Kabel Router verloren gegangen
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Kabelfreak
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Gute Nachrichten: für ein Modem werden nur 60 Schleifen fällig .
Leihgerät bleibt Leihgerät, so ist das nun einmal. Kann mir auch nicht von einem Kumpel ne DVD Box leihen und wenn er mir im nächsten Jahr die neue Staffel geben möchte behaupten, die vorherige Staffel wäre so alt, die braucht er sowieso nicht mehr, und entsorgen.
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Kann man auch alle anders lösen,man muss nur wollen.NoNewbie hat geschrieben: ↑16.04.2019, 17:00 Du hast doch mit den Telefonschwenkungen angefangen.
Und sehr wohl will Vodafone, dass man die Telefonleitung parallel anklemmt solange der Kunde noch beim Fremdanbieter ist.
Das soll nämlich das umstecken des Tel-Anschlusses für den Kunden zum Portierungstag erleichtern.
Egal...steht in dem Schreiben eine exakte Mac Adresse die VDF erwartet ?
67/5 Mbit/s beim lokalen Kabelanbieter von denen 50/5 ankommen !
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Quatsch. Da passiert gar nix. Warum auch?NoNewbie hat geschrieben: ↑16.04.2019, 16:24Doch haben sie, da bei den 2x2 Adern im Kabel zur TAE eben 2 dann mit IP durch Telekom belegt sind und 2 daneben eben nicht frei sind, sondern am Modem von Vodafone angeschlossen sind und die beiden Leitungen parallel in der TAE eben anliegen und dadurch Störungen verursacht werden können.
Ich glaube nicht, dass dies eine gute Argumentation vor Gericht wäre.
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Die MAC ist im Kundenprofil hinterlegt und wird m.W. auch über die "Meine Geräte"-Übersicht im Kabel-Kundencenter angezeigt.NE3_Technician hat geschrieben: ↑16.04.2019, 20:11 Egal...steht in dem Schreiben eine exakte Mac Adresse die VDF erwartet ?
Daher reicht es auch, wenn man das Gerät kommentarlos ohne Anschreiben und Kundennummer zurückschickt - das kann anhand der MAC dem Kundenkonto zugeordnet werden.
Es ist rechtlich in Ordnung - das Gerät ist und bleibt im Eigentum des Verleihers/Vermieters und dieser kann daher frei bestimmen, was mit dem Gerät am Ende des Leihvertrags passiert.kabel_fan hat geschrieben: ↑16.04.2019, 12:26Ich bin absolut auch dieser Meinung. Problem an der Sache ist, dass wegen derartiger Beträge niemand zum Anwalt geht. Bezweifle nämlich stark, dass das rechtlich in Ordnung ist. Und bitte jetzt nicht anworten "Steht so in den AGB und die wurde akzeptiert". AGB sind kein Gesetz und es gibt genügend Beispiele, wo Gerichte AGB-Klauseln für unwirksam erklärt haben.Abraxxas hat geschrieben: ↑16.04.2019, 10:57 Man könnte es auch drauf ankommen lassen. Das Modem ist nach 15 Jahren definitiv abgeschrieben und hat einen Wert von 0. Die Begründung wozu VF nun 100€ Ersatz haben möchte würde mich interessieren. Man kann sowas nämlich nicht bis in alle Ewigkeit treiben.
Worüber man sich streiten kann, ist der Ersatzpreis, d.h. die Höhe der Ersatzzahlung bei Nichtrückgabe. Diese wird aber im Zweifel ein Gericht festlegen müssen - an der Rechtmäßigkeit der Ersatzzahlung selbst ändert das aber nichts.
Zumal es bei der Ersatzleistung darum geht, dass der Schaden, der durch Nichtrückgabe verursacht wird, vom Verursacher zu tragen ist. Und wenn ein funktionierendes DOCSIS2.0-Modem ncoh einen Marktwert von 20..30 € hat, dann kann natürlich dieser "Schaden" eingetrieben werden. Es steht ja dem Kunden frei, den Nachweis anzutreten, dass der Schaden durch die Nichtrücksendung geringer als der Pauschalpreis ist - wenn der Kunde den Nachweis erfolgreich antritt, dann muss er auch nur den geringeren Preis zahlen. Dem Anbieter hingegen steht nach Festlegung einer solchen Pauschale ein solches Nachweisrecht nicht mehr zu (weil er ja eine Pauschale benannt hat, statt jedes Mal auf's Neue den Nachweis antreten zu wollen).
Was bei dieser Berechnung übrigens nicht zählt, sind die "normalen" Abschreibefristen - weil Geräte aus einem Leihpool auch weit über die "normale" Abschreibefrist hinaus noch einen (Rest-)Wert haben.
Weil andere Geräte nicht dem Vertrag zugeordnet sind. Woher soll denn VF wissen, ob das Gerät von Vertrag A kommt (zu dem es gehört) und Kunde A sein Geld zurück bekommen will -oder- ob Kunde A das Gerät an Kunde B verkauft hat und Kunde B das Gerät von Vertrag A als Ersatzgerät für das (verlorengegangene) Gerät von Vertrag B einsendet?Und noch eine Frage: Warum ist es denn so ungeheuer wichtig, dass VF das Originalteil bekommt?
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Ja, die MAC-Adresse des Leihgeräts steht im Kundenportal unter "Meine Geräte" drin, genauso wie übrigens auch die Seriennummern der Receiver bzw. Smartcardnummern bei TV-Verträgen.reneromann hat geschrieben: ↑16.04.2019, 20:57Die MAC ist im Kundenprofil hinterlegt und wird m.W. auch über die "Meine Geräte"-Übersicht im Kabel-Kundencenter angezeigt.
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Bleibt die Frage ob dem Verleiher (VF) exakt genau dieses Gerät (per MAC) oder eben ein gleichwertiges (gleiches) Gerät zurück gegeben werden kann.
(Wir reden hier von einem 15 Jahre alten Modem und nicht von einem Leihwagen den man heute ausleiht und morgen zurück gibt)
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Trotzdem wird Vodafone auf seine 60€ bestehen und da gibt's auch keine Kulanz Reglung dafür, ganz im Gegenteil man hat die Zügel für nicht/zu Spät zurück gesendete Hardware vor Kurzen angezogen.
Paar Tage über der Rückgabefrist genügt schon und das Paket kommt zum Absender zurück und die Pauschale wird eingezogen.
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Bullshit dafür gibt es gar keine Handhabe
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Das ist aber kein Bullshit, sondern Realität.
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Re: Kabel Router verloren gegangen
Das ist Geschwätz, außer du kannst mir den Teil in den AGB zeigen wo das drin steht? Steht nichts in den AGB kannst du hier erzählen was du möchtest weil dann ist es Unsinn.