeln.

reneromann hat geschrieben:Interessant ist der Punkt unter "Wer erhält...":
Da steht drin, dass NUR Ex-Festnetzkunden diesen Bonus erhalten - also nix mit Internet von Funk...
Unabhängig davon, dass der Altvertrag ein Mobilfunk- und kein Festnetzvertrag war, hat KD ja anscheinend 6 Monate lang die Grundgebührenbefreiung durchgeführt...
Wenn das so ist, hält sich KDG ja doch noch teilweise an mündliche Vereinbarungen. Die Kündigung hielt ich nur für gerechtfertigt, wenn sich KDG an keine der mündlichen Vereinbarungen gehalten hätte.
KDG hat auf den Auftrag des Kunden, den er per Formular und Ausdruck seines Vertrags mit Base begründet hat, dann ja auch geprüft und das mit dem Funk akzeptiert.
Wenn irgendetwas auf der Internetseite steht, heisst das ja nicht, dass man nicht etwas anderes vereinbaren kann.
KDG wird m.E. keinen Kunden abweisen, der Internet per Funk bekommt und in den Genuss des Wechslervorteils kommen möchte.
Versäumt wurde m.E. von KDG, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass KDG nicht bereit ist, für die gesamte Laufzeit des Funk Vertags auf die Gebühren zu verzichten.
Aber da war es dann doch zu wichtig, einen neuen Kunden nicht gleich wieder zu verlieren.
Solche Vertragsabsprachen sind nur in schriftlicher Form von Nutzen.
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von Elantra »

Alle Verträge fristgecht kündigen.
Dann kommen Sie dir entgegen.
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berlin69er
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von berlin69er »

Genau! In ca. 24 Monaten... :wand:
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von areiter »

Guten Morgen,

in aller Kürze... Da ich das, was ich Dir hier schriebe, gerade eben kurzfristig umgesetzt habe, könnte dies ein Weg für Dich sein, den Mist schnell zu beenden.

Bei Vodafone ist es mit mir noch nicht vorgekommen, dass eine besprochene Sache am telefon auch tatsächlich umgesetzt wurde. So kommen aber Verträge zustande: Du erklärst Deinen Willen, Dein gegenüber erklärt, das GENAU so zu akzeptieren: Vertrag. Oder, Du erklärst Deinen Willen, Dein Gegenüber akzeptiert das, aber mit Abweichungen: KEIN Vertrag. Du kannst aber die Abweichungen wiederum akzeptieren: gültiger VERTRAG zustande gekommen.

Nun hast Du A bestellt, aber Deine Bestellung wurde bis heute nicht bestätigt. Bestätigt wurde etwas mit (entscheidender) Abweichung.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Dein bisheriges Verhalten rechtfertigt die Annahme, dass Du Die Abweichung stillschweigend oder durch "vertragsemäßes Verhalten" im Sinne der Version von Vodafone hingenommen hast, z.B. durch regelmäßige und pünktliche Zahlung, durch Äußerungen hinsichtlich der Akzeptierung der Widerrufsbelehrung usw. Dann hast Du schlechte Karten...
b) Den bisheriges Verhalten ist konsequent ablehnend gegenüber dem Produkt, was Dir angedreht wurde. Dann ist die Sache einfach: kein vertrag, keine Zahlung, keine rechtmäßige Forderung seitens Vodafone.

Wenn Du in Position a) bist, kannst Du Vodafone mit Frist in Lieferverzug setzen (schriftlich - Email an den Kundendienst, wie auf der Seite publiziert). Nach etlichem Schriftverkehr, evtl. nach Einsatz eines Anwaltes, für dessen Kosten Du leider in Auslage gehen musst, und falls außergerichtlich geklärt wird, Du auf den Kosten ggf. auch sitzenbleibst, wirst Du zum Ziel kommen.

Wenn Du in Position b) bist, teilst Du Vodafone mit, dass kein Vertrag vorliegt, da eine Abgabe und die Annahme der Willenserklärung nicht vorliegt. Wenn erst eine Abbuchung stattfand, würde ich sie auch zurückziehen. Dann ist Vodafone n der Pflicht nachzuweisen, dass ein Vertrag vorliegt, und das werden sie nicht schaffen: weder durch Tonbandaufnahmen, noch durch Schriftverkehr. Für diesen Schritt musst Du lediglich 1 - 3 sehr scharf und juristisch saubere, aber höflich formulierte E-Mails schreiben, bis es klappt.

FG.
Pueppitheorie
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Registriert: 21.08.2015, 21:55

Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von Pueppitheorie »

Elantra hat geschrieben:Alle Verträge fristgecht kündigen.
Dann kommen Sie dir entgegen.

Kannst du mir das bitte erklären? Und wer sind Sie? :roll:
reneromann hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben: @Fabian:
Das KD bereits Gebühren erhebt, ist ja auch kein Problem - immerhin ist die Leitung von KD bereits geschaltet und nutzbar (egal ob der Kunde das Endgerät anschließt und damit auch real nutzt oder nicht).


Es ist ein deutliches Zeichen dafür, dass KDG die 6 Monate Vergünstigungen nicht einräumen will.
Ob das ein Problem ist, ist eine andere Frage.
KD hat doch 6 Monate lang die Kosten erstattet...
Aber jetzt sind halt die 6 Monate rum und die TE steht vor dem Problem, zwei Verträge an der Backe zu haben und für beide zahlen zu müssen...
reneromann hat geschrieben:Der von dir genannte Fall, dass VOR dem Wechsel nicht kassiert werden darf, richtet sich explizit lediglich auf den Umstieg DSL-DSL, bei dem der neue Anbieter logischerweise nicht für die Leitung kassieren darf, solange der alte Anbieter noch drauf hängt (und somit der neue Anbieter gar keine Leistung erbringen kann). Hier muss taggenau von beiden Anbietern abgerechnet werden, sprich alter Anbieter bis zum Umschalttag, neuer Anbieter ab Umschalttag.
Du meinst KDG schränkt die Wechselvergünstigung auf DSL Verträge ein. Wenn das so ist, kann KDG das ja als Argument anführen. Breitbandanschlüsse über Funk werden künftig grössere Bedeutung haben. Deshalb würde mich diese Einschränkung schon interessieren.
Sie müsste dann auch ins künftige Produktinformationsblatt.
Ich kopiere mal von der KD-Seite den derzeitigen Text:
Jetzt Wechselprämie sichern:
Bis zu 6 Monate keine Grundgebühr!

Wer erhält die Gutschrift der Grundgebühr?

Neukunden, die einen Internet- und Telefonanschluss von Kabel Deutschland bestellen, noch einen bestehenden Vertrag mit einem anderen Festnetzanbieter haben und ihre Rufnummer mitnehmen, erhalten die Gutschrift über die Grundgebühr ihres neuen Internet- und Telefonanschlusses.

Was umfasst die Grundgebühr?

Die Grundgebühr umfasst die monatlichen Kosten des gewählten Internet- und Telefonanschlusses von Kabel Deutschland. Nicht enthalten sind Einmalentgelte und etwaige Nutzungsentgelte, wie beispielsweise Gesprächsgebühren, Miet- und Kaufgeräte.

Wie und wie lange wird die Grundgebühr erstattet?

Sie erhalten die Gutschrift über die Grundgebühr Ihres neuen Internet- und Telefonanschlusses von Kabel Deutschland bis zum Schalttag (maximal für sechs Monate) für jeden vollen Monat, den Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter noch einen Anschluss haben. Die Beträge werden Ihnen auf den nächsten Rechnungen gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Was muss ich tun, um die Gutschrift zu erhalten?

Nach der Installation aktivieren Sie Ihren Anschluss und senden uns einfach das Anbieterwechselformular an:

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
Kundenservice
99116 Erfurt

oder an die Telefax-Nr.: 01805-73 58 00
(0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, im Mobilfunkbereich maximal 0,42 €/Min.)

Bin ich unter meiner alten Telefonnummer durchgehend erreichbar?
Bis der Anbieterwechsel abgeschlossen ist, sind Sie wie gewohnt unter Ihrer alten Telefonnummer/Ihren alten Telefonnummern erreichbar – und zwar über Ihren bisherigen Anbieter. Sie können aber schon Ihren neuen Kabel Deutschland-Anschluss nutzen: In der Zusammenfassung Ihrer Auftragsdaten finden Sie die Kabel Deutschland Rufnummer, mit der Sie bereits telefonieren können.
Interessant ist der Punkt unter "Wer erhält...":
Da steht drin, dass NUR Ex-Festnetzkunden diesen Bonus erhalten - also nix mit Internet von Funk...
Unabhängig davon, dass der Altvertrag ein Mobilfunk- und kein Festnetzvertrag war, hat KD ja anscheinend 6 Monate lang die Grundgebührenbefreiung durchgeführt...


reneromann hat geschrieben:Hier wurde jedoch mit dem Kunden explizit eine vorfristige Bereitstellung der Leistung vereinbart, strittig ist ja nun nur, ob KD für die vollen 15 Monate die Grundgebühr übernimmt -oder- lediglich für 6 (wodurch der TE auf 9 Monaten sitzen bleiben würde).
6 Monate sollten genügen, alles was darüber ist, wäre Kulanz für die chaotische Beratung.
6 Monate gab es bereits, ausstehend sind 9 - und die chaotische Beratung müsste erst einmal nachgewiesen werden [ob KD dann auf Kulanz mehr gibt, sei mal dahingestellt].
Und ich glaube kaum, dass KD dann insgesamt auf 15 von 24 Monatsbeiträgen verzichten wird...
reneromann hat geschrieben:Zumal KD ja -auch nach Unterlagen des TE- noch gar nicht kündigen kann - immerhin ist der nächste Zeitpunkt für die Kündigung lt. Unterlagen des TE im April '16 - und der liegt noch über 6 Monate in der Zukunft. KD könnte also sehr wohl noch die Kündigung des TE rechtzeitig zustellen und damit der Verpflichtung aus dem Vertrag nachkommen, den Altvertrag zu kündigen - nur hat dies ja nichts mit der Grundgebührenbefreiung zu tun, die KD selbst freiwillig anbietet -und- auf maximal 6 Monate begrenzt.
Kündigen kann man jederzeit, auch KDG im Auftrag des TE.
Die Vertragslaufzeit ist bis April 16.
Gut, dass wir uns da mittlerweile einig sind.
Dementsprechend hat KD den Teil mit der Kündigung -sofern es überhaupt ein Vertragsbestandteil ist- noch gar nicht erfüllen können, weil die Laufzeit des Altvertrages ja noch keine Kündigung zuließ.

Kosten erstattet? Gutschriften? KabelDtl. verlangt und zwar jeden Monat um die 30,-€.
areiter hat geschrieben:Guten Morgen,

in aller Kürze... Da ich das, was ich Dir hier schriebe, gerade eben kurzfristig umgesetzt habe, könnte dies ein Weg für Dich sein, den Mist schnell zu beenden.

Bei Vodafone ist es mit mir noch nicht vorgekommen, dass eine besprochene Sache am telefon auch tatsächlich umgesetzt wurde. So kommen aber Verträge zustande: Du erklärst Deinen Willen, Dein gegenüber erklärt, das GENAU so zu akzeptieren: Vertrag. Oder, Du erklärst Deinen Willen, Dein Gegenüber akzeptiert das, aber mit Abweichungen: KEIN Vertrag. Du kannst aber die Abweichungen wiederum akzeptieren: gültiger VERTRAG zustande gekommen.

Nun hast Du A bestellt, aber Deine Bestellung wurde bis heute nicht bestätigt. Bestätigt wurde etwas mit (entscheidender) Abweichung.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Dein bisheriges Verhalten rechtfertigt die Annahme, dass Du Die Abweichung stillschweigend oder durch "vertragsemäßes Verhalten" im Sinne der Version von Vodafone hingenommen hast, z.B. durch regelmäßige und pünktliche Zahlung, durch Äußerungen hinsichtlich der Akzeptierung der Widerrufsbelehrung usw. Dann hast Du schlechte Karten...
b) Den bisheriges Verhalten ist konsequent ablehnend gegenüber dem Produkt, was Dir angedreht wurde. Dann ist die Sache einfach: kein vertrag, keine Zahlung, keine rechtmäßige Forderung seitens Vodafone.

Wenn Du in Position a) bist, kannst Du Vodafone mit Frist in Lieferverzug setzen (schriftlich - Email an den Kundendienst, wie auf der Seite publiziert). Nach etlichem Schriftverkehr, evtl. nach Einsatz eines Anwaltes, für dessen Kosten Du leider in Auslage gehen musst, und falls außergerichtlich geklärt wird, Du auf den Kosten ggf. auch sitzenbleibst, wirst Du zum Ziel kommen.

Wenn Du in Position b) bist, teilst Du Vodafone mit, dass kein Vertrag vorliegt, da eine Abgabe und die Annahme der Willenserklärung nicht vorliegt. Wenn erst eine Abbuchung stattfand, würde ich sie auch zurückziehen. Dann ist Vodafone n der Pflicht nachzuweisen, dass ein Vertrag vorliegt, und das werden sie nicht schaffen: weder durch Tonbandaufnahmen, noch durch Schriftverkehr. Für diesen Schritt musst Du lediglich 1 - 3 sehr scharf und juristisch saubere, aber höflich formulierte E-Mails schreiben, bis es klappt.

FG.

Ich lese Vodafone/Forderungen, Position a-b, A bestellt, Willen erklären, usw. und irgendwie :confused:
reneromann
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Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von reneromann »

Pueppitheorie hat geschrieben:[...]Kosten erstattet? Gutschriften? KabelDtl. verlangt und zwar jeden Monat um die 30,-€.
Verlangt KD diese Gebühren seit Vertragsschluss im Januar -oder- erst seit Ablauf der 6 Monate im August?

-> Wenn seit August: Pech, weil KD explizit auf die maximale Kostenübernahme von 6 Monaten hinweist, die im August bei dir abgelaufen sind
-> Wenn seit Januar: Ebenfalls Pech, sofern KD dir im schriftlichen Teil zum Vertrag mitgeteilt hat, dass die Kostenübernahme -wie auf der Homepage geschrieben- nur für Festnetz-Wechsler gilt.
-> Sofern KD schriftlich gar keine Zusicherung der Kostenübernahme gegeben hat, ebenfalls Pech, weil es DEINE Aufgabe gewesen wäre, die Vertragsunterlagen INNERHALB der Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Empfang zu kontrollieren. Nach Ablauf der Widerrufsfrist gilt der Vertrag als rechtsgültig geschlossen, wie er schriftlich fixiert wurde, insbesondere dann, wenn von dir keinerlei SCHRIFTLICHER Einwand vorgebracht wird, sondern sogar "brav" bezahlt wird.

Einzige Möglichkeit wäre, wenn KD in den schriftlichen Unterlagen eine Kostenübernahme fixiert hätte und die nicht eingehalten hat - dann könnte man KD eben jene (max. 6*30 Euro) 180 Euro als Schadenersatz aufbrummen. Länger als 6 Monate wird KD aber keinesfalls auf die Grundgebühr verzichten, weil dies nirgendwo durch KD beworben wird -oder- bestätigt wurde.

Übrigens hilft dir der Post von areiter keinen Deut weiter, da hier mittlerweile viel zu viel Zeit ins Land gegangen ist, als dass noch irgendwie der Vertragsschluss angefochten werden könnte. Insbesondere dann, wenn weder ein Widerspruch zum Vertragsschluss -noch- eine Rückbuchung der Gebühren -noch- sonst eine Reaktion, aus der erkenntlich ist, dass der Vertrag bestritten wird, ersichtlich ist.
Jetzt ist mehr als 1/2 Jahr rum, in dem du still gehalten hast, nun wirst du -wohl oder übel- nicht um das "Aussitzen" der Restzeit drum herum kommen.
Verbuche die Gebühren als Lehrgeld, dass man bei Vertragsschluss die Unterlagen zu kontrollieren und ggfs. SCHRIFTLICH Widerspruch einzureichen hat, denn selbst mit einem Anwalt wirst du aus der Nummer nicht mehr schadenfrei raus kommen.
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Thyrael
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Registriert: 03.02.2009, 12:46

Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von Thyrael »

Ich hab mal ein Paar Doppelposts gelöscht.