Neukunde Vodafone-Kabel 200V mit Wechsel von Telekom-DSL 16.000

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reneromann
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Re: Neukunde Vodafone-Kabel 200V mit Wechsel von Telekom-DSL 16.000

Beitrag von reneromann »

Trebo hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:insbesondere könnten die KNB den Betrieb von nicht-geprüften Geräten [d.h. bei dem die Baumusterprüfung fehlt] ablehnen
Von wem geprüf? Welche "Baumusterprüfung"? Wo ist festgelegt, ob und welche Geräte die KNB ablehnen dürfen?
Mit der Baumusterprüfung habe ich mich ein wenig missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht darum, dass dies durch ein unabhängiges Institut erfolgen MUSS, sondern darum, dass der Hersteller entsprechende Tests durchführt und mittels Konformitätserklärung auch "belegt". Denn der Hersteller muss für seine Geräte vor In-Verkehr-Bringung (in der EU) eine entsprechende Konformitätserklärung abgeben, dass sein Gerät die gängigen Normen einhält. Ohne diese Konformitätserklärung (welche durch das CE-Siegel am Gerät ersichtlich wird) geht gar nichts. Und selbst wenn, muss der Hersteller innerhalb der Konformitätserklärung angeben, WELCHE Spezifikationen das Gerät einhält.

Der KNB hingegen muss die Schnittstelle sauber definieren - sollte der Kunde Geräte "anschleppen", welche die vom KNB spezifizierten Schnittstellen NICHT erfüllen [d.h. wo die Konformitätserklärung für die vom KNB vorgegebene Schnittstelle fehlt], kann der KNB die Geräte mit Verweis auf die fehlende Konformitätserklärung zurückweisen. Sollte der Hersteller die Konformitätserklärung abgeben, obwohl das Gerät nicht konform zur angegebenen Schnittstelle/Norm ist, haftet der Hersteller für die verursachten Schäden - letzten Endes hat aber der Kunde die Laufereien, weil sein Gerät [zu Recht] vom KNB zurückgewiesen wird und der KNB erst einmal versuchen wird, den Kunden als Störer haftbar zu machen [Anschluss eines ungeeigneten Gerätes].

Der Kunde ist also gut beraten, nicht irgendwelche Geräte zu kaufen, sondern sich an die (freigegebenen) Listen vom Netzbetreiber zu halten.
Denn sollte er kein freigegebenes Gerät einsetzen, KANN es zu Problemen kommen - muss es aber nicht. Und der Kunde hat die Laufereien, nicht der Hersteller und/oder Verkäufer des Geräts... [Ich erinnere nur mal an die ganzen Händler von Kabel-Fritzboxen, die derzeit ja auch die Boxen verkaufen und nur im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass die Boxen nicht freigeschaltet werden].
Fabian
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Re: Neukunde Vodafone-Kabel 200V mit Wechsel von Telekom-DSL 16.000

Beitrag von Fabian »

reneromann hat geschrieben: Der Kunde ist also gut beraten, nicht irgendwelche Geräte zu kaufen, sondern sich an die (freigegebenen) Listen vom Netzbetreiber zu halten.
Freigegebene Listen hat die Bundesnetzagentur. Da können sie sich die Netzbetreiber besorgen.
Bei der Bundesnetzagentur müssen Geräte 4 Wochen bevor sie in Verkehr gebracht werden angemeldet werden. Hierzu ist der Nachweis der technischen Anforderungen erforderlich.

Danach gilt:
(3) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an die entsprechende Schnittstelle aus technischen Gründen nicht verweigern, wenn die Endeinrichtungen die geltenden grundlegenden Anforderungen erfüllen.
Sollten Schwierigkeiten auftreten, ist deshalb die Bundesnetzagentur zu informieren:
(5) Verursacht ein Gerät, dessen Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes bescheinigt wurde, ernsthafte Schäden an einem Netz oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb oder werden durch dieses Gerät funktechnische Störungen bewirkt, kann die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen dem Netzbetreiber gestatten, für diese Geräte den Anschluss zu verweigern, die Verbindung aufzuheben oder den Dienst einzustellen. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen teilt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die von ihr getroffenen Maßnahmen mit.
Nur für den Notfall gilt folgende für den Kunden günstige Regelung:
(6) Der Netzbetreiber kann ein Gerät im Notfall ohne vorherige Erlaubnis nur dann vom Netz abtrennen, wenn der Schutz des Netzes die unverzügliche Abschaltung des Geräts erfordert und wenn dem Benutzer unverzüglich und für ihn kostenfrei eine alternative Lösung angeboten werden kann. Der Betreiber unterrichtet unverzüglich die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen über eine derartige Maßnahme.
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berlin69er
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Re: Neukunde Vodafone-Kabel 200V mit Wechsel von Telekom-DSL 16.000

Beitrag von berlin69er »

Das geht's aber immer nur um die technische Seite, nicht die vertragliche... Anschließen alleine reicht ja nicht, wenn keine Freischaltung erfolgt! ;)
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Neukunde Vodafone-Kabel 200V mit Wechsel von Telekom-DSL 16.000

Beitrag von DarkStar »

Auch wenn es hier OT ist.
Aber es werden noch viele Leute auf die Nase fallen, die sich irgendwas bei Ebay an Routern / Fritten kaufen und dann von VF nur einen erhobenen Zeigefinger bekommen werden.
reneromann
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Re: Neukunde Vodafone-Kabel 200V mit Wechsel von Telekom-DSL 16.000

Beitrag von reneromann »

berlin69er hat geschrieben:Das geht's aber immer nur um die technische Seite, nicht die vertragliche... Anschließen alleine reicht ja nicht, wenn keine Freischaltung erfolgt! ;)
Na ja - mit dem kleinen Unterschied, dass VF ab dem 01.08. nicht mehr einfach so die vom Kunden gekauften Endgeräte abweisen darf.
Dies gilt natürlich nur für Neuverträge...
Von der technischen Seite mal abgesehen, dass ein Endgerät auch zum Anschluss passen muss (d.h. DOCSIS-Endgerät mit VoC zum DOCSIS-VoC-Vertrag und DOCSIS-Endgerät mit (nachgeschaltetem) VoIP zum DOCSIS-VoIP-Vertrag, ähnlich wie bei der CuDa - DSL+ISDN-Endgerät für DSL+ISDN, DSL+VoIP-Endgerät für DSL+VoIP). Sollte der Kunde ein nicht geeignetes Endgerät (Endgerät ohne VoC bei VoC-Vertrag) anschließen, so kann VF die Internetleitung nicht mehr verweigern [analog zum DSL-Modem ohne Telefonie] - jedoch muss der Kunde dann damit leben, dass Teile seines Vertrages aufgrund vom Kunden zu vertretenden Gründen (unpassendes Endgerät) nicht erfüllt werden können - oder er nimmt Geld in die Hand und stellt den Vertrag passend zum Endgerät um.


Das die alten (unterschlagenen) Fritzboxen mit Verweis auf das Eigentumsverhältnis nicht freigeschaltet werden dürften, ist in meinen Augen klar [denn hier hilft dem Kunden das TKG keinen Deut - wenn der Kunde kein Eigentum am Gerät hat, kann der Eigentümer (VF) halt immer noch bestimmen, was mit dem Gerät passiert].