7270 durch 7390 ersetzten inkl. Telefonie

In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
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reneromann
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Re: 7270 durch 7390 ersetzten inkl. Telefonie

Beitrag von reneromann »

Hamburger Weg hat geschrieben:Mir hängt ja nun wirklich nicht der Ruf an ein KDG-Fan zu sein :brüll: aber das ist dann doch eine etwas verquere Logik.
Oder bekommst Du z.B. von Sony für einen von Dir käuflich erworbenen defekten 5-10 alten Fernseher kostenlos Ersatz
für DEINE noch zu erwartende Lauf... ääääh Lebenszeit? :tvfreak1:
Warum Sony (bzw. bei der 7270 AVM)?
Wenn KD den TV/die Fritz verkauft, damit man die Leistung von KD beziehen kann und dann selbst dran rumschaubt, soll KD zusehen, dass sie die alten Geräte weiter unterstützen -oder- entsprechend für adäquaten Ersatz sorgen.
KD könnte ja die 7270 gegen eine 6490 austauschen, wenn KD die 7270 nicht mehr unterstützen will - aber dem Kunden dann eine Miete aufdrücken, dafür dass KD das Problem verursacht hat, geht wohl mal gar nicht.

Um es mal auf das TV-Beispiel zu bringen:
Wenn KD mir ein CI+-Modul zum Empfang des TV-Signals verkauft und das TV-Gerät mit dem CI+-Modul funktioniert, jetzt aber KD die Verschlüsselung umstellt, wer ist dann in der Pflicht, die Kosten für den Austausch des CI+-Moduls zu tragen?
Doch wohl nicht etwa der Kunde... Oder meinst du etwa, dass der Kunde hier in der Pflicht ist, da der Vertrag ja fortbesteht, ein neues CI+-Modul kostenpflichtig zu mieten/zu kaufen, damit der Kunde die Leistung von KD nutzen kann?
Oder muss der Kunde dann deiner Meinung nach akzeptieren, dass KD statt dem CI+-Modul auf einmal mit einem (Schrott-)Receiver ankommt?

Wenn die Box wirklich defekt ist, sprich wirklich nicht mehr in der Lage ist, die Funktionen zu erfüllen, für die sie gebaut wurde, ist der Kunde in der Pflicht (da sie ja ihm gehört).
Wenn jedoch KD am System rumschraubt und dadurch die Box unbrauchbar wird, ist m.M.n. alleinig KD in der Pflicht (denn KD hat sich im Vertrag mit dem Kunden verpflichtet, die Dienste an eben jener Box zu liefern)...
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berlin69er
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Re: 7270 durch 7390 ersetzten inkl. Telefonie

Beitrag von berlin69er »

Findet sich zu dem Tausch, eines Kaufgerätes irgendwas in den AGB? Nein? Dann Pech...
Bei AVM gibts für die Boxen doch eh schon keinen Support mehr!

Und zum Sony: wenn KDG auf DVB-C2 umstellt, meinst du, du bekommst kostenlos einen TV gestellt???
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Re: 7270 durch 7390 ersetzten inkl. Telefonie

Beitrag von reneromann »

@berliner69:
Zum Tausch des Kaufgerätes in den AGB: Nur weil in den AGB nichts steht, heißt dies nicht, dass automatisch der Kunde einer Veränderung des Vertrages zustimmen muss (sprich entweder weniger Funktionalität in Bezug auf die Telefonie am Modem -oder- einen höheren Preis durch Miete des Gerätes). De facto kann KD die ursprünglich lt. Vertrag geschuldete Leistung ohne das Endgerät des Kunden nicht mehr erbringen - damit steht erst einmal KD in der Pflicht, einen gleichwertigen Ersatz zum gleichen Preis zu liefern. Hier stünde es KD ja frei, die VoIP-Zugangsdaten für die neue Fritz-Box herauszugeben und/oder diese zu provisionieren - wollen sie aber nicht. Damit erfüllt KD seinen Teil des Vertrages nicht mehr...

Und zum Sony:
Wenn ich von KD(!) einen Receiver gekauft habe "Geeignet für KD" und KD auf DVB-C2 umstellt, dann hat KD auch dafür Sorge zu tragen, dass der Kunde mit dem dann ggfs. neu anzuschaffendem Receiver weiterhin das KD-Programm empfangen kann.
Sofern die Veränderung von KD ausgeht, steht hier primär auch KD in der Pflicht, insbesondere innerhalb der Gewährleistungsfrist. Aber selbst nach Ablauf der Gewährleistung hat KD dafür Sorge zu tragen, dass ein geeignetes Endgerät des Kunden auch empfangsbereit gemacht wird, sofern KD die Veränderung verursacht hat. Heißt hier also: Mindestens mal kostenfreier Kartentausch gegen die neue Karte, sofern der neue Receiver nicht mit der alten Karte läuft.
Schließlich liegt es ja nicht im Verantwortungsbereich des Kunden, wenn KD selbst technische Änderungen vornimmt, dass der Kunde auf eigene Kosten nachrüsten muss, um weiterhin den bestehenden Vertrag nutzen zu können.

Dies hat jedoch NICHTS mit dem Defekt des Endgerätes zu tun - sofern das Endgerät (Receiver / TV) wirklich defekt ist (sprich nicht mehr innerhalb der Spezifikationen funktioniert), ist der Kunde in der Pflicht, ein geeignetes Endgerät zu besorgen.
Gerade bei den 7270ern kommt es aber gehäuft vor, dass diese zwar innerhalb der Spezifikationen funktionieren, jedoch aufgrund von Umstellungen bei KD dies nicht mehr ausreicht, damit sich die Boxen mit den KD-Servern verbinden.
Hier ist KD in der Pflicht für Abhilfe zu schaffen - entweder durch Rückwärtskompatibilität zur 7270 -oder- durch kostenfreien Ersatz der 7270 durch eine Box, die die neuen Spezifikationen erfüllt.
Das Motto: "Deine Box beherrscht unsere neue Verschlüsselung nicht, also miete bei uns eine neue Box, damit du weiterhin alle Funktionen nutzen kannst" funktioniert hier nicht!
[By the way: Sky verschickt doch derzeit auch Ersatz-Leihreceiver an alle Sat-Kunden, damit sie einerseits auf DVB-S2 umstellen können und andererseits Nagra abgeschaltet werden kann - hier geht's doch auch kostenlos für die Kunden]
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berlin69er
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Re: 7270 durch 7390 ersetzten inkl. Telefonie

Beitrag von berlin69er »

Du schreibst es: Leihreceiver! Es geht hier um Kaufgeräte! Wie kommst du darauf, dass KDG hier "lebenslang" etwas bereitstellen muss? Wenn du den Receiver kaufst, ist es, genau wie bei der Kauffritte dein Problem, denn KDG kann die Leistung auch voll über das Modem bereitstellen.
Stellt dir ein Sender oder sonst wer auch einen neuen Sat Receiver oder DVB-T2 Receiver, weil etwas umgestellt wurde?
Aber das Thema hatten wir schon! Und was ist rausgekommen??? ;)
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Re: 7270 durch 7390 ersetzten inkl. Telefonie

Beitrag von reneromann »

berlin69er hat geschrieben:Du schreibst es: Leihreceiver!
Richtig, Sky verschickt LEIHRECEIVER an Kunden, welche einen (in Zukunft) inkompatiblen KAUFRECEIVER haben!
Denn anders kann Sky nicht sicherstellen, dass der Kunde auch weiterhin die Leistung aus dem Vertrag nutzen kann. Zusatzkosten für diesen zugesendeten Leihreceiver dürfen jedoch nicht entstehen, da dies ein wesentlicher (Preis-)Eingriff von Sky in den bestehenden Vertrag wäre, welchen der Kunde nicht akzeptieren muss. Solange jedoch der Leihreceiver für den Kunden kostenlos ist, d.h. die bisherige Leistung für den bisherigen Preis angeboten wird, hat der Kunde keine Chance aus dem Vertrag herauszukommen.
Es geht hier um Kaufgeräte! Wie kommst du darauf, dass KDG hier "lebenslang" etwas bereitstellen muss? Wenn du den Receiver kaufst, ist es, genau wie bei der Kauffritte dein Problem, denn KDG kann die Leistung auch voll über das Modem bereitstellen.
Sofern die technischen Spezifikationen ohne ersichtlichen Grund geändert werden, ist dies eine Vertragsveränderung seitens KD. Diese hat klar kommuniziert zu werden!
Und die Leistung kann KD keinesfalls auch voll über das Modem bereitstellen - oder ist das Modem eine DECT-Basis? Bzw. kann das (kostenlose) Modem mehrere Telefongespräche auf einer Nummer gleichzeitig abwickeln?
Stellt dir ein Sender oder sonst wer auch einen neuen Sat Receiver oder DVB-T2 Receiver, weil etwas umgestellt wurde?
Aber das Thema hatten wir schon! Und was ist rausgekommen??? ;)
Hier liegt aber kein Vertrag mit dem jeweiligen Diensteanbieter vor - daher kann dieser Diensteanbieter auch jederzeit seinen Service unangekündigt verändern oder einstellen, ohne dass der Kunde irgendwelche Ansprüche hat.

Sobald aber ein Dienstleistungsvertrag vorliegt, kann der Anbieter nicht mehr einfach machen was er will - denn der Anbieter ist -wie der Kunde auch- verpflichtet, den Vertrag einzuhalten.
Wenn KD also die Leistung an der Fritte per Vertrag zusichert, so hat KD auch die Leistung an der Fritte zu liefern. Sollte KD -durch welche Veränderung auch immer- diese Leistung nicht mehr an der Fritte anbieten können, so kann KD hier lediglich dem Kunden entweder per eingeräumter Sonderkündigung oder anderweitig entgegenkommen. Denn prinzipiell ist KD in der Pflicht, den Vertrag so zu erfüllen, wie er geschlossen wurde (also mit Telefon an der Fritte)...

Und bevor du mit Gewährleistung o.ä. kommst: Auch wenn die Gewährleistung seitens KD für die Geräte abgelaufen ist, kann KD nicht einfach die Leistung aus dem Vertrag verweigern.
Hier ist es natürlich (für den Kunden) deutlich einfacher, wenn die Geräte Mietgeräte sind - denn da ist KD IMMER während des Bestehens des Vertrages in der Pflicht zu liefern, egal wie alt das Gerät ist (Notfalls auch durch Austausch des Gerätes).

By the way: Mit dem Receiver hab ich's gerade durch - die Chancen auf eine Kündigung aus wichtigem Grund stehen da sehr gut, wenn der Anbieter von heute auf morgen das Signal umstellt und der Kunde daher gezwungen ist, alles (CI+-Module / Receiver) neu zu kaufen. Denn hier wurde einseitig seitens des Anbieters in den bestehenden Vertrag mit weitreichenden Konsequenzen eingegriffen.

Um es abzukürzen:
KD wird nicht umhin kommen, entweder in Zukunft die Telefoniedaten herauszugeben -oder- auch fremde Boxen für diese Verträge zu provisionieren -oder- alle Ex-Verträge mit Kaufgeräten zu kündigen und auf Mietgeräte umzustellen.
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Re: 7270 durch 7390 ersetzten inkl. Telefonie

Beitrag von berlin69er »

Das sehe ich hier, genauso wie im damaligen Fred: Ist denn beim anderen TE irgendwas rausgekommen? Ne!
Gibt's bei Sky eine Box vor dem Receiver? Ne...
Geht's hier um Pay TV? Ne...
Und du wirst sehen: sollte auf DVB-C2 umgestellt werden, wird KDG maximal die eigenen Leih Receiver tauschen! Oder meinst du, die Kunden, die ein CI+ Modul geliehen haben und Vertrag mit KDG haben, bekommen einen neuen TV von KDG, damit der Vertrag weiter erfüllt wird?
Ich frage nochmal: was steht genau in den AGB? Zu DECT finde ich da nichts! Und bitte nicht wieder deine eigene Interpretation von "dieser"...
Übrigens: nicht nur die Gewährleistung für die Fritte ist abgelaufen, sondern der komplette Support wurde eingestellt! Das ist auch nochmal ein Unterschied! Bei den Mietfritten gebe ich dir vollkommen Recht: da ist KDG in der Pflicht, auch unabhängig von AVM, solange eben der Vertrag läuft.
Einig sind wir uns ja darin, dass das Verhalten von KDG sicher nicht immer der üblichen Auffassung von Kundenfreundlichkeit entspricht!
Im konkreten Fall, können wir aber auch nur spekulieren, ob es Absicht ist, oder einfach nur ein technisches Problem.
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