Partnerkarte

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
reneromann
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Re: Partnerkarte

Beitrag von reneromann »

Wurzelzwerg hat geschrieben: 20.09.2018, 20:15 Zum Thema AGB: In der Auftragsbestätigung wird nur noch darauf verwiesen, dass die AGB auf der Webseite zu finden sind. Die müssen vermutlich nicht mal zwingend in Papierform da sein, sofern man die Möglichkeit hat, sie online abzurufen. Davon sollte man ja hier ausgehen können, da es Voraussetzung für GigaTV ist und auch ein Modem geschickt wurde.

Folgendes steht drin:
Einverständniserklärungen
Sie haben sich mit der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen Internet/Telefon/Internet- und Telefon-Produkte einverstanden erklärt. Sie finden Ihre AGB und Preisliste auf vodafone.de/agb unter Vodafone Kabel Deutschland. Oder später unten auf der Seite im Archiv.
Der reine Link / Verweis auf die Website reicht nicht, um dem BGB genüge zu tun. Die kompletten Vertragsbestandteile müssen dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auf Papier, aber auch per E-Mail; eine Website/URL reicht nicht, weil sie nicht dauerhaft ist) überreicht werden - nur dann beginnt die WR-Frist zu laufen.

Jedoch ist für GigaTV kein Internetvertrag von Kabel Deutschland notwendig - daher sind die AGB für die Internet&Telefon-Produkte auch völlig irrelevant für den GigaTV-Vertrag.
Der GigaTV-Vertrag setzt lediglich einen bestehenden Kabel-Grundvertrag (entweder über die Nebenkosten oder als Einzelzahler) sowie eine Internetverbindung (egal welcher Anbieter) voraus.

Das Modem wurde auch nicht wegen GigaTV zugeschickt, sondern weil ein Problem mit der Internetverbindung vorlag (Gerätedefekt?)...
Wurzelzwerg
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Re: Partnerkarte

Beitrag von Wurzelzwerg »

Bei TV steht mit Sicherheit das Gleiche drin, hatte nur gerade die für IP zur Hand. Das Modem hab ich auch nur angesprochen, da dadurch eindeutig klar war, dass die AGB online abgerufen werden könnten.

Papier kann verrotten, ein Datenträger auch über Zeit oder häufige Nutzung unbrauchbar werden. Dauerhaft gibt es also theoretisch gar nicht. Ein Online-Archiv, wie am Ende geschrieben, ließe sich mit einer E-Mail (digitale Speicherung) gleichsetzen und damit ja dann ausreichend.
reneromann
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Re: Partnerkarte

Beitrag von reneromann »

Wurzelzwerg hat geschrieben: 20.09.2018, 23:01 Bei TV steht mit Sicherheit das Gleiche drin, hatte nur gerade die für IP zur Hand. Das Modem hab ich auch nur angesprochen, da dadurch eindeutig klar war, dass die AGB online abgerufen werden könnten.
Bei mir wurde bisher bei jeder Vertragsänderung die jeweils aktuelle Fassung der AGB des betreffenden Produkts als Papier (wenn auch z.T. auf dünnem "Fast-Thermo-Papier") mitgesendet.
Natürlich immer nur die des Produkts selbst (also bei TV die TV-AGB, bei I&P die I&P-AGB) - nicht aber der Rest der sonstigen (für den Vertrag irrelevanten) AGB.
Papier kann verrotten, ein Datenträger auch über Zeit oder häufige Nutzung unbrauchbar werden. Dauerhaft gibt es also theoretisch gar nicht. Ein Online-Archiv, wie am Ende geschrieben, ließe sich mit einer E-Mail (digitale Speicherung) gleichsetzen und damit ja dann ausreichend.
Das Papier verrotten und insbesondere Thermopapier ausbleichen kann, ist unbestritten - nur sagt der Gesetzgeber, dass Papier als dauerhaftes Medium gilt.
Es geht ja darum, dass der Kunde eine Fassung der AGB zugeschickt bekommt, auf die der Anbieter danach keinen Zugriff mehr hat (daher reicht ein Link resp. eine Website nicht aus, weil der Anbieter die Datei hinter dem Link jederzeit verändern könnte). Dies ist auch mit einer E-Mail der Fall.
Ob der Kunde hingegen die notwendigen Methoden zur dauerhaften Speicherung (oder zumindest bis zum Vertragsende plus Verjährungsfrist) hat, hat der Gesetzgeber nicht beschrieben.
Wurzelzwerg
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Re: Partnerkarte

Beitrag von Wurzelzwerg »

reneromann hat geschrieben: 21.09.2018, 01:16 Es geht ja darum, dass der Kunde eine Fassung der AGB zugeschickt bekommt, auf die der Anbieter danach keinen Zugriff mehr hat (daher reicht ein Link resp. eine Website nicht aus, weil der Anbieter die Datei hinter dem Link jederzeit verändern könnte). Dies ist auch mit einer E-Mail der Fall.
Da hast du natürlich Recht...
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berlin69er
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Re: Partnerkarte

Beitrag von berlin69er »

Zudem kann VF sich nicht mal auf den eigenen Inetanschluss beim (Neu) Kunden berufen. Denn was wäre, wenn der Kunde widerrufen möchte, weil Anschluss nicht funktioniert? An die AGB würde er in diesem Fall online nicht kommen.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Lutze

Re: Partnerkarte

Beitrag von Lutze »

Ich habe zumindest bei Vertragsänderung keine AGB auf Papier bekommen. Weder bei Kabel TV, bei I&P noch beim Mobilfunk. Wie das beim Neuabschluß war kann ich nicht mehr sagen, glaube aber das damals schon Papier kam welches dann im Papierkorb landete.
Nach den Änderungen liegen aber die AGB unter Dokumente im Kundencenter, da sollte Vodafone nachträglich auch keine Möglichkeit zu Änderungen haben und ich habe sie zusätzlich auf dem PC gespeichert.
DarkStar
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Re: Partnerkarte

Beitrag von DarkStar »

Also hier kommen bei jeder Vertragsveränderung die AGB im Brief mit.
Lutze

Re: Partnerkarte

Beitrag von Lutze »

Kann es damit zusammen hängen das ich als Geschäftskunde geführt werde das kein Papier kommt?
Oder hab ich vielleicht mal im Kundencenter irgendwo auf Papierlos geklickt? Keine Ahnung.