Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
So langsam wird es konkreter, die Subventionierung der Kabelnetzbetreiber über die Rundfunkgebühren:
Gesetz für Einspeisegebühr von ARD und ZDF dürfte kommen
http://www.golem.de/news/kabelnetz-gese ... 21603.html
Viele offene Fragen:
- Wie soll das finanziert werden? Durch Einsparungen oder wird die geplante Senkung des Rundfunkbetrags wieder zurückgenommen?
- Was ist ein angemessenes Entgelt?
- Wer erhält alles einen Stück vom Kuchen? Auch die kleinen Kabelnetzbetreibern, IPTV, Web-TV Angebote wie Zattoo, Antennengemeinschaften, der Sat-Zuschauer, der ARD/ZDF sozusagen bei sich "einspeist"?
- Soll VFKD auch noch mittels Zwangsentgelten von den ÖR dafür belohnt werden, dass sie bis in alle Ewigkeit auf ihr analoges Fernsehen verharren?
- Werden ARD/ZDF dann ein Interesse daran haben (bereits sein zu zahlen) für die HD-Sender, die ja bekanntlich nicht must-carry sind?
- Bleibt der schlechte Plattformstandard trotz künftiger Zwangsentgelte erhalten?
- Warum soll es überhaupt diese Lösung geben, obwohl es das Modell der Einspeiseentgelte ohnehin nur in Deutschland gab/gibt?
- Die Entgelte richten sich üblicherweise nach der Anzahl der Kunden. Was ist, wenn ein zwangsverkabelter Mieter den Kabelanschluss gar nicht nutzt und stattdessen IPTV hat? Bekommen dann Kabelnetzbetreiber X und IPTV-Anbieter Y gleichermaßen Entgelte? Das verdeutlicht nochmal, wie problematisch Einspeiseentgelte und Zwangsverkabelung sind.
Gesetz für Einspeisegebühr von ARD und ZDF dürfte kommen
http://www.golem.de/news/kabelnetz-gese ... 21603.html
Viele offene Fragen:
- Wie soll das finanziert werden? Durch Einsparungen oder wird die geplante Senkung des Rundfunkbetrags wieder zurückgenommen?
- Was ist ein angemessenes Entgelt?
- Wer erhält alles einen Stück vom Kuchen? Auch die kleinen Kabelnetzbetreibern, IPTV, Web-TV Angebote wie Zattoo, Antennengemeinschaften, der Sat-Zuschauer, der ARD/ZDF sozusagen bei sich "einspeist"?
- Soll VFKD auch noch mittels Zwangsentgelten von den ÖR dafür belohnt werden, dass sie bis in alle Ewigkeit auf ihr analoges Fernsehen verharren?
- Werden ARD/ZDF dann ein Interesse daran haben (bereits sein zu zahlen) für die HD-Sender, die ja bekanntlich nicht must-carry sind?
- Bleibt der schlechte Plattformstandard trotz künftiger Zwangsentgelte erhalten?
- Warum soll es überhaupt diese Lösung geben, obwohl es das Modell der Einspeiseentgelte ohnehin nur in Deutschland gab/gibt?
- Die Entgelte richten sich üblicherweise nach der Anzahl der Kunden. Was ist, wenn ein zwangsverkabelter Mieter den Kabelanschluss gar nicht nutzt und stattdessen IPTV hat? Bekommen dann Kabelnetzbetreiber X und IPTV-Anbieter Y gleichermaßen Entgelte? Das verdeutlicht nochmal, wie problematisch Einspeiseentgelte und Zwangsverkabelung sind.
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- Ehrenmitglied
- Beiträge: 35642
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Da wird es bestimmt noch sehr viele Diskussionen geben.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
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- Insider
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Eigentlich kann das Gesetz zur "Zwangsbezahlung" doch nur eins heißen:
Wer bezahlt, bestimmt die Musik.
Wenn die ÖR also für die TP bezahlen müssen, dann dürfen sie auch bestimmen, was und in welcher Qualität auf den TP gesendet wird (ähnlich wie Sky bei VF ja auch am Drücker ist und theoretisch auch die Belegung so ändern könnte, dass es alle HD-Sender, dafür aber weniger SD-Varianten gibt -oder- alle Sender MPEG-4-codiert sind).
Was die Gebühren an Sat-Empfänger anbetrifft:
Das glaubst du doch wohl selbst nicht - Kabelnetze sind ja auch erst Kabelnetze, wenn eine gewisse Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und unterliegen vorher keinerlei Regulierung (und dementsprechend z.B. auch keinem Must-Carry). Was der einzelne Teilnehmer zum Empfang benötigt, d.h. die Hausanlage, wird in keinem Fall subventioniert/bezahlt - es geht also quasi nur um den Weg BIS zum Haus hin - d.h. entweder bis zum HÜP des KNB -oder- der Antenne/Schüssel.
Derzeit bezahlen die ÖR sowohl für die Sat-Ausstrahlung [warum eigentlich, wenn man doch "flächendeckend" DVB-T(2) ausbaut] und für die terrestrische Ausstrahlung [warum eigentlich, wenn man doch DVB-S(2) hat]. Nur für die KNB (egal wie groß) wird nichts bezahlt...
Im Prinzip könnten die ÖR auch das ganze DVB-T(2)-Netz abschalten oder die Subventionen dafür einstellen - immerhin kann das TV-Programm deutschlandweit auch per DVB-S(2) empfangen werden.
Wer bezahlt, bestimmt die Musik.
Wenn die ÖR also für die TP bezahlen müssen, dann dürfen sie auch bestimmen, was und in welcher Qualität auf den TP gesendet wird (ähnlich wie Sky bei VF ja auch am Drücker ist und theoretisch auch die Belegung so ändern könnte, dass es alle HD-Sender, dafür aber weniger SD-Varianten gibt -oder- alle Sender MPEG-4-codiert sind).
Was die Gebühren an Sat-Empfänger anbetrifft:
Das glaubst du doch wohl selbst nicht - Kabelnetze sind ja auch erst Kabelnetze, wenn eine gewisse Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und unterliegen vorher keinerlei Regulierung (und dementsprechend z.B. auch keinem Must-Carry). Was der einzelne Teilnehmer zum Empfang benötigt, d.h. die Hausanlage, wird in keinem Fall subventioniert/bezahlt - es geht also quasi nur um den Weg BIS zum Haus hin - d.h. entweder bis zum HÜP des KNB -oder- der Antenne/Schüssel.
Derzeit bezahlen die ÖR sowohl für die Sat-Ausstrahlung [warum eigentlich, wenn man doch "flächendeckend" DVB-T(2) ausbaut] und für die terrestrische Ausstrahlung [warum eigentlich, wenn man doch DVB-S(2) hat]. Nur für die KNB (egal wie groß) wird nichts bezahlt...
Im Prinzip könnten die ÖR auch das ganze DVB-T(2)-Netz abschalten oder die Subventionen dafür einstellen - immerhin kann das TV-Programm deutschlandweit auch per DVB-S(2) empfangen werden.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Wird oft vergessen, DVB-T ist konzipiert für eine mobile Versorgung von sich bewegenden Empfängern. Das wird mit eine SAT-Schüssel etwas kompliziert.Im Prinzip könnten die ÖR auch das ganze DVB-T(2)-Netz abschalten oder die Subventionen dafür einstellen - immerhin kann das TV-Programm deutschlandweit auch per DVB-S(2) empfangen werden.
MfG
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Wenn DVB-T(2) wirklich für eine Versorgung von bewegten Empfängern dienen soll, warum hat man dann Radio per DAB+ und nicht per DVB-T(2) realisiert?Uli22 hat geschrieben:Wird oft vergessen, DVB-T ist konzipiert für eine mobile Versorgung von sich bewegenden Empfängern. Das wird mit eine SAT-Schüssel etwas kompliziert.Im Prinzip könnten die ÖR auch das ganze DVB-T(2)-Netz abschalten oder die Subventionen dafür einstellen - immerhin kann das TV-Programm deutschlandweit auch per DVB-S(2) empfangen werden.
Ganz einfach, weil DVB-T(2) angeblich nämlich bei bewegten Empfängern doch nicht so empfangsstabil ist, wie es sein sollte...
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Wird auch gerne vergessen: DVB-T(2) ist auch wichtig für Wohnsituationen, in denen keine Schüssel montiert werden kann oder darf. Und auch für Zweit-/Drittgeräte, für die das Installieren zusätzlicher SAT-Anschlüsse nicht lohnt oder nicht möglich ist.Uli22 hat geschrieben:Wird oft vergessen, DVB-T ist konzipiert für eine mobile Versorgung von sich bewegenden Empfängern. Das wird mit eine SAT-Schüssel etwas kompliziert.
Mit dem Regelbetrieb von DVB-T2 HD werden seitens der Öffis pro Mux "nur" 5 Programme übertragen, weil man sich dafür entschieden hat, einen höheren Fehlerschutz zu wählen, damit auch der mobile Empfang von DVB-T2 HD möglich sein wird. Das ist bei den Multiplexen der Media Broadcast / freenet.tv nicht gewährleistet.reneromann hat geschrieben:Ganz einfach, weil DVB-T(2) angeblich nämlich bei bewegten Empfängern doch nicht so empfangsstabil ist, wie es sein sollte...
Das ist hier aber OT!
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Auch wenns es OT ist, es gab Radio über DVB-T. Nur macht es sich schlecht einen DVB-T Empfänger mit sich rumzuschleppen wenn man über diesen Weg Radio hören wollte.reneromann hat geschrieben: Wenn DVB-T(2) wirklich für eine Versorgung von bewegten Empfängern dienen soll, warum hat man dann Radio per DAB+ und nicht per DVB-T(2) realisiert?
Ganz einfach, weil DVB-T(2) angeblich nämlich bei bewegten Empfängern doch nicht so empfangsstabil ist, wie es sein sollte...
Also eher unpraktisch für mobil.
Was das Gesetz über eine Einspeisegebühr für die ÖR betrifft, ich bin da eher skeptisch.
Vermute das wird noch ewig dauern, weil sich da alle nicht einig werden (wollen?).
Andererseits, TC, soweit mir bekannt hat noch nie was erhalten, da geht's doch auch.
VF hat auch ohne Einspeisegebühr ÖR Sender eingespeist.
Geht doch.
Schließlich verlangen die ÖR ja auch nichts dafür das VF und UM die Signal nutzen, die gehören ja den und nicht den KNB's.
Letztendlich ist auch Wurst ob deswegen, sollte es so ein Gesetz irgendwann geben, die Rundfunkgebühr wieder erhöht wird oder der KNB einfach mal die Kosten für den Kabelanschluß erhöht, als Beispiel.
Zahlen tut in jedem Fall der Kunde, da ist es fast egal an wen.
mfg peter
Samsung UE49NU7179
VU+ Duo 4K mit DVB-C FBC Tuner (G09 mit HD Premium und HD Premium Plus), DVB-T2 Dual HD Tuner mit freenet.tv
Humax HDR 4100 mit D08 und Basic TV
AV-Receiver: Denon AVR-S650H
Internet & Phone: FritzBox 6591 (mit Fritz 7.57), CableMax 1000
DAB+ Autoradio: Kenwood KDC-DAB41U
VU+ Duo 4K mit DVB-C FBC Tuner (G09 mit HD Premium und HD Premium Plus), DVB-T2 Dual HD Tuner mit freenet.tv
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Ich seh das etwas anders.Peter65 hat geschrieben:Auch wenns es OT ist, es gab Radio über DVB-T. Nur macht es sich schlecht einen DVB-T Empfänger mit sich rumzuschleppen wenn man über diesen Weg Radio hören wollte.reneromann hat geschrieben: Wenn DVB-T(2) wirklich für eine Versorgung von bewegten Empfängern dienen soll, warum hat man dann Radio per DAB+ und nicht per DVB-T(2) realisiert?
Ganz einfach, weil DVB-T(2) angeblich nämlich bei bewegten Empfängern doch nicht so empfangsstabil ist, wie es sein sollte...
Also eher unpraktisch für mobil.
Was das Gesetz über eine Einspeisegebühr für die ÖR betrifft, ich bin da eher skeptisch.
Vermute das wird noch ewig dauern, weil sich da alle nicht einig werden (wollen?).
Wenn wirklich alle KNB's / IPTV Anbieter in Zukunft faire und Gesetzlich festgelegte Einspeisegelder bekommen, kann das für uns und Kunden Insbesondere bei VF doch nur besser werden.
Da kann man nämlich ernsthaft hoffen das wir wieder die Signale so bekommen wie die Sender sie zur Verfügung stellen (HbbTV etc).
Es kann nur besser für uns werden.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Klar - und für DAB(+) benötigt man keinen Receiver oder wie...Peter65 hat geschrieben:Auch wenns es OT ist, es gab Radio über DVB-T. Nur macht es sich schlecht einen DVB-T Empfänger mit sich rumzuschleppen wenn man über diesen Weg Radio hören wollte.reneromann hat geschrieben: Wenn DVB-T(2) wirklich für eine Versorgung von bewegten Empfängern dienen soll, warum hat man dann Radio per DAB+ und nicht per DVB-T(2) realisiert?
Ganz einfach, weil DVB-T(2) angeblich nämlich bei bewegten Empfängern doch nicht so empfangsstabil ist, wie es sein sollte...
Also eher unpraktisch für mobil.
Man hätte hier klar auf eine Technik setzen können, damit man NICHT zwei Geräte mitschleppen muss - eins für's Radio und ein weiteres für's TV (ähnlich wie im Kabel-Bereich, wo DVB-C für Radio und DAB(+) ja auch nicht kompatibel sind). Dann hätte man auch nicht 2 USB-Sticks für PC/Notebook o.ä. benötigt - einen für den Radio- und einen für den TV-Empfang [wobei sich das mittlerweile dank SDR-Fähigkeit und Software-Dekodierung schon soweit bessert, dass die DVB-T(2)-Sticks i.d.R. auch DAB(+) können].
Die ÖR verlangen nichts - jedoch verlangen diverse Verwertungsgesellschaften Geld von den KNB dafür, dass sie das Signal der Sender [egal ob ÖR, Privat oder Pay-TV] verbreiten - was ja eigentlich auch ziemlich sinnfrei ist, da die Sender eh an die Verwertungsgesellschaften und Lizenzgeber abführen müssen und somit die VGs und Lizenzgeber doppelt kassieren [einmal vom Sender und einmal vom KNB].[...]Schließlich verlangen die ÖR ja auch nichts dafür das VF und UM die Signal nutzen, die gehören ja den und nicht den KNB's.
Im Prinzip ja - der Kunde wird's richten müssen.Letztendlich ist auch Wurst ob deswegen, sollte es so ein Gesetz irgendwann geben, die Rundfunkgebühr wieder erhöht wird oder der KNB einfach mal die Kosten für den Kabelanschluß erhöht, als Beispiel. Zahlen tut in jedem Fall der Kunde, da ist es fast egal an wen.
Die Frage ist nur, ob der Kabel-Kunde, der derzeit ja über die RF-Gebühr sowohl DVB-T(2) als auch DVB-S(2)-Empfang "subventioniert", nicht jetzt schon der Depp der Nation ist. Schließlich bezahlt er derzeit für die Zuführung und Verbreitung der Signale im Kabelnetz an den KNB (der das Signal ja kostenlos* von den ÖR bekommt) -UND- für die Zuführung und Verbreitung der Signale an die für ihn teilweise nicht nutzbaren Empfangsarten "Satellit" und "Terrestrik". Wenn hier wenigstens in den Rundfunkgebühren die Anteile für die Sat- und Terrestrik-Ausstrahlung bei Vorliegen eines Kabel- oder IPTV-Anschlusses wegfallen würden, dann wäre es ja auch wiederum gerecht (schließlich würden dann Sat- und Terrestrik-Nutzer über die Rundfunkabgabe ihren Empfangsweg bezahlen, während die Kabel- und IPTV-Nutzer ja ihren Empfangsweg eh schon beim Provider bezahlen).
* mit den oben genannten Einschränkungen
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Theoretisch kanns besser werden ob das dann aber auch praktisch erfolgt, das steht m.E. auf einem anderen Blatt.DarkStar hat geschrieben: Ich seh das etwas anders.
Wenn wirklich alle KNB's / IPTV Anbieter in Zukunft faire und Gesetzlich festgelegte Einspeisegelder bekommen, kann das für uns und Kunden Insbesondere bei VF doch nur besser werden.
Da kann man nämlich ernsthaft hoffen das wir wieder die Signale so bekommen wie die Sender sie zur Verfügung stellen (HbbTV etc).
Es kann nur besser für uns werden.
Ich glaubs erst wen es den tatsächlich passiert.
Für DAB+ reicht schon ein Empfänger der in die Hosentasche passt.reneromann hat geschrieben: Klar - und für DAB(+) benötigt man keinen Receiver oder wie...
Man hätte hier klar auf eine Technik setzen können, damit man NICHT zwei Geräte mitschleppen muss - eins für's Radio und ein weiteres für's TV (ähnlich wie im Kabel-Bereich, wo DVB-C für Radio und DAB(+) ja auch nicht kompatibel sind). Dann hätte man auch nicht 2 USB-Sticks für PC/Notebook o.ä. benötigt - einen für den Radio- und einen für den TV-Empfang [wobei sich das mittlerweile dank SDR-Fähigkeit und Software-Dekodierung schon soweit bessert, dass die DVB-T(2)-Sticks i.d.R. auch DAB(+) können].
Ich weiß nicht so recht, aber alles in einem Gerät wegen gleicher Technik?
Für meine Begriffe nicht wirklich, aber lassen wir das, ist OT.
Dann ist es doch in Ordnung wenn die KNB das Signal kostenlos vom Anbieter erhalten.Die ÖR verlangen nichts - jedoch verlangen diverse Verwertungsgesellschaften Geld von den KNB dafür, dass sie das Signal der Sender [egal ob ÖR, Privat oder Pay-TV] verbreiten - was ja eigentlich auch ziemlich sinnfrei ist, da die Sender eh an die Verwertungsgesellschaften und Lizenzgeber abführen müssen und somit die VGs und Lizenzgeber doppelt kassieren [einmal vom Sender und einmal vom KNB].
Wer sagt denn das ich als Bürger neben DVB-C nicht auch die anderen Empfangsarten parallel nutzen kann.Im Prinzip ja - der Kunde wird's richten müssen.
Die Frage ist nur, ob der Kabel-Kunde, der derzeit ja über die RF-Gebühr sowohl DVB-T(2) als auch DVB-S(2)-Empfang "subventioniert", nicht jetzt schon der Depp der Nation ist. Schließlich bezahlt er derzeit für die Zuführung und Verbreitung der Signale im Kabelnetz an den KNB (der das Signal ja kostenlos* von den ÖR bekommt) -UND- für die Zuführung und Verbreitung der Signale an die für ihn teilweise nicht nutzbaren Empfangsarten "Satellit" und "Terrestrik". Wenn hier wenigstens in den Rundfunkgebühren die Anteile für die Sat- und Terrestrik-Ausstrahlung bei Vorliegen eines Kabel- oder IPTV-Anschlusses wegfallen würden, dann wäre es ja auch wiederum gerecht (schließlich würden dann Sat- und Terrestrik-Nutzer über die Rundfunkabgabe ihren Empfangsweg bezahlen, während die Kabel- und IPTV-Nutzer ja ihren Empfangsweg eh schon beim Provider bezahlen).
* mit den oben genannten Einschränkungen
Ich hab neben einen DVB-T(2) Receiver auch mehrere DAB+ Empfangsgeräte (wofür wir ja auch mit der Rundfunkgebühr bezahlen), neben meinen Kabelanschluß.
Wie bitte willst du das trennen?
Was hat die RF-Gebühr damit zu tun das ich einen Kabelanschluß nutze? Sicher insofern das der KNB mir die kostenlosen Signale der ÖR zu Verfügung stellt. Welches ich aber nicht nutzen (sehen) muß.
Für mich dient die RF-Gebühr dazu das die Sender ihr Programm senden können, egal über welchen Empfangsweg. Also nicht nur dazu z.B. Sat zu "subventionieren".
Ich hab damit keine Probleme.
Ich habe aber auch keine Lust der Einzugsbehörde bekannt zu geben welche Empfangswege ich nutze, mit Verlaub, das geht die einen Sch...dreck an.
Oder sperren die mir dann DVB-T wenn ich angebe, ich nutze einen Kabelanschluß?
Was solls, wenns ums Geld geht wird so manche Idee in die Welt gesetzt, ob die Sinn macht ist ne ganz andere Geschichte.
mfg peter
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DAB+ Autoradio: Kenwood KDC-DAB41U
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Humax HDR 4100 mit D08 und Basic TV
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DAB+ Autoradio: Kenwood KDC-DAB41U