KD/Vodafone Widerruf

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in-need-for-speed
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Re: KD/Vodafone Widerruf

Beitrag von in-need-for-speed »

Das kratzt die Banken nur meist nicht. Die wollen dann gleich Rücklastschriftgebühren haben.

Und das Hauptproblem: Unsere guten Telefonnummern hat KDG quasi als Geisel, wenn sie die Portierungsgebühren nicht mehr abbuchen können, geben sie die nicht raus. Und im schlimmsten Falle muss man dannach auch noch eine Kontoänderungsgebühr drauf zahlen.

Darüber nachgedacht habe ich schon.


Und vom Eigentlichen Sinn der Sache, das sie [durch Kündigungs-Nachdruck] endlich unseren Anschluss komplett fertig reparieren oder wenigstens gröstenteils und den rest vertraglich per 32+32/2 Tarif zu reparieren, wird auch unmöglich. Auch wenn wir dahingehend bei Der geballten (nachweisbaren) Inkompetenz + Kostenmaximierungsstrategien des Service schon die Hoffnung verloren haben.
Flole
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Re: KD/Vodafone Widerruf

Beitrag von Flole »

Die Erlaubnis zur Lastschrift musst du natürlich auch zurückziehen und dann per Überweisung bezahlen wenn die Forderungen berechtigt sind. Wenn die nach dem zurückziehen noch abbuchen, ist das eine unrechtmäßige Abbuchung.
in-need-for-speed
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Re: KD/Vodafone Widerruf

Beitrag von in-need-for-speed »

Und wo zieht man die bitte bei KDG zurück?
Flole
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Re: KD/Vodafone Widerruf

Beitrag von Flole »

Die Einzugsermächtigung kann man ebenfalls schriftlich entziehen, nimm das Kündigungsschreiben und änder es etwas ab und fertig.
in-need-for-speed
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Re: KD/Vodafone Widerruf

Beitrag von in-need-for-speed »

Du meinst das Kündigungsschreiben das nicht richtig ankommt/verarbeitet wird?
Flole
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Re: KD/Vodafone Widerruf

Beitrag von Flole »

Ist doch egal, es gilt als zugestellt und darum geht es. Damit dürfen sie nicht mehr Abbuchen und du kannst die Lastschriften ohne Angst vor Gebühren zurückgehen lassen, da sie ja unberechtigt sind.
Wurzelzwerg
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Re: KD/Vodafone Widerruf

Beitrag von Wurzelzwerg »

Die Eingangsbestätigung wird eigentlich genau so akzeptiert wie der Beleg für ein Einschreiben. Also selbst wenn die erste Mail nicht bearbeitet wurde, kannst du auf die Eingangsbestätigung dieser in einer zweiten Nachricht verweisen und es wird der frühere Eingangstermin angenommen.
in-need-for-speed
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Re: KD/Vodafone Widerruf

Beitrag von in-need-for-speed »

Geht auch nur mit Zähneziehen per Telefon. Und selbst dann wird eine zur Fristwahrung eingegangene E-Mail-Kündigung vorsätzlich ignoriert. Und falsch ausgegebene Kündigungsdaten kann anscheinend nur das separat anzuschreibende Beschwerdemanagement korrigieren.
reneromann
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Re: KD/Vodafone Widerruf

Beitrag von reneromann »

Wurzelzwerg hat geschrieben: 02.11.2018, 19:01 Die Eingangsbestätigung wird eigentlich genau so akzeptiert wie der Beleg für ein Einschreiben. Also selbst wenn die erste Mail nicht bearbeitet wurde, kannst du auf die Eingangsbestätigung dieser in einer zweiten Nachricht verweisen und es wird der frühere Eingangstermin angenommen.
Das stimmt so nicht ganz...

Wenn in der Eingangsbestätigung die Kopie der gesendeten Nachricht steht, dann gilt die ursprüngliche Nachricht rechtlich als "dem Empfänger zugegangen" (wie auch der Einwurf eines Briefes in den Briefkasten als Zugang gilt, egal wann der Briefkasten geleert wird -und- ob der Brief auf dem Weg vom Briefkasten zum Bearbeiter verloren geht oder nicht). Das Problem beim Einschreiben ist ja nur, dass die Auslieferurkunde des Einschreibens lediglich besagt, dass ein Brief abgeliefert wurde - aber nicht, was in dem Brief stand.
in-need-for-speed hat geschrieben: 02.11.2018, 19:10 Geht auch nur mit Zähneziehen per Telefon. Und selbst dann wird eine zur Fristwahrung eingegangene E-Mail-Kündigung vorsätzlich ignoriert. Und falsch ausgegebene Kündigungsdaten kann anscheinend nur das separat anzuschreibende Beschwerdemanagement korrigieren.
Was im Zweifel aber rechtlich nicht haltbar ist. Wenn die Kündigung dem Gegenüber nachweisbar innerhalb der Kündigungsfrist zugegangen ist (und der Nachweis ist Pflicht des Kündigenden), dann entfaltet sie zum Kündigungstermin auch ihre Wirkung - und zwar unabhängig davon, ob es dem Gekündigten gefällt oder nicht. Gerade bei Lastschriften gibt es da ja die einfache Möglichkeit, über die eigene Bank die LS platzen zu lassen - und ob VF wirklich bei nachgewiesenem Kündigungszugang unbedingt auf die Hörner kriegen will, wenn sie das ganze Prozedere mit Inkasso und ggfs. Mahnbescheid anleiern, müssen sie schon selbst wissen. Im Zweifel gäbe es ja auch das Mittel der negativen Feststellungsklage, bei der geklärt würde, dass VF keine Ansprüche mehr gegen den Vertragspartner nach Gültigwerden der Kündigung stellen darf.
Zuletzt geändert von reneromann am 02.11.2018, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
in-need-for-speed
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Re: KD/Vodafone Widerruf

Beitrag von in-need-for-speed »

So wie der "Kundenservice" drauf ist, würde das auf die negative Feststellungsklage hinaus laufen. Und Weiterleitung an die mutmasslich schlauere Rechtsabteilung oder das Beschwerdemanagement gibt es nicht.

Mir bleibt also nur der Brief ans Beschwerdemanagement. In der Hoffnung das Die wenigstens ihren Job korrekt machen.


{Aber das Ganze ist jetzt schon jenseits jeden Schildbürgerstreichs.}
Kundenrückgewinnungsverhandlungen gibt es dadurch natürlich auch nicht.