Wegen eignem Router HomeBox gekündigt - jetzt nur noch 1 Sprachkanal und weniger Rufnummern?!

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dirk_aw
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Re: Wegen eignem Router HomeBox gekündigt - jetzt nur noch 1 Sprachkanal und weniger Rufnummern?!

Beitrag von dirk_aw »

DReffects hat geschrieben:So jetzt aber mal was anderes: Gerade eine Mail von AVM bekommen mit einem Firmware-Update. Und siehe da: Die Box läuft.

Offenbar beruhten also alle Probleme der letzten zwei Monate nur darauf :(

Hi,
ist da ein link drin, warte auch auf die Mail, meine Box hat auchz das Problem seit vergangener Nacht.

Gruß Dirk
qwedsayxc
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Re: Wegen eignem Router HomeBox gekündigt - jetzt nur noch 1 Sprachkanal und weniger Rufnummern?!

Beitrag von qwedsayxc »

reneromann hat geschrieben: Leider funktioniert es genau so, wie ich schrieb...
Der Grundsatz von Treu und Glauben zählt deshalb leider nicht, weil im Begleitschreiben auf die Neubuchung hingewiesen wird (du hättest stutzig werden müssen, dass statt der besprochenen 6360 eine 6490 gekommen ist - und auch das Begleitschreiben hätte dich stutzig machen müssen)... Und wie gesagt: Für genau diesen Fall gibt's ja im BGB den Widerruf...
Entschuldigung, aber das ist Unsinn. Ein Widerrufsrecht kann nur bestehen, wenn überhaupt eine entsprechende Willenserklärung abgegeben wurde, siehe § 355 BGB.
reneromann hat geschrieben: Um es auf dein Beispiel zu bringen: Im Prinzip kannst du ungefragt Waren incl. WRB(!) und Rechnung rausschicken - wobei du das Problem hättest, dass vom Empfänger vorher kein Kontakt mit dir stattfand
Ja, du kannst ungefragt Waren und Rechnungen rausschicken - ein Anspruch gegen den Empfänger wird dadurch jedoch nicht begründet, siehe § 241a BGB ("Unbestellte Leistungen"). Der Empfänger kann "nach herrschender Meinung die Sachen beliebig gebrauchen, verbrauchen oder entsorgen, es trifft ihn auch keine Aufbewahrungspflicht." (https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestell ... utschland))
reneromann
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Re: Wegen eignem Router HomeBox gekündigt - jetzt nur noch 1 Sprachkanal und weniger Rufnummern?!

Beitrag von reneromann »

qwedsayxc hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben: Leider funktioniert es genau so, wie ich schrieb...
Der Grundsatz von Treu und Glauben zählt deshalb leider nicht, weil im Begleitschreiben auf die Neubuchung hingewiesen wird (du hättest stutzig werden müssen, dass statt der besprochenen 6360 eine 6490 gekommen ist - und auch das Begleitschreiben hätte dich stutzig machen müssen)... Und wie gesagt: Für genau diesen Fall gibt's ja im BGB den Widerruf...
Entschuldigung, aber das ist Unsinn. Ein Widerrufsrecht kann nur bestehen, wenn überhaupt eine entsprechende Willenserklärung abgegeben wurde, siehe § 355 BGB.
Die Frage ist nicht, was man als Kunde denkt, sondern was der Anbieter verstanden hat - gerade bei Telefongesprächen kann es da durchaus unterschiedliche Auffassungen geben.
Zumal es hier ja entsprechende Telefongespräche gab, bei denen um eine Neubuchung der Option gebeten wurde - hierbei handelt es sich natürlich um eine Willenserklärung des Kunden (wenn auch ggfs. missverständlich), die zu einem entsprechenden Vertragsschluss (Bestätitung der Willenserklärung des Kunden) mit Widerrufsmöglichkeit geführt hat.
reneromann hat geschrieben:Um es auf dein Beispiel zu bringen: Im Prinzip kannst du ungefragt Waren incl. WRB(!) und Rechnung rausschicken - wobei du das Problem hättest, dass vom Empfänger vorher kein Kontakt mit dir stattfand
Ja, du kannst ungefragt Waren und Rechnungen rausschicken - ein Anspruch gegen den Empfänger wird dadurch jedoch nicht begründet, siehe § 241a BGB ("Unbestellte Leistungen"). Der Empfänger kann "nach herrschender Meinung die Sachen beliebig gebrauchen, verbrauchen oder entsorgen, es trifft ihn auch keine Aufbewahrungspflicht." (https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestell ... utschland))
Tja, auch da gilt wieder: Wenn man einen Kontakt nachweisen kann und/oder die Waren in Bezug auf ein bestehendes Vertragsverhältnis als Zusatzoption (wie auch immer gebucht) rausgegangen sind...
Nochmal: Es liegt hier am Empfänger der Waren zu prüfen, ob es sich um eine "unbestellte Leistung" nach dem BGB handelt oder ob die Leistung evtl. doch aus einer "realen" Bestellung hervorging. Denn eine reale Bestellung kann durchaus vorliegen, wenn sich bspw. der Postbote bei der Auslieferung geirrt hat (Nummerndreher in der Hausnummer, falsche Klingel usw.).

Mit der Vogel-Strauß-Taktik (einfach warten) fährt man da nicht wirklich gut - besser ist es, den Versender auf seinen (vermeintlichen) Fehler aktiv hinzuweisen (also ein Schreiben zu schicken, dass man von einer Verwechselung ausgeht und keinen Vertrag geschlossen hat) und ihn zu bitten, die Waren auf eigene Kosten abzuholen. Andernfalls kann es später ziemlich "blöd" werden, wenn der vermeintliche Vertragspartner eben auf jenen Umstand hinweist, dass man es bei Kontrolle der Begleitdokumente hätte feststellen können, dass hier z.B. ein Fehler bei der Belieferung stattgefunden hat (der dann wiederum zu entsprechenden Schadenersatzpflichten führen kann, weil ggfs. §241a BGB nicht mehr greift).
spooky
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Re: Wegen eignem Router HomeBox gekündigt - jetzt nur noch 1 Sprachkanal und weniger Rufnummern?!

Beitrag von spooky »

Hobbyjuristen unter sich.... so langsam fange ich an zu :kotz:
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reneromann
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Re: Wegen eignem Router HomeBox gekündigt - jetzt nur noch 1 Sprachkanal und weniger Rufnummern?!

Beitrag von reneromann »

spooky hat geschrieben:Hobbyjuristen unter sich.... so langsam fange ich an zu :kotz:
Ganz ehrlich: Mich kotzt eher immer diese "Ich mach nichts, mir kann man nichts"-Haltung einiger Leute an, die meinen, mit irgendwelchen Paragraphen ihre Sichtweise zu hierlegen (und wenn überhaupt, die Paragraphen und Urteilsbegründungen nur halb, wenn überhaupt, gelesen haben).

Im Zweifel hilft ein klärender Brief und/oder eine klärende E-Mail à la "Ich hab was von euch bekommen, was ich so nicht bestellt habe - holt's ab oder ich behalte es, aber bezahle nicht, weil ich's nicht bestellt habe..." deutlich mehr und sorgt für klare Verhältnisse, als dass man sich auf irgendwelche Paragraphen und vermeintliche Urteile in Wikipedia-Artikeln verlässt (und dann später verlassen ist, weil die Paragraphen und Urteile im eigenen Fall nicht greifen)...

Zumal mir eher der Gedanke "Leichenfledderei" in den Sinn kam, da das Thema ja schon über 1 1/2 Monate "geruht" hat.
qwedsayxc
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Re: Wegen eignem Router HomeBox gekündigt - jetzt nur noch 1 Sprachkanal und weniger Rufnummern?!

Beitrag von qwedsayxc »

reneromann hat geschrieben:(und wenn überhaupt, die Paragraphen und Urteilsbegründungen nur halb, wenn überhaupt, gelesen haben).
War das jetzt eine Selbsterkenntnis?
qwedsayxc
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Re: Wegen eignem Router HomeBox gekündigt - jetzt nur noch 1 Sprachkanal und weniger Rufnummern?!

Beitrag von qwedsayxc »

reneromann hat geschrieben:
spooky hat geschrieben:Hobbyjuristen unter sich.... so langsam fange ich an zu :kotz:
Ganz ehrlich: Mich kotzt eher immer diese "Ich mach nichts, mir kann man nichts"-Haltung einiger Leute an
Mich auch. Ändert aber nichts an der Rechtslage.
qwedsayxc
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Re: Wegen eignem Router HomeBox gekündigt - jetzt nur noch 1 Sprachkanal und weniger Rufnummern?!

Beitrag von qwedsayxc »

reneromann hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Um es auf dein Beispiel zu bringen: Im Prinzip kannst du ungefragt Waren incl. WRB(!) und Rechnung rausschicken - wobei du das Problem hättest, dass vom Empfänger vorher kein Kontakt mit dir stattfand
Ja, du kannst ungefragt Waren und Rechnungen rausschicken - ein Anspruch gegen den Empfänger wird dadurch jedoch nicht begründet, siehe § 241a BGB ("Unbestellte Leistungen"). Der Empfänger kann "nach herrschender Meinung die Sachen beliebig gebrauchen, verbrauchen oder entsorgen, es trifft ihn auch keine Aufbewahrungspflicht." (https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestell ... utschland))
Tja, auch da gilt wieder: Wenn man einen Kontakt nachweisen kann und/oder die Waren in Bezug auf ein bestehendes Vertragsverhältnis als Zusatzoption (wie auch immer gebucht) rausgegangen sind...
Du hast aber schon gemerkt, dass sich dieser Teil meiner Antwort nicht auf den Fall "bestehendes Vertragsverhältnis als Zusatzoption" bezog, sondern auf das vom TE zusätzlich ins Spiel gebrachte hypothetische Beispiel, oder?
reneromann
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Re: Wegen eignem Router HomeBox gekündigt - jetzt nur noch 1 Sprachkanal und weniger Rufnummern?!

Beitrag von reneromann »

qwedsayxc hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:
Ja, du kannst ungefragt Waren und Rechnungen rausschicken - ein Anspruch gegen den Empfänger wird dadurch jedoch nicht begründet, siehe § 241a BGB ("Unbestellte Leistungen"). Der Empfänger kann "nach herrschender Meinung die Sachen beliebig gebrauchen, verbrauchen oder entsorgen, es trifft ihn auch keine Aufbewahrungspflicht." (https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestell ... utschland))
Tja, auch da gilt wieder: Wenn man einen Kontakt nachweisen kann und/oder die Waren in Bezug auf ein bestehendes Vertragsverhältnis als Zusatzoption (wie auch immer gebucht) rausgegangen sind...
Du hast aber schon gemerkt, dass sich dieser Teil meiner Antwort nicht auf den Fall "bestehendes Vertragsverhältnis als Zusatzoption" bezog, sondern auf das vom TE zusätzlich ins Spiel gebrachte hypothetische Beispiel, oder?
Und selbst dann bleibt noch immer §241a Abs. 2 BGB bestehen - den du offensichtlich noch immer ignorierst. Wenn die Waren nicht für dich bestimmt sind, sondern durch einen Fehler zu dir gelangt sind (bspw. wegen Zahlendreher in der Adresse oder Fehler des Postboten bei der Zustellung) -oder- der Verkäufer von einem Vertragsschluss bei Anwendung der notwendigen Sorgfaltspflicht ausgehen durfte (à la "schicken sie es mir zu, ich überlege es mir" bei einem Gespräch am Telefon), hilft dir §241a BGB eben nicht weiter...

Und hier lautet mein klarer Rat: Um ein Problem erst gar nicht entstehen zu lassen, sollte man hier IMMER mit dem Verkäufer in Kontakt treten und ihn über seinen (vermeintlichen) Irrtum aufklären. Denn es kommt öfter mal vor, dass Waren falsch zugestellt werden, weil sich jemand vertippt (beliebt sind da insbesondere Zahlendreher in der Postleitzahl und/oder der Hausnummer, ein vergessener Buchstabe), aber auch Vertauschungen beim Postboten (wenn im Haus 2x Müller wohnt...).
qwedsayxc
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Re: Wegen eignem Router HomeBox gekündigt - jetzt nur noch 1 Sprachkanal und weniger Rufnummern?!

Beitrag von qwedsayxc »

reneromann hat geschrieben:
qwedsayxc hat geschrieben: Du hast aber schon gemerkt, dass sich dieser Teil meiner Antwort nicht auf den Fall "bestehendes Vertragsverhältnis als Zusatzoption" bezog, sondern auf das vom TE zusätzlich ins Spiel gebrachte hypothetische Beispiel, oder?
Und selbst dann bleibt noch immer §241a Abs. 2 BGB bestehen - den du offensichtlich noch immer ignorierst.
Ja, den ignoriere ich hier, weil er für den Fall, auf den sich meine Aussage bezog, irrelevant ist:
DReffects hat geschrieben: Wenns so wäre wie du schreibst, sende ich demnächst irgendwelche Ware an meine Kunden und sende Ihnen dann eine Rechnung zu, weil sie ja nicht widerrufen haben...
In diesem Fall ist die Ware erstens für den Empfänger bestimmt und zweitens auch nicht in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgt. Also sind die Voraussetzungen von §241a Abs. 2 BGB nicht erfüllt!
reneromann hat geschrieben: Und hier lautet mein klarer Rat: Um ein Problem erst gar nicht entstehen zu lassen, sollte man hier IMMER mit dem Verkäufer in Kontakt treten und ihn über seinen (vermeintlichen) Irrtum aufklären.
Das ist sicherlich sinnvoll. Hat aber nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun.
Zuletzt geändert von qwedsayxc am 26.11.2017, 23:18, insgesamt 1-mal geändert.