Habe ich das geschrieben? Nein...VBE-Berlin hat geschrieben: ↑18.01.2019, 08:31 Dann würdest Du also auch einfach einen verblombten Stromanschluss wieder in Betrieb nehmen?
Und auch wenn es damit ein wenig OT wird: Eine Plombe einer staatlichen Stelle unrechtmäßig zu entfernen, ist Siegelbruch (und damit eine Straftat) - egal ob die Plombe berechtigt oder unberechtigt entfernt wurde.
Eine Plombe eines Privatunternehmens zu entfernen, fällt NICHT unter diesen Paragraphen in StGB - es KANN jedoch unter andere Paragraphen fallen (Entziehung elektrischer Energie, Erschleichen von Leistungen, ...).
Wenn also die Plombe durch Umbau jetzt hinfällig ist, weil es sich jetzt um ein EFH handelt und keine bauliche Trennung in 2 Wohneinheiten mehr besteht, dann fällt der StGB-Part komplett weg.
Das man sich trotzdem besser mit VF auseinandersetzt, steht auf einem ganz anderen Blatt (und dort NICHT mit der normalen Hotline, sondern mit dem Bauherrenservice, weil der die Objektstammdaten verwaltet).