Modem bei Neuvertrag trotzdem behalten?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
StormyDay
Newbie
Beiträge: 30
Registriert: 23.09.2013, 14:35

Modem bei Neuvertrag trotzdem behalten?

Beitrag von StormyDay »

Hallo...mein Vertrag Kabel 50 läuft Ende Mai aus und ich würde gerne Kabel 100 nehmen. Kündigung diese Woche noch. Da bei Kabel 100 der gleiche Router wie bei Kabel 50 ist, muss ich ihn trotzdem zurück schicken?
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Modem bei Neuvertrag trotzdem behalten?

Beitrag von kabel_fan »

Warum kündigen? Und soweit ich weiß, ist ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif jederzeit möglich.
Benutzeravatar
Menne
Insider
Beiträge: 3406
Registriert: 21.07.2013, 13:04
Wohnort: Pappenheim

Re: Modem bei Neuvertrag trotzdem behalten?

Beitrag von Menne »

Und einen Neuvertrag kannst du nur ,wenn du min 3 Monate nicht bei KD warst!

Wenn ein anderes Familienmitglied den Neuvertrag abgeschlossen hat, muss das "alte" Modem zurück!
Der Glubb is a Depp!
StormyDay
Newbie
Beiträge: 30
Registriert: 23.09.2013, 14:35

Re: Modem bei Neuvertrag trotzdem behalten?

Beitrag von StormyDay »

Moin Moin..einfach wechseln ist natürlich super. Hab ich dann irgendwelche Kosten..Bereitstellung z.B.?
chked
Fortgeschrittener
Beiträge: 151
Registriert: 21.09.2013, 17:28

Re: Modem bei Neuvertrag trotzdem behalten?

Beitrag von chked »

Hab ich dann irgendwelche Kosten
Bei Wechsel in einen höherwertigen Tarif i.d.R nein, in einen günstigeren Tarif ja.
29bde
Fortgeschrittener
Beiträge: 382
Registriert: 28.02.2010, 19:38

Re: Modem bei Neuvertrag trotzdem behalten?

Beitrag von 29bde »

Eine Kündigung könnte allerdings ein attraktives "Rückholerangebot" nach sich ziehen. Ein Tarifwechsel wird zum Listenpreis berechnet.