Mit der Baumusterprüfung habe ich mich ein wenig missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht darum, dass dies durch ein unabhängiges Institut erfolgen MUSS, sondern darum, dass der Hersteller entsprechende Tests durchführt und mittels Konformitätserklärung auch "belegt". Denn der Hersteller muss für seine Geräte vor In-Verkehr-Bringung (in der EU) eine entsprechende Konformitätserklärung abgeben, dass sein Gerät die gängigen Normen einhält. Ohne diese Konformitätserklärung (welche durch das CE-Siegel am Gerät ersichtlich wird) geht gar nichts. Und selbst wenn, muss der Hersteller innerhalb der Konformitätserklärung angeben, WELCHE Spezifikationen das Gerät einhält.Trebo hat geschrieben:Von wem geprüf? Welche "Baumusterprüfung"? Wo ist festgelegt, ob und welche Geräte die KNB ablehnen dürfen?reneromann hat geschrieben:insbesondere könnten die KNB den Betrieb von nicht-geprüften Geräten [d.h. bei dem die Baumusterprüfung fehlt] ablehnen
Der KNB hingegen muss die Schnittstelle sauber definieren - sollte der Kunde Geräte "anschleppen", welche die vom KNB spezifizierten Schnittstellen NICHT erfüllen [d.h. wo die Konformitätserklärung für die vom KNB vorgegebene Schnittstelle fehlt], kann der KNB die Geräte mit Verweis auf die fehlende Konformitätserklärung zurückweisen. Sollte der Hersteller die Konformitätserklärung abgeben, obwohl das Gerät nicht konform zur angegebenen Schnittstelle/Norm ist, haftet der Hersteller für die verursachten Schäden - letzten Endes hat aber der Kunde die Laufereien, weil sein Gerät [zu Recht] vom KNB zurückgewiesen wird und der KNB erst einmal versuchen wird, den Kunden als Störer haftbar zu machen [Anschluss eines ungeeigneten Gerätes].
Der Kunde ist also gut beraten, nicht irgendwelche Geräte zu kaufen, sondern sich an die (freigegebenen) Listen vom Netzbetreiber zu halten.
Denn sollte er kein freigegebenes Gerät einsetzen, KANN es zu Problemen kommen - muss es aber nicht. Und der Kunde hat die Laufereien, nicht der Hersteller und/oder Verkäufer des Geräts... [Ich erinnere nur mal an die ganzen Händler von Kabel-Fritzboxen, die derzeit ja auch die Boxen verkaufen und nur im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass die Boxen nicht freigeschaltet werden].