Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
@reneromann: Nein, laut aktuellen Rechtsprechungen ist auch das bloße Streaming bereits illegal und nicht mehr Grauzone. Inwiefern dort die Lobby Arbeit der Filmindustrie bereits Früchte getragen hat, kann ich nicht beurteilen.
Und du bist also der Meinung, wenn ein Gesetzesverstoß nicht zu ahnden ist, weil derjenige der ihn begeht nicht zu greifen ist, nimmt man eine Verurteilung einfach vorweg und setzt schon mal ein potenzielles Urteil durch?
Das wäre doch bei einem Nutzer der Seite doch dann nicht anders zu handhaben? Warum soll es da dann anders sein?
Nein, wenn kein Ansprechpartner zu ermitteln ist, hat das Verfahren im Sande zu verlaufen. So wie es in anderen Rechtsfällen auch ist. Nur weil es hier um die Filmindustrie geht, kann es nicht auf ein mal anderen Abläufe geben, die der Industrie genehm sind.
Und du bist also der Meinung, wenn ein Gesetzesverstoß nicht zu ahnden ist, weil derjenige der ihn begeht nicht zu greifen ist, nimmt man eine Verurteilung einfach vorweg und setzt schon mal ein potenzielles Urteil durch?
Das wäre doch bei einem Nutzer der Seite doch dann nicht anders zu handhaben? Warum soll es da dann anders sein?
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Unabhängig von der rechtlichen Lage, kann ich ohnehin nicht nachvollziehen, weshalb jemand illegale Portale wie Kinox.xxx überhaupt benötigt, zumal die Qualität des Angebots eher bescheiden ausfällt.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Na dann bleibt nur eins - Vorratsdatenspeicherung über alles und jeden......bis die Staatsanwaltschaft was wissen will.
Das ist der Essenz, der aus euer Diskussion übrich bleibt.
Da der einzelne Anbieter nicht haftbar, Denic ist es egal, Hoster wurscht, nur das schnöde Geld wichtig.
Aber Geld wollt ihr für eure Arbeit haben oder sehe ich das falsch.
z.B. Hausbau, Grundstück an Ausländer verpachtet, beauftragt andern als Bauträger, nimmt weiteren als Auftragsfirma, nimmt Handwerker in DE -> der erhält kein Geld....
Genauso weit ist es derzeit nach eurer Ansicht, niemand war es und alle lachen den Arbeiter aus, wollt ihr das wirklich?
Das ist der Essenz, der aus euer Diskussion übrich bleibt.
Da der einzelne Anbieter nicht haftbar, Denic ist es egal, Hoster wurscht, nur das schnöde Geld wichtig.
Aber Geld wollt ihr für eure Arbeit haben oder sehe ich das falsch.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Ich kann leider keinen Zusammenhang zwischen diesem Thema und deinem Beitrag erkennen.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Was den Hausbau angeht: so ist doch momentan die Realität! Und nur weil die Kontentindustrie über entsprechende Lobby Möglichkeiten verfügt, soll es da plötzlich anders sein?NoNewbie hat geschrieben: ↑11.02.2018, 15:56Aber Geld wollt ihr für eure Arbeit haben oder sehe ich das falsch.
z.B. Hausbau, Grundstück an Ausländer verpachtet, beauftragt andern als Bauträger, nimmt weiteren als Auftragsfirma, nimmt Handwerker in DE -> der erhält kein Geld....
Genauso weit ist es derzeit nach eurer Ansicht, niemand war es und alle lachen den Arbeiter aus, wollt ihr das wirklich?
Ich bin nicht gegen die Ahndung von Rechtsverstößen. Aber ob das der Fall ist, sollte bei einer Gerichtsverhandlung entschieden werden, nicht durch eine einstweilige Verfügung, die zudem noch an interessenlose Dritte geht.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Dann stünde es ja den Rechteinhabern frei, die Leute, die die Seiten benutzen, abzumahnen...berlin69er hat geschrieben: ↑11.02.2018, 15:35 @reneromann: Nein, laut aktuellen Rechtsprechungen ist auch das bloße Streaming bereits illegal und nicht mehr Grauzone. Inwiefern dort die Lobby Arbeit der Filmindustrie bereits Früchte getragen hat, kann ich nicht beurteilen.
Wobei sie dafür natürlich erst einmal wissen müssten, wer die Seiten benutzt - und das dürfte mangels Logfiles von Seitenbetreiber/Hoster ziemlich unmöglich nachzuvollziehen sein.
Ergo hätten die Rechteinhaber zwar die Möglichkeit der Abmahnung/Unterlassungsforderung, aber durchsetzbar wäre diese trotzdem nicht, weil man nicht an die Leute rankommt.
Oder die Rechteinhaber müssten einen "Honeypot" bei einem solchen illegalen Angebot betreiben und alle diejenigen abmahnen, die den Honeypot benutzen...
Bei Tauschbörsen funktioniert das ja viel einfacher, weil der Rechteinhaber hier selbst als Nutzer innerhalb der Tauschbörse auftritt und diejenigen abmahnen kann, die den Content illegal hochladen/bereitstellen.
Wer jedoch nur Content herunterlädt, kann mit einer solchen Methode nicht ermittelt werden - außer der Rechteinhaber wird selbst zum Uploader der Daten (wo dann wieder die Frage im Raum steht: Wenn der Rechteinhaber selbst die Daten anbietet, handelt es sich dann um ein Herunterladen aus offensichtlich illegaler Quelle - wo doch der Inhaber die Daten "legal" hochlädt)...
Was heißt "potentielles Urteil"? Es geht hier um die Abwägung des schutzwürdigen Interesses des Rechteinhabers gegen ein potentielles Streamingangebot, welches über keine oder nicht die notwendigen Lizenzen für den dt. Raum verfügt.Und du bist also der Meinung, wenn ein Gesetzesverstoß nicht zu ahnden ist, weil derjenige der ihn begeht nicht zu greifen ist, nimmt man eine Verurteilung einfach vorweg und setzt schon mal ein potenzielles Urteil durch?
Und nochmal die Frage: Wie willst du die Nutzer der Seite identifizieren, wenn du nicht an den Seitenbetreiber oder Hoster zwecks Logfiles rankommst?Das wäre doch bei einem Nutzer der Seite doch dann nicht anders zu handhaben? Warum soll es da dann anders sein?
Hier hilft dir dann doch auch nur der ISP, der dann sogar alle Pakete untersuchen muss, nur um festzustellen, ob illegale Aktivitäten vorliegen. Na danke - damit stehen dann ALLE Internetnutzer erst einmal unter Generalverdacht!
Ähm - nicht ganz. Wenn z.B. ein Unternehmen A vom durch Unternehmen B geschützte Waren in die EU einführen will, kann B beim Zoll die Beschlagnahmung und Vernichtung der Waren beantragen - und zwar unabhängig davon, ob A die Waren evtl. in seinem Land "legal" produzieren/vertreiben und/oder ob die Waren im Land von Unternehmer A gar keinem Schutz unterliegen. Hier würde eine Abmahnung/Unterlassung der Einfuhr auch nichts bringen, weil A ggfs. in seinem Land die Waren sogar legal produzieren und/oder anbieten darf. Da es im Internet sowas wie den Zoll nicht gibt, nutzt man quasi die ISP als Zoll, der die "Einfuhr" der Bits zu unterbinden hat.Nein, wenn kein Ansprechpartner zu ermitteln ist, hat das Verfahren im Sande zu verlaufen. So wie es in anderen Rechtsfällen auch ist. Nur weil es hier um die Filmindustrie geht, kann es nicht auf ein mal anderen Abläufe geben, die der Industrie genehm sind.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Ah so, weil die Downloader oder Streamer nicht zu ermitteln sind, greift das System dort nicht, was aber bei den nicht zu ermittelnden Anbietern der Seite plötzlich auf Zuruf greift? Merkwürdige Auslegung...
Und was die Beschlagnahmung des Zolls angeht: da wird eben der Anbieter selbst angegangen (zudem noch durch ein staatliches Organ). Zudem spielt sich der Vorgang in Deutschland ab.
Wenn du vergleichst, müsste durch eine einstweilige Verfügung DHL, Amazon, die deutsche Spedition oder die Rederei den Transport dieser Waren unterlassen. Hast du schon mal gehört, dass das passiert? Merkst du was?
Und was die Beschlagnahmung des Zolls angeht: da wird eben der Anbieter selbst angegangen (zudem noch durch ein staatliches Organ). Zudem spielt sich der Vorgang in Deutschland ab.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Ichwersonst hat geschrieben: ↑11.02.2018, 14:57 Wie die Nutzer von illegalen Streamingseiten hier rumopfern ist schon drollig, sogar der Vergleich mit Kinderpornographie (Millionen Seiten frei erreichbar!!1elf) ist hier zu lesen. Das diese illegalen Streamingseiten aber auch massiv Kohle machen mit ihren Abofallen oder der penetranten Werbung, scheint dabei egal zu sein (siehe Strafverfahren Kino.to). Aber Hauptsache auf die geldgeile Contentindustrie, die es auch noch wagt für ihre Werke Geld zu verlangen, schimpfen.
1. Schön das du KiPo anscheinend verharmlosen willst.
2. Woher willst du bitte wissen wer hier solche Angebote benutzt.
3. Werbung auf Enigma2 Receivern bei solchen Portalen zeig mir mal.
4. Wenn die Filme halt nicht über Legale Portale zu bekommen sind dann werden die Leute eben auf solche Seiten gedrängt (Zeigt halt das die Film Industrie noch lange nicht soweit ist wie die Musik Industrie).
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Das sind doch zwei völlig verschiedene Tatbestände...berlin69er hat geschrieben: ↑11.02.2018, 16:49Ah so, weil die Downloader oder Streamer nicht zu ermitteln sind, greift das System dort nicht, was aber bei den nicht zu ermittelnden Anbietern der Seite plötzlich auf Zuruf greift? Merkwürdige Auslegung...
Einmal geht es um das Hochladen/Anbieten - das ist bereits seit Jahren verboten und kann nur durch Abschaltung der Seiten [oder fragwürdige Sperren bei den ISP] "unterbunden" werden.
Und zum Zweiten geht es um das Konsumieren der illegalen Streams - hier sind die techischen Mittel zur Überwachung ziemlich problematisch...
Während man bei ersterem Tatbestand die Möglichkeit der Löschung der Seite oder zumindest der Sperrung hat, hast du bei Letzterm Tatbestand kaum technische Möglichkeiten des Nachweises.
Genau - ich merke nur, dass der Vergleich gewaltig hinkt... Die Paketdienstleister kann man gar nicht zur Unterlassung auffordern, weil sie keinen blassen Schimmer über den Inhalt des Pakets haben (Stichwort: Postgeheimnis). Ergo würde eine Unterlassungsaufforderung völlig ins Leere laufen, weil DHL und Co. das Paket -selbst wenn der Rechteinhaber es wollte- nicht öffnen dürfen. Das darf nur die staatliche Stelle namens Zoll. Und letzten Endes kann es DHL & Co. auch egal sein, was mit den Paketen passiert, weil DHL & Co. für die Transportleistung ihr Geld bekommen haben und es danach allein ein Problem zwischen Sender und Empfänger der Ware ist.Und was die Beschlagnahmung des Zolls angeht: da wird eben der Anbieter selbst angegangen (zudem noch durch ein staatliches Organ). Zudem spielt sich der Vorgang in Deutschland ab.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Ach so, dem ISP oder Hoster darf es aber nicht egal sein? Er muss kontrollieren, was „in seinen Paketen“ transportiert wird? Und wird zudem noch unterschiedlich behandelt, je nachdem wer gerade mal abgemahnt wird? Zudem gilt das deutsche Postgeheimnis wohl kaum weltweit. Also ne, ich bleibe dabei: hier wird auf Druck der Kontentindustrie Recht unterschiedlich ausgelegt!
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