Service Option (NE4)

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reneromann
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Re: Service Option (NE4)

Beitrag von reneromann »

berlin69er hat geschrieben:Wo ist denn in der Option aufgeführt, dass der Fehler nicht schon vorhandenen gewesen sein darf?
Was bringt die Option, wenn ich vorher alles selbst reparieren lassen muss?
Nochmal: es geht nicht darum, was du denkst oder für richtig hälst, sondern was KDG schwarz auf weiß, in die Bedingungen schreibt...
Und nochmal für dich: KD hält das Hausnetz WÄHREND der Vertragslaufzeit instand.
Der Vertrag an der neuen Adresse beginnt aber ERST mit dem Umzug, NICHT vorher!
Fehler welche VOR dem Umzug vorhanden waren, sind also über den Vertrag NICHT abgedeckt!
Dies ist auch nicht meine Meinung, sondern steht GENAU SO(!) in den Bedingungen, die du zitiert hast, drin.

Dementsprechend ist also zu prüfen, ob der Fehler WÄHREND der Vertragslaufzeit, d.h. NACH dem Umzug, oder VOR der Vertragslaufzeit, also VOR dem Umzug entstanden ist.
Sollte Letzeres der Fall sein, kann KD die Instandhaltung verweigern, da die Hausanlage in dem Fall bei Aufnahme des Vertrages bereits (partiell) defekt war und KD lediglich diesen Zustand beibehalten muss.
Dies heißt jedoch nicht, dass der (neue) Besitzer es auf eigene Kosten selbst reparieren muss, viel mehr ist der Verkäufer hier in der Haftung, weil er den Mangel an der Anlage (bewusst oder unbewusst) verschwiegen hat.

Es ist also zu klären, WANN der Defekt aufgetreten ist - und hier gibt's drei Zeiträume:

1.) VOR dem Kauf durch den (neuen) Eigentümer - dann ist der alte Eigentümer in der Pflicht...
2.) NACH dem Kauf durch den neuen Eigentümer -aber- VOR dem Vertragsumzug - dann ist der neue Eigentümer in der Pflicht [höchst unwahrscheinlich, außer der neue Eigentümer hat Wände oder Fußböden geschlitzt bzw. gebohrt]
3.) NACH dem Einzug [und der Umzugsmeldung an KD] - dann ist KD in der Pflicht...

KD wird natürlich behaupten, dass der Schaden im Zeitraum 1) oder 2) entstanden ist und damit die Haftung verweigern.
Der Eigentümer selbst kann nur hoffen, dass der Schaden in Zeitraum 1) entstanden ist - dann kann er den alten Eigentümer dafür ran kriegen, sofern er von dem Schaden wusste oder hätte wissen müssen.
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berlin69er
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Re: Service Option (NE4)

Beitrag von berlin69er »

Hm, das würde voraussetzen, dass durch den Umzug auch ein neuer Vertrag entstanden ist!? Das widerspricht aber der gängigen Praxis, bei KDG ("Verträge ziehen mit um/Laufzeit bleibt unberührt").
Und in den AGB, kann ich leider auch nichts finden, was deine These bestätigt.
https://www.vodafone.de/downloadarea/service.pdf
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reneromann
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Re: Service Option (NE4)

Beitrag von reneromann »

Der Vertrag ist aber ortsgebunden und gilt nie für zwei Objekte zeitgleich...
Auch wenn der Vertrag mit umzieht, so gilt er am neuen Objekt frühestens am Tag des Umzugs (vorher gilt er ja am alten Objekt).

Dementsprechend umfasst der Vertrag eben nur den Zustand bei Vertragsübergang/-beginn am neuen Standort (d.h. höchstwahrscheinlich bereits defekt) und nicht einen Zeitpunkt der weit in der Vergangenheit liegt (Errichtung der Anlage im damaligen einwandfreien Zustand).

Das hat übrigens nichts mit "These" zu tun, sondern mit den geschlossenen Vertragsbedingungen.
Der ursprüngliche Vertrag wurde zwischen dem TE und KD/VF über die Unterhaltung des NE4-Netzes am alten Wohnort geschlossen, d.h. die Leistung war auch nur am alten Wohnort geschuldet.
Mit dem Umzug geht der Vertrag (sofern beide Seiten sich über die Änderung des Leistungs-/Wohnortes in Bezug auf den Vertrag verständigt haben) auf die neue Adresse über - aber halt frühestens mit dem Umzug selbst.
Alles was davor an der neuen Adresse passiert -oder- danach an der alten Adresse passiert, ist durch den Vertrag nicht abgedeckt, da dies aus dem laufenden Vertrag (Dienstleistung am vereinbarten Ort, d.h. ENTWEDER alte Adresse ODER neue Adresse) herausfällt. Sofern der Service für beide Adressen gewünscht wird, muss halt auch 2x bezahlt werden.

[ähnlich beim I&P-Vertrag: Bis zum Umzugstermin ist die Leistung am alten Wohnort geschuldet, danach am Neuen. Es gibt keine Doppelversorgung während des Umzugs...].
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berlin69er
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Re: Service Option (NE4)

Beitrag von berlin69er »

Ich weiß nicht, wo du das aus den AGB rausliest... Aber warten wie einfach ab, was rauskommt!
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Re: Service Option (NE4)

Beitrag von reneromann »

berlin69er hat geschrieben:Ich weiß nicht, wo du das aus den AGB rausliest... Aber warten wie einfach ab, was rauskommt!
Was heißt "aus den AGB herausliest"?

Im BGB ist geregelt, dass es zu jedem Vertrag Mindestangaben gibt.
Dazu gehört unter anderem der Leistungsort (vgl. u.a. §269 BGB)...

Sprich zu einem geschlossenen Vertrag gehört ein Leistungsort - d.h. die Beschreibung, wo die Leistung erbracht werden soll.
Im Falle der NE4-Option ist dieser Leistungsort gekoppelt an den Ort , an dem der TV-Vertrag zu erbringen ist.

Das heißt, dass VOR dem Umzugstermin der Leistungsort der ursprungliche Standort ist (sprich die geschuldete Leistung aus der NE4-Option am ursprünglichen Standort zu erbringen ist), während NACH dem Umzugstermin (also der Anpassung des Vertrages in Bezug auf den Leistungsort) der Leistungsort der neue Standort ist. Hieraus ergibt sich direkt, dass NACH dem Umzugstermin am ursprünglichen Standort keine Leistung mehr erbracht werden muss [da dort kein Vertrag mehr besteht], gleiches gilt für den Zeitraum VOR dem Umzugstermin [da am neuen Standort dann noch kein Vertrag besteht].

Wie gesagt - das steht nicht in den AGB, muss es aber auch nicht, da es sich direkt aus den Regelungen im BGB ergibt.
Und nach den Regelungen im BGB gibt's eben halt in der Regel lediglich einen Leistungsort, alles andere muss explizit entweder in den AGB vereinbart sein [ist es definitiv nicht, wie du schon richtig angemerkt hast] -oder- explizit im Vertrag bestimmt sein [dürfte es auch nicht sein].
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berlin69er
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Re: Service Option (NE4)

Beitrag von berlin69er »

Der TV/Inet Vertrag, inkl. der Optionen, ist aber umgezogen, ohne dass er sich grundsätzlich geändert hat. Deshalb gibt's doch den Umzugsauftrag! Wenn er nicht hätte so weitergeführt werden können, wäre eine Kündigung möglich gewesen! Oder hast du die zahlreichen Diskussionen darüber vergessen?
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Re: Service Option (NE4)

Beitrag von reneromann »

berlin69er hat geschrieben:Der TV/Inet Vertrag, inkl. der Optionen, ist aber umgezogen, ohne dass er sich grundsätzlich geändert hat. Deshalb gibt's doch den Umzugsauftrag! Wenn er nicht hätte so weitergeführt werden können, wäre eine Kündigung möglich gewesen! Oder hast du die zahlreichen Diskussionen darüber vergessen?
Wenn du mu jetzt erklärst, warum ein Schaden, der VOR Vertragsbeginn/-übergang vorhanden war, auf einmal durch die Option abgedeckt sein sollte...

Nochmal für dich zum Mitschreiben, da du offensichtlich denn Zusammenhang zwischen Ursachenzeitpunkt und Vertragsbeginn/-umzug stur ignorierst...

A) Der TE hat einen Vertrag, welcher am Tag X auf den neuen Standort übergegangen ist
B) Es ist ein Schaden aufgetreten, höchstwahrscheinlich vor Tag X.

KD verweigert die Leistung, da (inoffiziell) zu teuer - vor Gericht wird jedoch ein anderes Argument vorgebracht werden: Der Ursachenzeitpunkt!

Und ähnlich wie bei einer Versicherung darf KD auch hier die Leistung berechtigt verweigern, wenn die Ursache schon vor Vertragsschluss/-umzug vorhanden war. Dies ergibt sich NICHT komplett aus den AGB sondern zum Teil auch aus dem BGB.
Denn prinzipiell ist KD nur dann in der Leistungspflicht, wenn ein Vertrag an eben jener Adresse besteht -und- aufgrund der unverzüglichen Meldepflicht von Schäden nicht verschleppt wird.
Sollte also ein Schaden schon beim Vorbesitzer aufgetreten sein, so ist der Vorbesitzer für die Beseitigung verantwortlich, unabhängig von irgendwelchen geschlossenen Optionen mit KD.
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Re: Service Option (NE4)

Beitrag von nadstefan »

Hmm jetzt wird es spannend...

Mein Fernsehtechniker war da und hatte erst mal einen halben Lachanfall, als er die Dose und die Aufschaltung gesehen hat...

Neue Dose hin und Kabel richtig angeschlossen und tata jetzt wurden aus 3 Sender 155... Jetzt hab ich nur noch das Problem, dass mir ZDF und vermutlich andere Sender noch abgehen (weiß jemand welche Frequenz das ist?) Mein Techniker wird noch mal mit Meßkoffer anrücken. Er glaubt nicht, dass es das Kabel ist. Außerdem hat er gesagt, das im Notfall das Kabel durch das Rohr gezogen werden kann.

Nächste Frage wäre, wer denn für die 1 ste Dose und Anschaltung (wurde von dem Kabel Techniker gemacht, der auch den Kabel Fehler erkannt haben wollte) zuständig ist :lol: Wahrscheinlich werden jetzt wieder einige sagen, dass der Fehler ja vorher da war und deswegen auch jetzt die Option nicht greift. :evil:

Irgendwie macht das meine Laune nicht besser, da meiner Meinung nach beide Techniker von KD bzw. Subunternehmen das vorher hätte sehen können. Abgesehen davon dass ich jetzt mal Fernsehschauen kann.
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Re: Service Option (NE4)

Beitrag von kabelhunter »

Die Programme und Frequenzen für deinen Wohnort findest Du im Helpdesk !
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Re: Service Option (NE4)

Beitrag von berlin69er »

reneromann hat geschrieben:Wenn du mu jetzt erklärst, warum ein Schaden, der VOR Vertragsbeginn/-übergang vorhanden war, auf einmal durch die Option abgedeckt sein sollte...
B) Es ist ein Schaden aufgetreten, höchstwahrscheinlich vor Tag X.
KD verweigert die Leistung, da (inoffiziell) zu teuer - vor Gericht wird jedoch ein anderes Argument vorgebracht werden: Der Ursachenzeitpunkt!
Deine Begründungen bestehen nur aus Vermutungen, sorry!
Wer sagt, dass der Fehler schon vorher war? Entscheidend, ist die Störungsmeldung des TE! Eine Prüfung, hätte KDG auch beim Umzug machen können, um festzustellen, ob es vorhandene Fehler gab. Es gab aber nur die Selfinstall Option...
Stattdessen wurde später, nach der Störungsmeldung, auf die zu hohen Kosten verwiesen. Meinst du, diese Aussage, würde vor Gericht ignoriert? Warum sollte der Techniker sagen, dass es zu teuer ist, wenn eine Aussage, "der Fehler ist bereits vorhanden gewesen", viel vorteilhafter wäre?
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