Und nochmal für dich: KD hält das Hausnetz WÄHREND der Vertragslaufzeit instand.berlin69er hat geschrieben:Wo ist denn in der Option aufgeführt, dass der Fehler nicht schon vorhandenen gewesen sein darf?
Was bringt die Option, wenn ich vorher alles selbst reparieren lassen muss?
Nochmal: es geht nicht darum, was du denkst oder für richtig hälst, sondern was KDG schwarz auf weiß, in die Bedingungen schreibt...
Der Vertrag an der neuen Adresse beginnt aber ERST mit dem Umzug, NICHT vorher!
Fehler welche VOR dem Umzug vorhanden waren, sind also über den Vertrag NICHT abgedeckt!
Dies ist auch nicht meine Meinung, sondern steht GENAU SO(!) in den Bedingungen, die du zitiert hast, drin.
Dementsprechend ist also zu prüfen, ob der Fehler WÄHREND der Vertragslaufzeit, d.h. NACH dem Umzug, oder VOR der Vertragslaufzeit, also VOR dem Umzug entstanden ist.
Sollte Letzeres der Fall sein, kann KD die Instandhaltung verweigern, da die Hausanlage in dem Fall bei Aufnahme des Vertrages bereits (partiell) defekt war und KD lediglich diesen Zustand beibehalten muss.
Dies heißt jedoch nicht, dass der (neue) Besitzer es auf eigene Kosten selbst reparieren muss, viel mehr ist der Verkäufer hier in der Haftung, weil er den Mangel an der Anlage (bewusst oder unbewusst) verschwiegen hat.
Es ist also zu klären, WANN der Defekt aufgetreten ist - und hier gibt's drei Zeiträume:
1.) VOR dem Kauf durch den (neuen) Eigentümer - dann ist der alte Eigentümer in der Pflicht...
2.) NACH dem Kauf durch den neuen Eigentümer -aber- VOR dem Vertragsumzug - dann ist der neue Eigentümer in der Pflicht [höchst unwahrscheinlich, außer der neue Eigentümer hat Wände oder Fußböden geschlitzt bzw. gebohrt]
3.) NACH dem Einzug [und der Umzugsmeldung an KD] - dann ist KD in der Pflicht...
KD wird natürlich behaupten, dass der Schaden im Zeitraum 1) oder 2) entstanden ist und damit die Haftung verweigern.
Der Eigentümer selbst kann nur hoffen, dass der Schaden in Zeitraum 1) entstanden ist - dann kann er den alten Eigentümer dafür ran kriegen, sofern er von dem Schaden wusste oder hätte wissen müssen.