Da widersprichst du dir gerade erfolgreich selbst.Fabian hat geschrieben:[...]Das ist deine Meinung. Die Bundesnetzagentur sieht das anders, war für mich auch nicht selbstverständlich.reneromann hat geschrieben:Stillschweigende Verlängerungen sind dabei KEINE Veränderung des Vertrages, weil der bisherige Vertrag halt wie geschlossen unter den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt wird.
Es klingt aber logisch, denn der Netzabschlußpunkt ist die Multimediadose und nicht mehr ein Punkt hinter dem Kabelmodem oder Router. Wesentliche Bedingungen haben sich zum Vorteil des Kunden verbessert.
Die BNetzA kann meinen was sie will - rechtlich bindende Wirkung hat dies nicht, denn die hat alleine der Gesetzestext.
Und Fakt ist, dass im Gesetz KEINE rückwirkende Einführung für Altverträge vorgesehen ist. Somit MUSS VF gar nichts bei Altverträgen - sie können es aber freiwillig [analog zur Situation mit den Kündigungen bei Umzug in nichtversorgte Gebiete vor Einführung der TKG-Änderung].
Du schreibst es ja schon selbst: Wenn du an den bisherigen Vertragsgegebenheiten nicht festhalten willst, bleibt dir nichts anderes als eine (Änderungs-)Kündigung.Nun ist es aber so, daß ich bei einer Vertragsverlängerung der Telefonie über VoC nicht weiter zustimmen möchte. Was nun ?reneromann hat geschrieben: Und die Umstellung von VoC auf VoIP wäre eine solche Veränderung, der VF jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit nicht zustimmen muss. Geschuldet ist laut Vertrag die Telefonie über VoC und nicht über VoIP - ergo muss dir VF auch keinerlei VoIP-Zugangsdaten zuschicken, weil Telefonie über VoIP nicht geschuldet ist.
Solange dann KD noch VoIP anbietet, und davon gehe ich aus, bestimme ich, mit was für einem Endgerät ich bei mir VoIP empfange. Ich erwarte dann auch die dafür notwendigen Zugangsdaten.
Da ich den Optimismus der Bundesnetzagentur nicht ganz teile, werde ich eine entsprechende Änderungskündigung auf den Weg bringen.
Und da ist völlig unerheblich, ob KD derzeit schon Telefonie per VoIP anbietet oder nicht - du hast einen Vertrag mit VoC, ergo gilt VoC als geschuldet und nicht VoIP. Ansonsten könnte ich ja auch zur Telekom gehen und sagen, dass sie mir gefälligst 'nen ISDN-Signal auflegen sollen, da ich ein ISDN-Telefon habe, was am VoIP- bzw. Analoganschluss nicht funktioniert.
Hier solltest du jetzt aber sauber unterscheiden:Vertragsverlängerungen sind keine Altverträge, sondern eher Neuverträge, die bei Mobilfunkbetreibern deshalb auch mit kostengünstigen Smartphones belohnt werden.reneromann hat geschrieben:Heißt: VF kann nicht nach einem Gesetz zu etwas gezwungen werden, was erst nach Vertragsschluss gesetzlich geregelt wurde, sofern nicht explizit im Gesetz eine rückwirkende Anwendung FÜR ALLE Verträge vorgesehen ist. Und diese sieht die entsprechende Verordnung nicht vor - dort sind lediglich Neuverträge behandelt, nicht aber Altverträge!
Eine stillschweigende Vertragsverlängerung [wie bei KD, sofern nicht gekündigt wird] ist ein Altvertrag!
Eine explizite Vertragsverlängerung [wie bei den Mobilfunkanbietern, wo du nochmal explizit unterschreibst, dich wieder auf 2 Jahre zu binden] ist ein Neuvertrag/eine explizite Vertragsveränderung!
Da KD derzeit keinerlei solche expliziten Verlängerungen wie beim Mobilfunk vornimmt, gibt's auch keine Chance dafür, dass darüber die neuen Bedingungen in den Vertrag einfließen. Ohne explizite Veränderung am Vertrag (und sei es "nur" die explizite Verlängerung wie beim Mobilfunk) ändert sich am Vertrag gar nichts.
Viel Spaß beim Schreiben an VF mit einer Verlängung mit irgendwelchen Bedingungen. Die werden nämlich geflissentlich ignoriert.Nein, er muß entweder ab 1.8. 2016 einen neuen Vertrag abschließen, oder er muß nach der Mindestvertragslaufzeit nach dem 1.8. 2016 die Bedingungen für die Verlängerung entsprechend dem neuen Gesetz aushandeln.reneromann hat geschrieben:Heißt also: Wer nach den neuen Regeln spielen will, MUSS kündigen/upgraden oder zumindest mit VF verhandeln, da automatisch gar nichts passieren wird.
Ein Upgrade ist denkbar, aber nicht notwendig.
Entweder du kündigst und gehst auf ein Rückholangebot ein -oder- du machst ein Upgrade.
Explizite Verlängerungen sieht KD derzeit nämlich nicht vor.
Dazu wäre aber eine explizite Vertragsveränderung notwendig - und der muss KD während der Vertragslaufzeit NICHT zustimmen [wohlgemerkt: Sie müssen nicht, sie können aber]. KD könnte hier die Zustimmung auch von einem Geldbetrag X abhängig machen (Wechselgebühr ähnlich der Tauschgebühr o.ä.), da sie während des laufenden Vertrages halt keine explizite Zustimmung geben müssen.Denkbar wäre auch die Verwendung eigener Wunschhardware ohne Upgrade. Dafür wurde das Gesetz in erster Linie gemacht.