Wenn du meinst! Ich halte mich lieber an eine solche Definition:
"Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, bei der die für eine ordentliche Kündigung vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht oder nicht vollständig eingehalten wird.
http://www.hensche.de/Fristlose_Kuendig ... stlos.html
Natürlich
kann eine fristlose Kündigung zu sofort erfolgen, aber auch eine Kündigung, die eine Vertragsbeendigung vier Wochen später zur Folge hat, ist eine fristlose Kündigung. Weil sich eben das "fristlos" nicht auf den Zeitpunkt, sondern das Nichteinhalten einer Frist bezieht. Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.
Und nochwas: Eine Kündigung ist immer eine einseitige (empfangsbedürftige) Willenserklärung. Egal ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Wirksam wird sie in dem Zeitpunkt, wo sie den Empfänger erreicht. Da gibt es nichts mit Einigung oder sonstwas.