Plombe am Zugang selbst entfernen ?

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reneromann
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Re: Plombe am Zugang selbst entfernen ?

Beitrag von reneromann »

VBE-Berlin hat geschrieben: 18.01.2019, 08:31 Dann würdest Du also auch einfach einen verblombten Stromanschluss wieder in Betrieb nehmen?
Habe ich das geschrieben? Nein...
Und auch wenn es damit ein wenig OT wird: Eine Plombe einer staatlichen Stelle unrechtmäßig zu entfernen, ist Siegelbruch (und damit eine Straftat) - egal ob die Plombe berechtigt oder unberechtigt entfernt wurde.
Eine Plombe eines Privatunternehmens zu entfernen, fällt NICHT unter diesen Paragraphen in StGB - es KANN jedoch unter andere Paragraphen fallen (Entziehung elektrischer Energie, Erschleichen von Leistungen, ...).

Wenn also die Plombe durch Umbau jetzt hinfällig ist, weil es sich jetzt um ein EFH handelt und keine bauliche Trennung in 2 Wohneinheiten mehr besteht, dann fällt der StGB-Part komplett weg.
Das man sich trotzdem besser mit VF auseinandersetzt, steht auf einem ganz anderen Blatt (und dort NICHT mit der normalen Hotline, sondern mit dem Bauherrenservice, weil der die Objektstammdaten verwaltet).
Lutze

Re: Plombe am Zugang selbst entfernen ?

Beitrag von Lutze »

Ja leider werden wir wohl nie etwas über den tatsächlichen Zustand der Anlage erfahren da sich die Fragestellerin nicht mehr meldet.
Oberbayerin
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Re: Plombe am Zugang selbst entfernen ?

Beitrag von Oberbayerin »

Hallo Lutze,
die Fragestellerin meldet sich wieder :lol:

Habe ein Foto von diesem Kästchen gemacht, nur bin ich noch am experimentieren wie ich das hier hochlade :roll:
Sorry, bin wirklich nicht die "hellste Birne" hier am PC :oops: Werde mich aber bemühen daß ich es so schnell wie möglich hinbekomme.

Dieses Haus wurde 1960 mit eben 2 Wohnungen gebaut und als dann Kabel kam hat eben jeder seinen Anschluss gemeldet,
weil's "Hohlköpfe" waren vermutlich zu viel Geld hatten :augendreh:
Finde auch keine Unterlagen über diesen ehemaligen Anschluß was mir weiterhelfen könnte.
Ehrlich gesagt, ich würde die Plombe ja schon entfernen, aber ich habe Angst davor daß der Anschluß zusätzlich noch freigeschaltet werden muß und wenn
dann Vodaphone meint vorbeikommen zu müssen um die Plombe zu entfernen, uuups schon weg :oops:

Danke aber schon mal an alle, für eure Meinungen und bitte habt noch ein wenig Geduld mit mir :)
Lutze

Re: Plombe am Zugang selbst entfernen ?

Beitrag von Lutze »

Du gehst auf antworten, dann ist da ein Stück weiter unten ein Punkt Dateianhänge. Das wählst du aus und dann kannst du dort ein Bild von deinem PC über Datei hinzufügen hier hochladen.
Oberbayerin
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Re: Plombe am Zugang selbst entfernen ?

Beitrag von Oberbayerin »

a-Anschluß.jpg
verteiler.jpg
Hallo, supi, hat geklappt :grin: .
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
reneromann
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Re: Plombe am Zugang selbst entfernen ?

Beitrag von reneromann »

By the way: Es waren damals keine Hohlköpfe am Werk - sondern es war und ist noch immer die Praxis, dass die Anschlußgebühr nach Wohneinheiten abgerechnet wird.
Daher wäre es prinzipiell noch immer wichtig zu erfahren, ob es sich weiterhin um zwei getrennte Wohneinheiten handelt -oder- ob durch Umbau daraus eine einzige Wohneinheit entstanden ist.
Denn VF rechnet (wie damals schon die Bundespost) nicht nach Häusern, sondern nach Wohneinheiten ab - und wenn du im Haus auch weiterhin zwei getrennte Wohneinheiten hast und in beiden TV nutzen willst, werden auch weiterhin 2x Grundgebühr fällig.

Verkürzt:
- 2 getrennte Wohneinheiten => 2x bezahlen
- eine einzige Wohneinheit => 1x bezahlen

Im Zweifel wirst du nachweisen müssen, dass es keine "Trennung" gibt, d.h. keine getrennten Eingänge oder getrennt abschließbaren Wohnungstüren innerhalb des Hauses.
Lutze

Re: Plombe am Zugang selbst entfernen ?

Beitrag von Lutze »

reneromann hat geschrieben: 18.01.2019, 18:16Im Zweifel wirst du nachweisen müssen, dass es keine "Trennung" gibt, d.h. keine getrennten Eingänge oder getrennt abschließbaren Wohnungstüren innerhalb des Hauses.
Ja klar, meine Werkstatt ist auch getrennt vom Haus und mit TV versorgt. Muss ich da jetzt das Schloss ausbauen damit ich da TV schauen kann.
Da ist ein Paar welches das Haus nutzt und damit ist es ein Haushalt und nicht 2. Du konstruierst mal wieder ganz schön was zusammen.


Jetzt habe ich die Plombe gesucht und nachdem ich das 1.Foto kopiert und vergrößert habe tatsächlich gefunden.
Da ist die Anschlußdose verplombt. Würde ich einfach abschneiden und das Kabel unten am Hausanschluß eventuell auf den anderen Anschluß legen.
Ich vermute mal ihr nutzt den Anschluß wo der Verstärker dran hängt und 2 Leitungen abgehen. Die eine Leitung vom 2. Übergabepunkt geht dann wahrscheinlich in die andere Wohnung.
Oder ist das 2.Teil gar keinen Kabel-Hüp und die Leitung zur verplompten Dose kommt von dem Verteiler im Keller?
reneromann
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Re: Plombe am Zugang selbst entfernen ?

Beitrag von reneromann »

Lutze hat geschrieben: 18.01.2019, 19:50
reneromann hat geschrieben: 18.01.2019, 18:16Im Zweifel wirst du nachweisen müssen, dass es keine "Trennung" gibt, d.h. keine getrennten Eingänge oder getrennt abschließbaren Wohnungstüren innerhalb des Hauses.
Ja klar, meine Werkstatt ist auch getrennt vom Haus und mit TV versorgt. Muss ich da jetzt das Schloss ausbauen damit ich da TV schauen kann.
Da ist ein Paar welches das Haus nutzt und damit ist es ein Haushalt und nicht 2. Du konstruierst mal wieder ganz schön was zusammen.
Bevor du mich dumm von der Seite anmachst, solltest du lieber erst einmal verstehen, was eine Wohneinheit ist (und nur danach geht es).
Deine Werkstatt ist -im Gegensatz zu der ehem. Wohnung des Schwiegervaters- wohl kaum eine Wohneinheit - weil es ihr dafür höchstwahrscheinlich an einer Koch-, einer Waschmöglichkeit und vor allem einem WC fehlt.

Und ich konstruiere nicht, sondern ich nenne lediglich die Regelungen, die angewendet werden.
Solange also die 2. Wohnung eindeutig SEPARAT von der 1. Wohnung genutzt werden kann, ist auch 2x die Grundgebühr zu entrichten.
Ob man - wenn man das Haus alleine bewohnt - dies jedoch macht, steht auf einem ganz anderen Blatt (rechtliche Grauzone). Nur wenn der Anschluß verplombt ist, kann VF eben auf genau der 2. Grundgebühr bestehen, wenn die Plombe entfernt werden soll (theoretisch könnte ja auch einen Tag nachdem die Plombe unter dem Vorwand entfernt wurde, dass man das ganze Haus alleine nutzt, ein 2. Mieter einziehen und dann "schwarz" schauen). Oder man deklariert das Haus halt zum EFH um - nur dann muss man sich gefallen lassen, dass ggfs. kontrolliert wird.
Lutze

Re: Plombe am Zugang selbst entfernen ?

Beitrag von Lutze »

reneromann hat geschrieben: 18.01.2019, 20:42Bevor du mich dumm von der Seite anmachst, solltest du lieber erst einmal verstehen, was eine Wohneinheit ist (und nur danach geht es).
Deine Werkstatt ist -im Gegensatz zu der ehem. Wohnung des Schwiegervaters- wohl kaum eine Wohneinheit - weil es ihr dafür höchstwahrscheinlich an einer Koch-, einer Waschmöglichkeit und vor allem einem WC fehlt.
Schön das du meine Werkstatt kennst, welche mal eine Garage war. Nach Um/Anbau ist diese mit Dusche und WC ausgerüstet. Eine Kochplatte müsste ich allerdings erst rein stellen um deine Anforderungen zu erfüllen. Und ich habe tatsächlich schon einmal daran gedacht dort Wohnraum draus zu machen weil die Terrasse daran so schön nach hinten in den Garten führt und es sich viel ruhiger dort leben lässt als im Haus dicht an der Straße.

Das hier diskutierte Haus wird aktuell als Einfamilienhaus von einer Familie genutzt wer da 2 Verträge zahlt ist selber Schuld. Wenn ich da an einer Dose die Plombe entferne wüsste ich nicht wo das Problem ist und vor allem dann nicht wenn die Leitung auch noch auf meinen Anschluss mit Verstärker gelegt wird.

Man kann sich natürlich auch Probleme machen wo keine sind.
reneromann hat geschrieben: 18.01.2019, 20:42 Nur wenn der Anschluß verplombt ist, kann VF eben auf genau der 2. Grundgebühr bestehen, wenn die Plombe entfernt werden soll (theoretisch könnte ja auch einen Tag nachdem die Plombe unter dem Vorwand entfernt wurde, dass man das ganze Haus alleine nutzt, ein 2. Mieter einziehen und dann "schwarz" schauen).
Der Anschluß ist ja nicht verplombt nur die Dose. Können ja wenn sie wollen den Hüp verplomben.

Mein Haus ist übrigens auch so das morgen ein Mieter in der oberen Etage einziehen könnte, muss ich jetzt sogar 3 x Grundgebühr zahlen weil es überall möglich ist TV zu sehen?
Lutze

Re: Plombe am Zugang selbst entfernen ?

Beitrag von Lutze »

Und noch mal, ich hatte es schon erwähnt, der 2. Kasten im Keller wird gar kein Kabel Hüp sein sondern der Telekom/Telefon Anschluss wenn ich mich nicht täusche.

Von dem Verteiler im Bild werden wahrscheinlich die 2 ehemaligen Wohnungen mit dem Kabelanschluss versorgt.

Also Plombe ab und gut ist. Da weiß wahrscheinlich nicht einmal mehr jemand das da irgendwo eine Plombe hängt.