Lies dir nochmal DRINGEND das BGB in Sachen Vertragsrecht durch - Verträge können nur in beiderseitigem Einverständnis geändert werden, einseitige Änderungen gehen nur dann, wenn es zwingende Gründe (z.B. eine Gesetzesänderung) gibt.Heiner hat geschrieben:Auf Verträge mit der WoWi zu verweisen ist auch irgendwie fadenscheinig. Als ob die wie ein Gesetz in Stein gemeißelt sind (und selbst Gesetze sind das nicht, selbst im Grundgesetz nicht, von den bekannten Ausnahmen abgesehen). Man könnte ja nachverhandeln! Und wenn da bei VFKD im Vertragsmanagement jemand mit Weitsicht gearbeitet hat, müsste es in den Verträgen ohnehin einen Passus geben über Digitalisierung. Vergessen wir nicht, dass der Simulcast mittlerweile 20 Jahre anhält - selbst wenn man nur die Zeiten nimmt, seit denen es die Privaten digital im Kabel gibt, sind es schon 11 Jahre, in denen man das hätte regeln können. VFKD bzw. die KDG als solches gibt es nun ja auch mindestens schon 14 Jahre.
Wenn VF also langlaufende Verträge mit der WoWi hat, hat VF die -bis zum regulären Kündigungstermin- auch zu erfüllen, außer:
a) ein Gesetz macht Teile der Erfüllung unmöglich/überflüssig (-> Analog-Verbreitung wird seitens des Gesetzgebers verboten, wie in Bayern)
-oder-
b) man ändet in beiderseitigem Einverständnis den Vertrag.
Wenn VF also abschalten wollen würde und (noch) Verträge mit der WoWi über die analoge Belieferung hat, gibt es "nur" 3 Wege:
a) Alle Altverträge mit der analogen Belieferung zum regulären Vertragsende kündigen und bei Neuverträgen nur noch digitale Belieferung reinschreiben - dann dauert's halt, bis auch der letzte Vertrag beendet wurde (und das können noch Jahre sein)
b) Ein Gesetz verbietet die Analog-Verbreitung zum Tag X - dann kann VF ohne jegliche Kompensation an den Vertragspartner einfach zum Tag X analog abschalten
c) Man verhandelt mit allen Vertragspartnern nach und macht ihnen den Umstieg auf Digital-only-Verträge "schmackhaft", z.B. mit Gratis-Receivern für die (betroffenen) Kunden - das kostet aber Geld -UND- der Vertragspartner muss nicht zustimmen [wobei wir dann wieder bei einer regulären Kündigung zum Vertragsende wären]
Wobei das, was UM gerade macht, quasi unter Punkt c) fällt:
Wir schalten analog ab, geben euren Mietern dafür aber kostenlos einen Receiver, damit ihr und eure Mieter keine Kosten haben... Die Frage ist nur, ob VF sich das leisten will - immerhin leben im VF-Einzugsgebiet ja doch dezent mehr Nutzer als im UM-Einzugsgebiet - und wenn wirklich noch 1..2 Millionen Kunden ausschließlich analog sehen, dann sind das selbst bei einem Gerätepreis von 30 Euro (incl. Versand) und einem Receiver pro Kunden schnell mal 30..60 Millionen, die dann "weg" sind.
Ja und? UM macht sich's einfach und gibt Gratis-Receiver an die Kunden aus, die derzeit (noch) analog schauen.Und wie spooky schon sagt, UM muss doch das gleiche Problem haben. Wenn nicht sogar noch viel ausgeprägter! Gerade hier in NRW gibt es ja eine ganze Reihe von Großstädten und damit tendenziell auch mehr WoWi. Es gibt das Ruhrgebiet, das stark besiedelte nördliche Rheinland und in den anderen UM-Ländern gibt es ja auch ausgeprägte Ballungsräume wie Rhein-Main und Rhein-Neckar.
Sprich: Die Kunden, die von der Abschaltung betroffen sind, bekommen gratis Receiver mit Scart-/HDMI-Ausgang und können damit dann ihr "altes" TV-Gerät "befeuern".
Wahrscheinlich ist dieses Vorgehen auch mit den ganzen WoWi abgesprochen (bzw. wurden an den Verträgen solche Anpassungen vorgenommen).
Wobei das natürlich UM Geld kostet - die Frage ist nur, ob das mehr oder weniger als die ständige Re-Analogisierung und Bandbreitenverschwendung ist.
Sofern man davon ausgehen kann, das Teile des freiwerdenden Spektrums für I&P genutzt werden, kann sich UM damit Segmentierungen sparen (die natürlich aufgrund der teilweise notwendigen Buddelei auch richtig in's Geld gehen), sofern man nicht höhere Geschwindigkeiten anbieten will.