Erfahrungen mit TC4400

Hier dreht sich alles um die aktuell von Vodafone Kabel Deutschland, von Vodafone West bzw. im Rahmen der eazy-Tarife verschickten Kabelrouter der Marken Arris, CommScope, Technicolor, Compal, Sagemcom und Hitron sowie um die SuperWLAN-Produkte von Vodafone. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf diese Produkte zurückzuführen ist!
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
sch4kal
Kabelexperte
Beiträge: 805
Registriert: 22.03.2018, 15:14

Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von sch4kal »

DerSarde hat geschrieben: 20.07.2018, 16:31
sch4kal hat geschrieben: 20.07.2018, 16:24
Nicht zwingend zur Abmahnung führt der Umstand, dass eine an sich zureichende Anleitung nicht in Deutsch verfasst ist. Es kommt hier entscheidend darauf an, was der Konsument erwarten darf. In bestimmten spezialisierten Bereichen der Technik und Elektronik gilt Englisch als Fachsprache und ein Konsument von Produkten in diesen Sparten erwartet gar keine Extrabeschreibung in Deutsch. Der Durchschnittsverbraucher hingegen darf bei nicht selbst erklärenden Produkten sehr wohl eine deutsche Anleitung erwarten.
https://www.onlinehaendler-news.de/rech ... n-vor.html
Es gibt aber auch das deutsche Produktsicherheitsgesetz, das besagt:
(4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/__3.html

Außerdem ist das TC4400 doch wohl auch für Durchschnittsverbraucher gedacht, womit der letzte Satz im obigen Zitat zum Tragen kommt.
spooky hat geschrieben: 20.07.2018, 16:29Ok, da eh nur Freaks sich dieses Gerät zu legen...
Ist wahrscheinlich leider so, ja... :roll:
Da muss man es wohl, wie beim Tabzeichen, auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen um da Klarheit zu haben. Die englische Technicolor Anleitung ist jedenfalls vollständig bebildert, das sollten selbst verweigerer der englischen Sprache auf die Reihe kriegen.
Lutze

Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von Lutze »

sch4kal hat geschrieben: 20.07.2018, 15:35Im Übrigen gehören die Ukraine und Russland nicht zur EU.
Echt ? Im Post war aber die Rede vom europäischen Markt und dazu zählt dann auch Russland zumindest Teile Russlands und die Ukraine.
Wechsler
Fortgeschrittener
Beiträge: 389
Registriert: 17.03.2018, 21:29

Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von Wechsler »

Für die Anleitung ist der Endkundenvertrieb (B2C) zuständig, nicht der Hersteller, also der Verkäufer. Der muß dann eben einen Zettel beilegen, auf dem auf deutscher Sprache steht: "Dies ist ein (Euro)DOCSIS-3.0/3.1-Kabelmodem, das Netzteil benötigt 230V, das Koaxialkabel wird nicht an die TAE-Dose, sondern am DATA-Anschluß der MMD angeschlossen, der Router wird mit einem der Ethernet-Anschlüsse verbunden." Das war es dann schon, mehr gibt es da nämlich nicht zu erklären. Es gibt sonst keine Funktionen an dem Gerät. Es gibt zwar ein Webinterface, aber das ist überflüssig, da gibt es nämlich bei einem Modem nichts einzustellen.

Wer als Endkunde keine Anleitung in deutscher Sprache erhält, kann einen Sachmangel geltend machen und bekommt sein Geld zurück. Wenn das keiner macht, passiert nichts. Wo kein Kläger, da kein Richter.
reneromann
Insider
Beiträge: 5062
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von reneromann »

Wechsler hat geschrieben: 21.07.2018, 07:41 Für die Anleitung ist der Endkundenvertrieb (B2C) zuständig, nicht der Hersteller, also der Verkäufer. Der muß dann eben einen Zettel beilegen, auf dem auf deutscher Sprache steht: "Dies ist ein (Euro)DOCSIS-3.0/3.1-Kabelmodem, das Netzteil benötigt 230V, das Koaxialkabel wird nicht an die TAE-Dose, sondern am DATA-Anschluß der MMD angeschlossen, der Router wird mit einem der Ethernet-Anschlüsse verbunden." Das war es dann schon, mehr gibt es da nämlich nicht zu erklären. Es gibt sonst keine Funktionen an dem Gerät. Es gibt zwar ein Webinterface, aber das ist überflüssig, da gibt es nämlich bei einem Modem nichts einzustellen.
Die Grundaussage, dass der Vertrieb und nicht der Hersteller für die Anleitung zuständig ist, ist schon richtig.
Nur gehören in eine Anleitung schon ein paar mehr Angaben - da müssen auch die technischen Randbedingungen genannt werden.
Wer als Endkunde keine Anleitung in deutscher Sprache erhält, kann einen Sachmangel geltend machen und bekommt sein Geld zurück.
Satzteil eins stimmt - beim Fehlen der Anleitung kann man einen Sachmangel geltend machen.
Satzteil zwei stimmt so nicht unbedingt - hier hängt es ganz davon ab, wie sich Verkäufer und Käufer einigen. Das kann von einer Nachlieferung der dt. Anleitung über Minderung des Kaufpreises bis hin zur Wandlung des Vertrages alles mögliche sein.
Wenn das keiner macht, passiert nichts. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Nicht ganz richtig, es gibt ja neben der Kunden- auch noch die wettbewerbsrechtliche Seite.
Wenn AVM oder ein Mitbewereber "böse" wäre, würden diese dafür sorgen, dass der Verkauf der Geräte aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gestoppt wird (z.B. bis eine "saubere" deutsche Anleitung vorliegt).

Und ich bin mir auch gar nicht so sicher, ob die Geräte überhaupt in Dtl. benutzt werden dürfen - denn es gibt ja durchaus (trotz EU-weiter [Teil-]Harmonisierung der Gesetze) noch nationale Zusatzbestimmungen, die ebenfalls eingehalten werden müssen. Und verstößt das Gerät auch nur gegen eine dieser nationalen Zusatzbestimmungen, darf es -obwohl legal in den EU-Binnenmarkt gebracht und in anderen EU-Ländern legal im Betrieb- nicht in Deutschland in Betrieb genommen werden.
Ich denke da insbesondere an Verordnungen zum Schutz von Flug-/BOS- und sonstigen Funkfrequenzen - wenn hier die dt. Regeln "stärkere" Einschränkungen vorsehen als die "schwächeren" EU-Regelungen, dann darf das Gerät in Dtl. nicht betrieben werden. Und es wäre in dem Fall am Hersteller/Importeur nachzuweisen, dass neben den EU-Regelungen auch alle nationalen Zusatzbestimmungen eingehalten werden.
Es wäre also spätestens am B2C-Verkäufer, diese Nachweise zu erbringen - wenn sich Hersteller und Importeur "stur" stellen [und danach sieht's ja nach der zitierten Aussage von Technicolor aus] - und ob man als B2C-Verkäufer sich diesen Schuh wirklich, ohne jegliche Unterstützung vom Hersteller, anziehen möchte...
petertxt
Fortgeschrittener
Beiträge: 400
Registriert: 25.01.2009, 01:30

Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von petertxt »

Wie viel Diskussion, wo es überhaupt keine Probleme gibt :wand:

Der Stand ist doch momentan:
- Das TC 4400 mit der Labor-Firmware wird von Vodafone auch heute noch akzeptiert und provisioniert.
- Somit läuft das TC4400 problemlos auf den Vodafone DOCSIS 3.0 Anschlüssen, wo ein CMTS von CASA oder Arris verwendet wird. Die Nutzer berichten von besserer Performance als mit den Puma-basierten Modems.
- Wo ein Cisco CMTS verwendet wird, lässt sich das TC4400 anscheinend noch nicht provisionieren.

Zur Kompatibilität mit DOCSIS 3.1 gibt es noch keine Aussagen. Mann weiß auch nicht, ob Vodafone die Kunden mit den alten Tarifen überhaupt ins DOCSIS 3.1 hinein lässt.

Sollte jemand bestätigte dagegensprechende Informationen haben, bitte her damit. Die Sprache der Bedienungsanleitung und die Buchstaben, die auf dem Modem aufgedruckt sind, sollten für das, was uns hier interessiert, wirklich keine Rolle spielen.
Wechsler
Fortgeschrittener
Beiträge: 389
Registriert: 17.03.2018, 21:29

Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von Wechsler »

reneromann hat geschrieben: 21.07.2018, 12:34 Und ich bin mir auch gar nicht so sicher, ob die Geräte überhaupt in Dtl. benutzt werden dürfen - denn es gibt ja durchaus (trotz EU-weiter [Teil-]Harmonisierung der Gesetze) noch nationale Zusatzbestimmungen, die ebenfalls eingehalten werden müssen. Und verstößt das Gerät auch nur gegen eine dieser nationalen Zusatzbestimmungen, darf es -obwohl legal in den EU-Binnenmarkt gebracht und in anderen EU-Ländern legal im Betrieb- nicht in Deutschland in Betrieb genommen werden.
Nach dem EG-Vertrag dürfen EU-Mitgliedsstaaten keine einzelstaatlichen Anforderungen stellen, die den freien Warenverkehr innerhalb der EU behindern könnten.
sch4kal
Kabelexperte
Beiträge: 805
Registriert: 22.03.2018, 15:14

Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von sch4kal »

Wechsler hat geschrieben: 24.07.2018, 07:52
reneromann hat geschrieben: 21.07.2018, 12:34 Und ich bin mir auch gar nicht so sicher, ob die Geräte überhaupt in Dtl. benutzt werden dürfen - denn es gibt ja durchaus (trotz EU-weiter [Teil-]Harmonisierung der Gesetze) noch nationale Zusatzbestimmungen, die ebenfalls eingehalten werden müssen. Und verstößt das Gerät auch nur gegen eine dieser nationalen Zusatzbestimmungen, darf es -obwohl legal in den EU-Binnenmarkt gebracht und in anderen EU-Ländern legal im Betrieb- nicht in Deutschland in Betrieb genommen werden.
Nach dem EG-Vertrag dürfen EU-Mitgliedsstaaten keine einzelstaatlichen Anforderungen stellen, die den freien Warenverkehr innerhalb der EU behindern könnten.
Ja, siehe das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 1. Juli 2009, AZ.: 8 K 1815/08 bzgl. der Verweigerung der Eintragung von Karbonrädern weil sie "nur" eine englische Zulassung haben. Und da reden wir vom Straßenverkehr wo im Zweifel Menschenleben auf dem Spiel stehen und nicht von irgendwelchen Radarstationen :flöt:
robert_s
Insider
Beiträge: 7536
Registriert: 30.11.2010, 15:09
Bundesland: Berlin

Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von robert_s »

Wechsler hat geschrieben: 24.07.2018, 07:52 Nach dem EG-Vertrag dürfen EU-Mitgliedsstaaten keine einzelstaatlichen Anforderungen stellen, die den freien Warenverkehr innerhalb der EU behindern könnten.
Da solltest Du mal den internationalen Standard für Elektroauto-Ladestationen, ISO/IEC 61851-1, sehen. Der ist gespickt mit "In the following countries [Sonderanforderung] : xxx" und dahinter stehen oft einzelne EU-Mitgliedsstaaten.

Aber gut, Du schriebst ja, dass EU-Mitgliedsstaaten das nicht dürfen. Indirekt, über internationale Standards, dürfen sie es anscheinend doch.
Benutzeravatar
DerSarde
Co-Admin
Co-Admin
Beiträge: 15871
Registriert: 17.04.2014, 14:40
Wohnort: Aichach
Bundesland: Bayern

Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von DerSarde »

Nicht nur das. Selbst die harmonisierten europäischen Normen (bei uns "DIN EN" bzw. "Eurocode" im Bauwesen) haben teils noch einen sog. nationalen Anhang, wo dann für das jeweilige Land noch einige spezifische Anforderungen stehen.
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone

Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
reneromann
Insider
Beiträge: 5062
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von reneromann »

Wechsler hat geschrieben: 24.07.2018, 07:52
reneromann hat geschrieben: 21.07.2018, 12:34 Und ich bin mir auch gar nicht so sicher, ob die Geräte überhaupt in Dtl. benutzt werden dürfen - denn es gibt ja durchaus (trotz EU-weiter [Teil-]Harmonisierung der Gesetze) noch nationale Zusatzbestimmungen, die ebenfalls eingehalten werden müssen. Und verstößt das Gerät auch nur gegen eine dieser nationalen Zusatzbestimmungen, darf es -obwohl legal in den EU-Binnenmarkt gebracht und in anderen EU-Ländern legal im Betrieb- nicht in Deutschland in Betrieb genommen werden.
Nach dem EG-Vertrag dürfen EU-Mitgliedsstaaten keine einzelstaatlichen Anforderungen stellen, die den freien Warenverkehr innerhalb der EU behindern könnten.
Behindert jemand den freien Warenverkehr? Nein... Du kannst die Waren kaufen und verkaufen, wie du willst - nur darfst du sie ggfs. nicht nutzen.

Du kannst dir auch gerne ein Elektrogerät aus GB oder aus Dänemark kaufen - nur wirst du es bei uns nicht betreiben können, weil die Stecker nicht passen (von den unterschiedlichen Spannungsebenen zwischen GB und Festnetz-Europa hat man sich ja zum Glück schon vor 20 Jahren verabschiedet, als man aus 220V +-10% über 230V +5%/-15% auf dem Festland zu 230V +-10% angehoben und auf der Insel von 240V +-10% über 230V +15%/-5% zu 230V +-10% "migriert" hat). Du darfst aber auch selbst nicht einfach den Stecker tauschen (sofern er fest mit dem Gerät verbunden ist) - außer du hast entsprechende fachliche Kenntnisse und hast am Ende das Gerät nach den Regeln der deutschen DIN VDE-Normen [die zum Teil deutlich schärfer als die EU-weiten Regeln sind] geprüft.

Weiterhin: Es gelten gerade bei der Funkverträglichkeit strengere nationale Grenzwerte als sie europäisch gelten - hier kannst du also sehr wohl ein Gerät besitzen, welches zwar EU-konform, nicht aber den nationalen Regeln entspricht. Du darfst das Gerät besitzen und frei im Handel vertreiben - nur benutzen darfst du es in Dtl. nicht. Gleiches gilt für bestimmte Frequenzbänder, die in Dtl. oder anderen Staaten für Spezialanwendungen exklusiv reserviert wurden - sollte das Gerät eben jene Funkbänder ohne Zulassung benutzen, so ist eine Verwendung in den jeweiligen Staaten untersagt, auch wenn das Gerät an sich die EU-Regelungen einhält.