Ja habe ichMB-Berlin hat geschrieben:Hast du denn eine 6490 von der KDG?Skykeeper hat geschrieben:Das erste was ich mach sind die VIOP Daten erfragen die KD dann endlich raus geben muss und mir eine 6490 mit Original Firmware hinstellen.
Solltest du nur ein Modem haben, kann man dir keine VoIP-Daten geben, weil es einfach keine gibt!
MB-Berlin
Routerzwang soll nun doch fallen
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Das hängt doch davon ab, wie KDG die neuen gesetzlichen Auflagen umsetzt. Dafür sind nach Verkündung des Gesetzes 6 Monate Zeit.MB-Berlin hat geschrieben: Solltest du nur ein Modem haben, kann man dir keine VoIP-Daten geben, weil es einfach keine gibt!
Eine Tarifumstellung, z.B. Modem mit VoIP und Zugangsdaten sind durchaus denkbar.
In der von der Bundesnetzagenturb geplanten Transparenz-Verordnung wird ein "Hinweis auf Verwendbarkeit eines Drittanbieterrouters".
Ich habe gerade festgestellt, daß der Entwurf derVerordnung nicht mehr im Netz steht,
sie wird wohl überarbeitet.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Das sehe ich auch so, dass es einen neuen Posten in der Preisliste geben wird: "Hardwarewechsel auf Kundenwunsch 29,99 Euro"Fabian hat geschrieben:Eine Tarifumstellung, z.B. Modem mit VoIP und Zugangsdaten sind durchaus denkbar.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Sternverkabelung reicht. Bitte keine neuen Vorschriften.Besserwisser hat geschrieben:Das ist aber bloß im Einfamilienhaus zulässig.Fabian hat geschrieben: Die Trennung hat aber auch einen Vorteil, wenn z.B. das Modem im Keller betrieben werden kann und von da aus Netzkabel im Haus verlegt sind.
Für Mehrfamilienhäuser ist das keine Lösung.
Edit: Es geht auch bei Baumverteilung.
Voraussetzung ist nur eine MM-Dose im Keller für das Modem als "passiver Netzzugang".
Zuletzt geändert von Fabian am 07.11.2015, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Dieser Posten, sofern er jedes Mal fällig wird, wenn der Kunde das Endgerät selbst wechselt, dürfte nicht zulässig sein, da ja gerade dies der freien Endgerätewahl widerspricht.MB-Berlin hat geschrieben:Das sehe ich auch so, dass es einen neuen Posten in der Preisliste geben wird: "Hardwarewechsel auf Kundenwunsch 29,99 Euro"Fabian hat geschrieben:Eine Tarifumstellung, z.B. Modem mit VoIP und Zugangsdaten sind durchaus denkbar.
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Außerdem würde damit der Kunde unangemessen benachteiligt, weil dem KNB ja keine Kosten entstehen, wenn der Kunde ein anderes Endgerät anschließt.
Eine einmalige Pauschale hingegen, die fällig wird für die Zuteilung der VoIP- und Internetzugangsdaten (um das "Modem" im System selbst anzumelden) dürfte jedoch in Ordnung sein (weil die Erstzuteilung dieser Anmeldedaten wie auch die Umstellung auf VoIP ja doch mit Verwaltungsaufwand für den KNB verbunden ist).
Also wie beim DSL:
Erstzuteilung DSL- und VoIP-Zugangsdaten kostet Geld, die Neuvergabe wenn der Kunde sie "verlegt" hat ebenfalls.
Aber die Freischaltung von Geräten, bei denen der Kunde selbst die Zugangsdaten besitzt und eingibt, darf nichts kosten.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Ich vermute auch eher, daß ganz neue Tarife von KDG angeboten werden, da ja auch einiges administrativ umgestellt werden muß.
Der Wechsel eines Modems Online könnte dann im Kundenportal durchgeführt werden und dürfte dann zum normalen Service ohne extra Gebühren gehören.
Modem + VoC wird es sicher weiter geben, weil das für viele Kunden reicht und nicht viel falsch gemacht werden kann.
Das wird deshalb bestimmt in einem preisgünstigen Tarif angeboten werden.
Der Wechsel eines Modems Online könnte dann im Kundenportal durchgeführt werden und dürfte dann zum normalen Service ohne extra Gebühren gehören.
Modem + VoC wird es sicher weiter geben, weil das für viele Kunden reicht und nicht viel falsch gemacht werden kann.
Das wird deshalb bestimmt in einem preisgünstigen Tarif angeboten werden.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Wenn du eine Hotline dafür anrufst, entstehen schon kosten.reneromann hat geschrieben:Außerdem würde damit der Kunde unangemessen benachteiligt, weil dem KNB ja keine Kosten entstehen, wenn der Kunde ein anderes Endgerät anschließt.
Wenn man es online machen kann, dann könnte es kostenfrei sein.
Ich bin mal gespannt, wie das umgesetzt wird. In einem halben Jahr sind wir alles schlauer.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Das klingt logisch und dachte ich mir auch. Mit unserem Telekom-Router (gemietet) war ich von Anfang an nie zufrieden. Aus Bequemlichkeit haben wir den aber trotzdem in den vier Jahren noch nicht zurückgeschickt. Nochmal werden wir so eine Krücke nicht mieten.Mike79 hat geschrieben:Gerade "der Masse" ist es ziemlich wurscht, was er da für einen Router hat. Hauptsache da kommt "WLAN und dieses Internet" raus. Und Vodafone ist mitnichten der einzige Provider. Die Telekom fährt mit dem Modell zum Beispiel ziemlich gut. Und ganz ehrlich? Mieten ist für den Kunden eigentlich immer die bessere Variante, sofern es das von ihm gewünschte Routermodell oder aber zumindest einen Router mit seinen benötigten Eigenschaften gibt. Gerät kaputt? Provider tauscht aus. Neues Gerät am Markt? Sich das neue zuschicken lassen und das alte zurückschicken. Nach einem Jahr merkst du, dass dir der Router doch nicht so taugt? Vertrag kündigen und zurückschicken und sich einfach das gewünschte Modell kaufen.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Gut, das ist dann aber kein Fehler des Mietmodells sondern deiner Bequemlichkeit Weil, wenn es für dich "eine Krücke" ist (was es für 9 von 10 Kunden wohl nicht sein dürfte), hättest du das Gerät ja jederzeit zurückgeben und dir einen eigenen Router kaufen können. Etwas, dass KabelVoDeuFonLand ja strikt verweigert.
Wenn man bei denen wenigstens die VoIP-Daten bekommen hätte ...
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates, der ursprünglich noch 2 Punkte geklärt haben wollte, empfiehlt nun, das Gesetz zu billigen.
Damit dürfte das Gesetz damit am 27.11.2015 auch vom Bundesrat gebilligt werden, und es muss dann nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesanzeiger verkündet werden.
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Damit dürfte das Gesetz damit am 27.11.2015 auch vom Bundesrat gebilligt werden, und es muss dann nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesanzeiger verkündet werden.
http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenu ... 9/011.htmlAusschussempfehlung
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, das Gesetz zu billigen.
Stand: 17.11.2015