nicht bestellte Aufträge

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VBE-Berlin
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Re: nicht bestellte Aufträge

Beitrag von VBE-Berlin »

Eine Konstruktion is ja nicht schlecht, nur sollte sie sich auf richtige Daten beziehen-
Bubblegum hat geschrieben:Ich konstruiere mal ein Beispiel:
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1) Kabelanschluß alter Art (=analog) , Beginn Juni 1998
2) Kabel Digital Home als "Treueangebot" (nach Zwangsdigitalisierung, Preiserhöhung) nach Ablauf der Testphase nicht gekündigt , Beginn März 2007
1. Fehler -> Das Kabel Digital Home beim Treueangebot brauchte nicht gekündigt zu werden. Es lief nach 4 Wochen automatisch aus.
Bubblegum hat geschrieben:3) Man ist interessiert, Kabel Digital Englisch , Beginn Sep 2007
4) Weils ja günstiger ist Internet / Phone ab Feb 08

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Nu wird der Kabelanschluß (alt) gekündigt : Im April 08 für Mai 08
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Folgendes passiert:
a). kein Grund für eine Sonderkündigung genannt...
b). Kabelanschluß alter Art (=analog)der ja nun ein digitaler Kabelanschluß ist und nun keine 4 Wochen Frist mehr hat
sondern nun eine neue 24 Monatige Mindestlaufzeit...
2. Fehler -> Die Mindestvertragslaufzeit beim Treueangebot wurde nicht angerührt. Der Vertrag ist immer noch mit 4 Wochen Frist kündbar.

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Bubblegum hat geschrieben:Berechnung für Vertragsbeendigung zu
1.) 135,20 € , Vertragsstrafe für Zeitraum Jun 08 - Feb 09 (weil vor Ablauf gekündigt)
Falsch, da monatlich kündbar
Bubblegum hat geschrieben:2.) 98,10 € / Vertragsstrafe für Zeitraum Jun 08 - Feb 08 (weil vor Ablauf gekündigt)
Wäre gar nicht zum Tragen gekommen, da Positivoption. Leif nach 4 Wochen automatisch aus.
Bubblegum hat geschrieben: 3.) 29,70 € / Vertragsstrafe für Zeitraum Jun 08 - Aug 08 (kein Digitaler Anschluß mehr ...)
Das könnte evtl. sein
Bubblegum hat geschrieben:4.) 568,10 € / Vertragsstrafe für Zeitraum Jun 08 - Jan 10 (nur Grundpreis Paket Comfort für 29,90 € berücksichtigt, keine Flats, sonnstige Pakete usw...) da Kabelanschluß auch hier Grundlage ist ...
Kabelanschluss ist schon lange keine Grundlage mehr. Da in dem Konstukt nur der Kabelanschluss gekündigt wurde, läuft dieser Vertrag sowieso munter weiter.

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Bubblegum hat geschrieben:831,10 € ...
Unter der zusätzlichen Vorraussetzung keine Bundles abgeschlossen zu haben,
die Beträge bisher gezahlt zu haben und die zur Verfügung gestellte Ausrüstung wird zurückgesandt und kommt rechtzeitig an ...
Ich komme auf 29,70. Das die Ausrüstung zurückgesandt wird, sollte wohl selbstverständlich sein. In der Kündigungsbestätigung steht dieses ja auch noch einmal drin.
Bubblegum hat geschrieben:Sonnst gibts ja noch den Aufschlag für Smartcard (35 €) Modem (60 €) Receiver war ja kostenfreier Bestandteil des Treueangebotes (von den Versandpauschalen natürlich abgesehen ...
Diese Kosten muss keiner zahlen. Das zurücksenden macht nun wirklich nicht so viel arbeit.
Bubblegum hat geschrieben:Und das dann nur, weil man nicht beachtet hat was ein Grundlagenvertrag ist oder man keinen gescheiten Grund für die Kündigung vorweisen kann oder ganz ärgerlich natürlich: die AGB`s und die Auftragsbestätigung(en) nicht genau gelesen hat ...
Was ist bitte schön eine "Grundlagenvertrag"? Bei einer Kündigung eines Vertrages sollte man sich immer fragen, ob die MVLZ schon rum ist. Wenn nicht, sollte der gesunde Menschenverstand reichen, damit man weiss, dass man einen Grund angeben muss, da es eine Sonderkündigung sein muss.
Bubblegum hat geschrieben:Nu hoff ich bloß, das ich mich nicht verrechnet hab (ist ja schon was später) und nu keiner Panikanfälle kriegt ...
Dur hast Dich nur "geringfügig" verrechnet.
Bubblegum hat geschrieben:Übrigens: Wer meint durch Nichtzahlen aus den Verträgen rauszukommen schon mal eine Geldquelle erschließen:
Inkasso und Anwaltgebühren sind gern noch einmal zusätzlich rund 30 % Aufschlag ...
Da sind ganz normale Inkassogebühren. Wieso sollte das nicht so sein? Wenn ein Kunde nicht auf Mahnungen reagiert, ist das der ganz normale Weg.
Das maht jede Firma so!
Bubblegum hat geschrieben:Und Umziehen ohne Kündigung oder Mitteilung , oder nur telefonisch führt zum selben Ergebnis....
Aber das ist ja nu schon bekannt...
Es gibt für jede PLZ einen Medienberater bei Kabeldeutschland. Den einfach anrufen und schon kann man die Umzugsmeldung los werden. Keine Hotline, sondern ein anfassbarer Mensch. Wieso sollte man aber umziehen und seine Verträge nicht ummelden? Macht man bei Strom, Wasser etc. doch auch?

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Biolek
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Re: nicht bestellte Aufträge

Beitrag von Biolek »

Nun den Medienberater kann man nur eine sogenannte Nachricht schicken unter KD und ob er dann zurück ruft ist auch noch fraglich.
Keine Nummer, nix.
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Bubblegum
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Re: nicht bestellte Aufträge

Beitrag von Bubblegum »

Ein Dank an MB Berlin !!!
Die nächtliche Konstruktion war wahrlich daneben .... :oops:

Hätte ich als "Ausgangslage" einen Digitalen Kabelanschluss genommen, ein später zusätzliches Kabel Digital Home hätte es (fast) gepasst.

zu 1.) Tatsächlich wurde die Kündigungsfrist des alten Kabelanschlusses nicht verändert...
zu 2.) Als zusätzliche Annahme hätte der Abschluß von KDH nach der Testphase verwendet werden müssen...
zu 4.)
"Kabelanschluss ist schon lange keine Grundlage mehr. Da in dem Konstukt nur der Kabelanschluss gekündigt wurde, läuft dieser Vertrag sowieso munter weiter."

Kündigung seitens KDG greift nur, wenn keine Zustimmung zur Filtersetzung erfolgt...

" Das die Ausrüstung zurückgesandt wird, sollte wohl selbstverständlich sein. In der Kündigungsbestätigung steht dieses ja auch noch einmal drin."

Stimmt. Noch einmal, wie in der Auftragsbestätigung, den AGB`s und Preislisten. Ist aber ein sehr häufiger Beschwerdegrund der Kunden, wenn ihnen dann die Rechnung zugestellt wird. Es wird gern verdrängt oder schlichtweg überlesen.

"Was ist bitte schön eine "Grundlagenvertrag"? Bei einer Kündigung eines Vertrages sollte man sich immer fragen, ob die MVLZ schon rum ist. Wenn nicht, sollte der gesunde Menschenverstand reichen, damit man weiss, dass man einen Grund angeben muss, da es eine Sonderkündigung sein muss."

Ich bezeichne als Grundlagenvertrag einen, der als Vorraussetzung für weitere Angebote erforderlich ist. Ohne (Digitalen) Kabelanschluß, sei es als direkter Vertrag mit KDG oder indirekt über den Eigentümer, gibts kein KDHome...

Aber die MVLZ wird ebenfalls gern mißachtet - häufig fällt den Kunden dies erst auf, wenn eine Kündigungsbestätigung einen anderen als den gewünschten Termin enthält oder nach der vermeintlichen ausgesprochenen Kündigung noch eine Rechnung erfolgt oder die die Schlußrechnung unerwartet hoch ist. Das zeigt dann zudem, das die Bestätigung nicht richtig gelesen wurde. Und was den Menschenverstand angeht ... Dazu passt auch, das bei Umzug der Vertrag umgemeldet oder gekündigt werden muß. Wird sehr häufig vergessen und führt dann zu teuren Mahnkündigungen und Inkassoverfahren. Das diese "normal" sind wenn man nicht zahlt, hab ich nie bestritten. Halt auch sehr leicht zu vermeiden.

------
Zur Bewertung....
Hab mit falschen oder unvollständigen Annahmen ein verflixt schlechtes Beispiel gebracht....
Zwar nicht verrechnet - aber deswegen natürlich die Einzelbeträge falsch ....

Letztendlich war meine Intention, das wenn man seine Vertragsbedingungen nicht kennt und leichtfertig seine Mitwirkungspflichten verletzt es ganz schön teuer werden kann.

Derartig böse Erwachen gibts leider viele...
Auch durch "Beratungen" von Medienberatern, da leider auch dort schwarze Schafe unterwegs sind. Die Richtigstellungen meiner Fehlannahmen zeigt, das es auch "weiße" gibt.

In diesem Sinne... Augen auf , nicht nur bei Verträgen rund ums Fernsehen
accessfreak
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Re: nicht bestellte Aufträge

Beitrag von accessfreak »

dann habe ich ja die richtige Plattform gefunden, um meinem Ärger Luft zu machen.

Habe seit 14.08.08 Paket deluxe 26.000. Techniker kam pünklich, hat alles installiert und alles funktioniert. Nachdem ich mir einen neuen Router gekauft habe, kann ich z.T. die Geschwindigkeit nutzen (mein Sohn hat ein neues Notebook und fährt mit 20-24MBit).
Der Techniker hat mich auch gefragt, wie ich fernsehe. Da habe ich ihm bestätigt, das ich kein Kabel-TV nutzen werde, da ich eine SAT-Schüssel auf dem Dach habe.
Gestern nun kam von KD ein Kabelreceiver, den ich nicht bestellt hatte. Auf telefonischer Nachfrage sagte man mir, da der Techniker den Hauptanschluß nach seiner Installation nicht verplombt hatte, ist automatisch dieser Kabel Fernsehvertrag zustande gekommen, weswegen mir nun dieser Receiver zugesandt wurde. Die Dame meinte freundlich, wenn ich diesen nicht wollte, sollte ich ihn innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist zurücksenden, damit der Vertrag nicht zustande kommt.
Außerdem müßte der Techniker nochmal kommen, um den Anschluß zu kündigen.

Davon abgesehen könnte ich den Receiver gar nicht mit Kabel Digital nutzen, da mein Kabel vom Fernseher direkt aufs Dach zur SAT-Schüssel geht. Ich müsste mir schon extra ein Kabel vom Wohnzimmer in den Keller zum KD-Anschluss legen lassen.

Was meint Ihr? Sollte ich den Receiver mit Kommentar unfrei zurücksenden und darauf bestehen, das der VErtrag gelöscht wird? Oder wie sollte Eurer Meinung nach die Vorgehensweise sein, damit ich keinen Fehler mache?

Für Tipps, die mich später kein Geld für teure Verträge kosten, wäre ich super dankbar.

PS: Mein Vertrauen in die Kundenpolitik von KDG ist dahin.....
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Bubblegum
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Re: nicht bestellte Aufträge

Beitrag von Bubblegum »

Gruß an accessfreak,
(...) da der Techniker den Hauptanschluß nach seiner Installation nicht verplombt hatte, ist automatisch dieser Kabel Fernsehvertrag zustande gekommen, weswegen mir nun dieser Receiver zugesandt wurde.
Grundsätzlich kein böser Wille der Bearbeiter, sondern lediglich eine konsequente Umsetzung des vorliegendenden.

Aber zum Glück nichts was sich nicht zügig beheben lasst... :grin:
Gestern nun kam von KD ein Kabelreceiver, den ich nicht bestellt hatte. ( ...) Die Dame meinte freundlich, wenn ich diesen nicht wollte, sollte ich ihn innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist zurücksenden, damit der Vertrag nicht zustande kommt.
Freundlich ist prima, genannte Frist auch in Ordnung, Verfahren leider unvollständig :evil:
Mit der einfachen Rücksendung bearbeitet KDG nur den digitalen Anteil des Vertrages, von daher ist es erforderlich den Kabelanschlußvertrag zusätzlich zu widerrufen. Dieser Widerruf ist dann an die Erfurter Adresse zu richten, Receiver und Smartcard gehen dann per Retourenschein zurück.

Schau Dir die "Auftragsbestätigung " an, die der Sendung beigefügt ist, da sind die zusätzlichen Infos alle enthalten.

Ein "dezenter" Hinweis auf den abgeschlossen Vertrag "Paket deluxe " und der noch durchzuführenden Beauftragung der Filtersetzung durch KDG, und das Ganze sollte erledigt sein.
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Re: nicht bestellte Aufträge

Beitrag von accessfreak »

vielen Dank bubblegum, das sind ja richtig gute Infos. Werde ich so machen, dann werden wir weitersehen.

Sollte dieser Widerruf Deiner Meinung nach per Einschreiben geschickt werden oder reicht es, ihn dem Retourenpaket beizulegen?
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Bubblegum
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Re: nicht bestellte Aufträge

Beitrag von Bubblegum »

accessfreak hat geschrieben:vielen Dank bubblegum, das sind ja richtig gute Infos. Werde ich so machen, dann werden wir weitersehen.

Sollte dieser Widerruf Deiner Meinung nach per Einschreiben geschickt werden oder reicht es, ihn dem Retourenpaket beizulegen?

Besser getrennt von der Retoure, ein Fax tuts auch, dann den Sendebericht aufbewahren....
Gem. den AGB´s und der Widerrufsbelehrung ist dies ausreichend (und günstiger...)
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VBE-Berlin
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Re: nicht bestellte Aufträge

Beitrag von VBE-Berlin »

Hallo,

da obiges Konstrukt (Solo-Internet, kein Fernsehen gewollt, Installationsfirma setzt keinen TV-Filter -> KDG erstellt TV-Vertrag) jetzt öfter auftaucht, mal die Frage an die anwesenden Techniker:

Wissen die Techniker überhaupt, was passiert, wenn sie keinen Sperrfilter setzen?

MB-Berlin
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Re: nicht bestellte Aufträge

Beitrag von accessfreak »

MB-Berlin hat geschrieben:Hallo,

da obiges Konstrukt (Solo-Internet, kein Fernsehen gewollt, Installationsfirma setzt keinen TV-Filter -> KDG erstellt TV-Vertrag) jetzt öfter auftaucht, mal die Frage an die anwesenden Techniker:

Wissen die Techniker überhaupt, was passiert, wenn sie keinen Sperrfilter setzen?

MB-Berlin
jetzt wirds interessant - ich bin kein Techniker, was passiert denn, wenn man keinen Sperrfilter setzt?
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Re: nicht bestellte Aufträge

Beitrag von VBE-Berlin »

Wie es oben steht: Kabel Deutschland geht davon au, dass der Kunde fernsehen möchte und legt einen Vertrag dafür an.
Der Techniker hatte ja den Auftrag, den Filter zu setzen.

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