Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Gastanmeldung
Fortgeschrittener
Beiträge: 434
Registriert: 13.08.2008, 21:06

Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von Gastanmeldung »

Sepultura hat geschrieben:Aber ich bin kein Anwalt. Hier schützt dich eine Rechtsschutzversicherung.
Wie kommst du darauf? Eine Rechtschutzversicherung ist kein Allheilmittel aber wie du schon richtig schreibst du bist kein Anwalt.

Gruß Gastanmeldung
kerberos
Fortgeschrittener
Beiträge: 285
Registriert: 10.12.2015, 13:56

Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von kerberos »

kabel_fan hat geschrieben:
langano hat geschrieben: - eine FRISTLOSE Kündigung hatte ich auch nicht formuliert, sondern mit vier Wochen Frist: wenn nicht vorher eine Mangelbeseitigung stattfindet,
Fristlose Kündigung bedeutet nicht unbedingt sofort, sondern ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Ich finde deshalb den Begriff "außerordentliche Kündigung" besser, da dadurch keine Missverständnisse entstehen können.
Fristlose Kündigung heißt nicht umsonst so. Das ist eine Kündigung, die eben sofort in Kraft tritt und keine Frist eingehalten wird. In der Regel ist sowas ja immer einseitig, ganz selten einigen sich Vertragsparteien auf fristlose Kündigungen.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von kabel_fan »

Wenn du meinst! Ich halte mich lieber an eine solche Definition:
"Ei­ne frist­lo­se Kündi­gung ist ei­ne Kündi­gung, bei der die für ei­ne or­dent­li­che Kündi­gung vor­ge­schrie­be­ne Kündi­gungs­frist nicht oder nicht vollständig ein­ge­hal­ten wird.
http://www.hensche.de/Fristlose_Kuendig ... stlos.html
Natürlich kann eine fristlose Kündigung zu sofort erfolgen, aber auch eine Kündigung, die eine Vertragsbeendigung vier Wochen später zur Folge hat, ist eine fristlose Kündigung. Weil sich eben das "fristlos" nicht auf den Zeitpunkt, sondern das Nichteinhalten einer Frist bezieht. Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.
Und nochwas: Eine Kündigung ist immer eine einseitige (empfangsbedürftige) Willenserklärung. Egal ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Wirksam wird sie in dem Zeitpunkt, wo sie den Empfänger erreicht. Da gibt es nichts mit Einigung oder sonstwas.
Sepultura
Fortgeschrittener
Beiträge: 123
Registriert: 28.09.2015, 22:07

Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von Sepultura »

Eine Abmahnung ist nur eine Abmahnung, wenn du mit fristloser Kündigung drohst.

Mit zivilrechtlichen Folgen drohen reicht nicht. Es ist dann keine erfolgte Abmahnung.

Auch im Arbeitsrecht ist es so:

Wenn der Chef mit arbeitsrechtlichen Folgen droht, kann er dich dann nicht fristlos kündigen, da es vorher keine Abmahnung kam, es sei denn, die Abmahnung ist entbehrlich.
langano
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: 03.02.2016, 07:45

Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von langano »

...aktuell: KD hat sich jetzt doch...aus Kulanz...auf eine Annahme der Kündigung "gerne" (!!) eingelassen- OHNE Vertragsstrafe!! Tja- das hätte auch ETWAS früher sein können. Aber Hauptsache: JETZT ist noch eine Einigung gekommen. Danke nochmals für eure Hinweise und Tipps und Kommentare, vor allem mit der 98,%- Verfügbarkeit (und mit der Schwierigkeit des Nachweises halt, von wann bis wann die Störungen jeweils auftraten!! )