Servicepauschale Anspruch - Widerruf/Übertragung?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
_Sascha_
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 01.05.2020, 11:42

Servicepauschale Anspruch - Widerruf/Übertragung?

Beitrag von _Sascha_ »

Hallo,

bei mir wurde diese ominöse Servicepauschale diesen Monat berechnet.

Da ich eines morgens kein Internet hatte, habe ich nach 12 Stunden keiner Änderung bei der Vodafone-Kundenhotline angerufen und erfragt was los sei.
Sie haben versucht auf den Router zu verbinden, bekamen kein Signal und haben mir dann einen Techniker am nächsten Tag geschickt, der ggf. den Router austauscht.
Der Techniker kam und hat oben die Kabel-Buchse gemessen: Kein Signal. Unten im Keller diesen Kasten gemessen, positives Signal! Darauf meinte er, das wohl irgendwo die Verbindung im Haus gekappt ist.

Da ging mir ein Licht auf und ich führte ihn zu einer Wohnung, wo seit Tagen Maschinengeräusche herauskamen. Die Wohnung wurde zu dem Zeitpunkt renoviert und als uns aufgemacht wurde und der Techniker nachschauen konnte, lag es nur daran das der Maler die Kabelbuchse von der Wand abgezogen hatte. Somit das Signal nicht weiter durch das Haus gehen konnte. Ansonsten wurde mir noch geraten mein Antennenkabel zu tauschen, da die Empfangsstärke gering sei, was ich auch bei Vodafone angefordert und bekommen habe. Das war es dann auch, Telefon und Internet sind seit dem wieder da.

Nun sehe ich plötzlich die Servicepauschale auf meiner Rechnung.

Hab mich hier mal ein wenig eingelesen und frage mich, ob ich Anspruch habe dem zu widersprechen oder die Kosten auf meinen Vermieter zu übertragen, denn:
  1. Über irgendwelche Kosten wurde ich beim Telefonat und vom Techniker nicht aufgeklärt.
  2. Ist es doch nicht mein Verschulden, wenn ein anderer Mieter (oder gar der Vermieter) zu blöde Arbeitkräfte anheuert, die dann mal einfach so die Kabelbuchse aus der Wand reißen.
Meine Frage ist von daher, habe ich irgendwelche Rechte dem zu widersprechen oder die Koten zu übertragen.
Oder heißt es hier einfach nur Pech gehabt und ich trage mit die Verantwortung für Fremdeinwirken?
Abraxxas
Insider
Beiträge: 2353
Registriert: 24.08.2010, 21:10
Wohnort: 67117

Re: Servicepauschale Anspruch - Widerruf/Übertragung?

Beitrag von Abraxxas »

Die Kosten sind ok. Aber nach dem Verursacherprinzip kanns du sie natürlich dem Wohnungseigentümer oder der Malerfirma aufs Auge drücken
Benutzeravatar
Krummlasche
Kabelfreak
Beiträge: 1315
Registriert: 09.11.2010, 18:38

Re: Servicepauschale Anspruch - Widerruf/Übertragung?

Beitrag von Krummlasche »

_Sascha_ hat geschrieben: 01.05.2020, 12:03
Oder heißt es hier einfach nur Pech gehabt und ich trage mit die Verantwortung für Fremdeinwirken?
Jap. Kabel Deutschland zahlt den Techniker, wenn die Schuld bei denen liegt. Das war es eindeutig nicht.

Kabel Premium Total + SKY Total

***Limousine ridin', jet flying, kiss stealin', wheelin' dealing, son of a gun***

Benutzeravatar
NE3_Technician
Kabelfreak
Beiträge: 1169
Registriert: 30.12.2018, 17:49

Re: Servicepauschale Anspruch - Widerruf/Übertragung?

Beitrag von NE3_Technician »

Nächstes Mal solltest du das über den Vermieter melden lassen, dann bekommt der auch die Rechnung.
67/5 Mbit/s beim lokalen Kabelanbieter von denen 50/5 ankommen ! :kaffee:
Benutzeravatar
Torsten1973
Kabelexperte
Beiträge: 832
Registriert: 12.03.2018, 09:22
Wohnort: Gelsenkirchen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Re: Servicepauschale Anspruch - Widerruf/Übertragung?

Beitrag von Torsten1973 »

Aber laut Gesetz über die Endgeräte-Freiheit endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers am passiven Netzabschlusspunkt, also der MMD. Insofern ist die Pauschale dem TE zu Unrecht berechnet worden und dürfte nur dem Verantwortlichen (Vermieter) in Rechnung gestellt werden.
Flole
Insider
Beiträge: 10432
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: Servicepauschale Anspruch - Widerruf/Übertragung?

Beitrag von Flole »

Torsten1973 hat geschrieben: 01.05.2020, 19:14 Aber laut Gesetz über die Endgeräte-Freiheit endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers am passiven Netzabschlusspunkt, also der MMD. Insofern ist die Pauschale dem TE zu Unrecht berechnet worden und dürfte nur dem Verantwortlichen (Vermieter) in Rechnung gestellt werden.
Da lehnst du dich aber weit aus dem Fenster. Das kann (und so ist es in Mehrfamilienhäusern auch üblicherweise) durchaus auch der Übergabepunkt sein. Die Anlage inklusive Verstärker ist Eigentum des Vermieters, da kann VF gar keine Zuständigkeit haben. Wenn man da was neu einpegeln will müsste man jedes mal den Vermieter um Erlaubnis fragen und wenn der ständig gefragt wird und dem das deshalb auf die Nerven geht kann er auch durchaus mal nein sagen. Oder wenn er sich selbst drum kümmert etc.
Benutzeravatar
Torsten1973
Kabelexperte
Beiträge: 832
Registriert: 12.03.2018, 09:22
Wohnort: Gelsenkirchen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Re: Servicepauschale Anspruch - Widerruf/Übertragung?

Beitrag von Torsten1973 »

Davon ist bei der BNetzA aber nix zu lesen https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html
Beachten Sie, dass bei Nutzung eigener Endeinrichtungen die Verantwortung des Netzbetreibers am passiven Netzabschlusspunkt, das ist die Schnittstelle zum öffentlichen Netz (Kabeldose, TAE-Dose etc.), endet.
Flole
Insider
Beiträge: 10432
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: Servicepauschale Anspruch - Widerruf/Übertragung?

Beitrag von Flole »

Da steht etwas von einem passiven Netzabschlusspunkt. Das heißt also das alles was passiv ist vom Prinzip her ein Netzabschlusspunkt sein kann. Ein Übergabepunkt also ebenso wie eine MMD.
Benutzeravatar
NE3_Technician
Kabelfreak
Beiträge: 1169
Registriert: 30.12.2018, 17:49

Re: Servicepauschale Anspruch - Widerruf/Übertragung?

Beitrag von NE3_Technician »

Torsten1973 hat geschrieben: 01.05.2020, 19:29 Davon ist bei der BNetzA aber nix zu lesen https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html
Beachten Sie, dass bei Nutzung eigener Endeinrichtungen die Verantwortung des Netzbetreibers am passiven Netzabschlusspunkt, das ist die Schnittstelle zum öffentlichen Netz (Kabeldose, TAE-Dose etc.), endet.
Hier geht es ja eigentlich nur darum ab wo du selbst zuständig bist wenn du deinen eigenen Router anklemmst.

Bei VDF endet die Zuständigkeit in der Regel am ÜP (Netzebene 3 Abschluss ).. wenn sie sich querstellen manchmal schon davor.

Für bestimmte Objekte gibt es spezielle Verträge wo VDF für das komplette Netz bis in die Wohnung des Kunden zuständig ist.

Das ist bei dir leider nicht der Fall.

Du kannst jetzt eigentlich nur noch auf Kulanz hoffen.
67/5 Mbit/s beim lokalen Kabelanbieter von denen 50/5 ankommen ! :kaffee:
reneromann
Insider
Beiträge: 5082
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Servicepauschale Anspruch - Widerruf/Übertragung?

Beitrag von reneromann »

Kulanz wird's da von VF kaum geben - für die endet die Zuständigkeit regelmäßíg am HÜP und alles was dahinter ist, ist nicht deren Problem [mit Ausnahme der erwähnten NE4-Zusatzvereinbarungen].
Gleiches gilt übrigens auch für die Telekom - auch hier endet deren Zuständigkeit am APL und nicht an der TAE - bei Beschädigungen der Leitungen zwischen APL und TAE bezahlt man auch bei der Telekom die Kosten.

Die Regelungen der BNetzA in Bezug auf den passiven Netzabschlusspunkt, selbst wenn man dort auf die Dose abzielt, gelten "nur" für den Anschluß eines freien Endgeräts - und dort auch nur um die Pflicht an sich, wer zu entstören hat.
Bis zur Dose ist zwar der Netzanbieter prinzipiell in der Verantwortung - aber nur dann, wenn der Anschluß an sich technisch einwandfrei ist, d.h. keine Beschädigungen am Leitungsweg vorliegen.

Bei Beschädigung des Kabels durch Dritte sind die Kosten für die Entstörung prinzipiell immer dem Verursacher der Störung anzulasten - und zwar egal, ob das innerhalb eines Hauses passiert -oder- ob es außerhalb des Hauses passiert.
Nur drehen sich ggfs. die Verantwortlichkeiten um - bis zum APL/HÜP wird dies der Netzbetreiber aus Eigeninteresse und ohne Kostenbelastung des Kunden machen - hinter dem APL/HÜP muss dafür erst einmal der Leitungseigentümer selbst aufkommen (-> Hauseigentümer!) oder derjenige, der die Störung meldet...
In beiden Fällen können die Kosten aber dem Verursacher in Rechnung gestellt werden, d.h. du musst es zwar erst einmal "vorstrecken", kannst es dir jetzt aber aufgrund der unsachgemäßen Arbeit der Handwerker vom Eigentümer der Wohnung zurückholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die Handwerker keinen Mist bauen - und das haben sie ja offenbar, zumal ein Maler nichts, aber auch gar nichts an einer Elektro- oder Telekommunikationsinstallation zu suchen hat.