Hab mir eben die AGB dazu nochmal angesehen, demnach liegt es eben doch nicht nur an VF, sich die Gestattung zu besorgen. Vielmehr muss auf Verlangen von VF der Kunde (!) die Gestattung des Vermieters vorlegen. Sprich der Kunde muss beim Vermieter das entsprechende Schriftstück anfordern und das dann an VF senden. Also ist der Kunde hier offenbar doch stärker eingebunden als gedacht.reneromann hat geschrieben: ↑25.04.2019, 22:43Meist geht es nur schneller, wenn VF hier die entsprechenden Schriftstücke zur Multimediagestattung an den Mieter gibt und dieser diese dem Vermieter (mit Nachdruck) vorlegt, als wenn man seitens VF alles über den Postweg direkt mit dem Vermieter klärt. Das die entsprechende Gestattung alleine eine Sache zwischen Vermieter und VF ist, hat ja nichts damit zu tun, dass es noch immer das Interesse des Mieters ist, wenn die Gestattung erteilt wird und VF daraufhin auch den Vertrag liefern kann (denn meist gehen die Leute ja gerade wegen der höheren Bandbreite zu VF Kabel als zu DSL-Anbietern).
Nichtsdestotrotz, wenn keine Gestattung vorgelegt werden kann (wie es hier wohl der Fall ist), kündigt VF den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist, in diesem Fall wird es halt eine Stornierung sein.